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20
08
2018

Oft nicht ungefährlich: Sturz bei Ohnmachtsattacken. - Foto: Deutsche Herzstiftung

Wurden Sie schon einmal ohnmächtig? – Deutsche Herzstiftung

By GRR 0

Eine kur­ze Bewusstlosigkeit kann nicht nur zu gefährlichen Stür­zen führen, sondern auch ein er­höh­tes Ri­si­ko für einen plötz­li­chen Herztod an­zei­gen.

Ohnmachtsattacken soll­ten da­her gewissenhaft ab­ge­klärt wer­den, was aber vo­r­aus­setzt, dass Sie Ih­rer Ärz­tin oder Ih­rem Arzt die rich­ti­gen In­fos nen­nen (siehe Checkliste am Ende dieses Beitrags).

Unbedingt erwähnen sollten Sie bei der Abklärung einer Ohnmachtsattacke z. B., ob Sie kurz vor der Bewusstlosigkeit Hinweise für Herzrhythmusstörungen gespürt haben wie etwa Herzstolpern, Herzklopfen, Herzrasen oder auch einen deutlich langsameren Puls als sonst. Denn Ohnmachtsattacken, die auf Herzerkrankungen wie etwa Rhythmusstörungen zurückgehen, bedeuten oft ein stark erhöhtes Risiko für einen plötzlichen Herztod, was auf jeden Fall abgeklärt werden sollte.

Trat die Bewusstlosigkeit beim Sport auf?

Ein ebenfalls wichtiger Hinweis auf herzbedingte Bewusstlosigkeiten sind Ohnmachtsattacken, die unter körperlicher Anstrengung auftreten wie etwa beim Treppensteigen, Bergauflaufen oder Sporttreiben. Falls das bei Ihnen der Fall war, sollten Sie sicherstellen, dass dieser Umstand im Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt auf keinen Fall untergeht.

Bewusstlosigkeit mit einfachem Handgriff verhindern

Unbedingt mitteilen sollten Sie auch, ob die Ohnmacht schlagartig aus dem Nichts heraus aufgetreten ist oder ob sich Vorboten wahrnehmen ließen wie z. B. Übelkeit, Schwitzen, Schwindel, Benommenheit, Schwächegefühl, Unwohlsein oder verschwommenes Sehen. Denn bei Ohnmachtsformen, die sich langsam mit Vorboten ankündigen, kann Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt einen einfachen Handgriff zeigen, mit dem Sie in Zukunft eine sich anbahnende Ohnmachtsattacke oft auf einfache Weise verhindern können.

Auch unangenehme Infos nennen

In manchen Fällen mag einem die Situation, in der die Bewusstlosigkeit aufgetreten ist, vielleicht peinlich oder anderweitig unangenehm sein z. B. wenn die Ohnmachtsattacke bei einem heftigen Streit, beim Wasserlassen, bei sexueller Aktivität, beim Anblick einer Spinne oder als enthusiastischer Fan auf einem Popkonzert erfolgte. Doch auch in solchen Fällen sollten Sie die Situation unbedingt korrekt wiedergeben, da sich daraus wichtige Hinweise zur jeweiligen Ursache ergeben und andernfalls die Gefahr besteht, dass eine falsche Diagnose gestellt wird.

Nehmen Sie Medikamente ein?

Falls Sie Medikamente einnehmen, sollten Sie eine Zusammenstellung anfertigen, welche Wirkstoffe Sie in welcher Dosierung in den Tagen vor der Ohnmacht eingenommen haben. Besonders wichtig kann dies z. B. bei Bewusstlosigkeiten sein, die beim Aufstehen aus dem Liegen oder Sitzen stattgefunden haben, da in solchen Fällen häufig zu stark wirkende Blutdruck-Medikamente eine Rolle spielen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird sich dabei allerdings nicht nur die Dosierungen der Blutdruck-Medikamente anschauen, sondern auch gezielt auf Wirkstoffe achten, die zu Wechselwirkungen mit Blutdruck-Medikamenten neigen und möglicherweise deren Effekt verstärkt haben. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt alle Medikamente notieren inkl. der Medikamente, die Sie sich evtl. rezeptfrei in der Apotheke besorgt haben.

Empfehlung: Welche Punkte man seiner Ärztin oder seinem Arzt nach einer Bewusstlosigkeit unbedingt nennen muss, damit keine falsche Diagnose gestellt wird und die Ohnmachtsattacke in der Sprechstunde in vertretbarer Zeit abgeklärt werden kann, haben Experten der Deutschen Herzstiftung in einer umfangreichen Checkliste zusammengestellt. Die Checkliste können Sie sich als Mitglied ➞ hier kostenfrei herunterladen:

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Ratgeber HerzrhythmusstörungenTipp: Worauf kommt es bei Herzrhythmusstörungen an? Umfangreiche Informationen dazu gibt der abgebildete 144-seitige Sonderband, den die Herzstiftung allen Menschen mit Rhythmusstörungen emp­fiehlt. Als Mitglied können Sie sich den Band ➞ hier kostenfrei herunterladen.

Ohnmacht ChecklisteCheckliste Ohnmacht: Als Mitglied können Sie sich die Checkliste ➞ hier kostenfrei herunterladen.

Prof. Dr. med. Wolfgang von ScheidtWissenschaftliche Beratung: Prof. Dr. med. Wolfgang von Scheidt, Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung und Chefarzt der I. Medizinischen Klinik (Kardiologie, Pneumologie, Internistische Intensivmedizin, Endokrinologie) am Klinikum Augsburg. Zu den klinisch-wissenschaftlichen Schwerpunkten des Kardiologen zählt u. a. die Behandlung von Menschen mit Herzinsuffizienz, Myokardinfarkt, Herzklappen-Erkrankungen und Synkopen.

Redaktion: Dr. med. Karl Eberius

Quelle: Deutsche Herzstiftung

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