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01
05
2020

Start für die Leichtathletik - Symbolbild - Foto. Camera 4

Vereinstrainings sind ab dem 11. Mai 2020 wieder erlaubt – Swiss Athletics

By GRR 0

Erfreuliche Nachrichten für die Schweizer Leichtathletik: Der Bundesrat hat eine Lockerung der Coronamassnahmen für den Sport beschlossen.

In der Leichtathletik sind ab dem Montag, 11. Mai 2020 Vereinstrainings unter Berücksichtigung eines Schutzkonzepts wieder erlaubt.

Der Bundesrat hat am Mittwoch, 29. April über weitere Lockerungen der im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie verhängten Massnahmen informiert. So auch über Anpassungen der Covid-19-2-Verordnung. Diese betrifft unter anderem Vereinsaktivitäten, die Schliessung von Sportanlagen und die Durchführung von Massenveranstaltungen. Hier folgend eine Übersicht der Auswirkungen auf die Schweizer Leichtathletik und Running-Szene.

Trainingsbetrieb
In Sportarten wie der Leichtathletik, in denen die derzeit geltenden Verhaltensvorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) eingehalten werden können, sind Vereinsaktivitäten ab dem Montag, 11. Mai wieder möglich. Bedingung dafür ist, dass der nationale Verband ein Schutzkonzept ausarbeitet und dieses vom Bundesamt für Sport (BASPO) und BAG plausibilisiert wird. Swiss Athletics hat bereits am vergangenen Freitag ein solches Schutzkonzept eingereicht und rechnet nach dem Bundesratsentscheid vom Mittwoch mit einer raschen Rückmeldung der zuständigen Behörden. Sobald das Konzept plausibilisiert ist, wird Swiss Athletics darüber informieren und das vollständige Konzept veröffentlichen.

Anschliessend liegt es an den Vereinen, die Massnahmen auf lokaler Ebene umzusetzen und mit den lokalen Anlagebetreibern (in der Regel der Gemeinde) Kontakt aufzunehmen, damit das Schutzkonzept gemeinsam umgesetzt werden kann. Der Entscheid, ob eine Anlage geöffnet wird, liegt beim jeweiligen Anlagebetreiber. Swiss Athletics hofft, dass viele Anlagebetreiber im Sinne des Sports ihre Leichtathletikanlagen öffnen. Die Vorgaben, dass Gruppen von mehr als fünf Personen verboten sind, und alle Anwesenden untereinander einen Mindestabstand von 2 Metern einhalten müssen, gelten noch mindestens bis zum Sonntag, 7. Juni.

Der Bundesrat kündigte im Weiteren an, dass Vereine für Einnahmenausfälle bei den J+S-Geldern entschädigt werden.

Wettkämpfe Stadion
Ab dem 8. Juni sind Wettkämpfe wieder möglich. In welcher Form und unter welchen Bedingungen diese durchgeführt werden können, ist allerdings noch offen. Sicher ist, dass Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bis Ende August verboten sind. Dies hat zur Folge, dass etliche Meetings nicht in der bekannten Form werden stattfinden können.

Swiss Athletics macht sich derzeit unter Berücksichtigung der neusten Erkenntnisse Gedanken zu einer alternative Wettkampfplanung für die Monate Juni bis September. Oberstes Ziel bleibt es, den Athletinnen und Athleten wenn immer möglich ein Wettkampfangebot anzubieten. Damit trägt der Verband auch einem vielfach geäusserten Bedürfnis der Basis Rechnung. Es werden auch Möglichkeiten geprüft, Wettkämpfe in einer angepassten Form (z.B. reduziertes Disziplinenangebot, limitierte Anzahl Personen auf der Anlage) zu veranstalten.

Running-Veranstaltungen
Für die Durchführung und Absage von Running-Veranstaltungen sind grundsätzlich die Veranstalter zuständig. Auch hier gilt, dass bis Ende August keine Anlässe mit mehr als 1000 Personen möglich sind. Von den Schweizer Meisterschaften ausser Stadion sind folgende abgesagt oder verschoben:

  • SM Marathon, Zürich (26. April); Verschiebedatum in Abklärung
  • SM 10 km, Lugano (16. Mai); auch am Verschiebedatum (29.8.) abgesagt
  • SM 100 km, Biel (5./6. Juni)
  • SM Trail Running, Couvet (6./7. Juni)

Kurse
Sämtliche Aus- und Weiterbildungskurse für Trainer und Running-Leiter sind bis Ende Juni abgesagt. Es ist das Ziel von Swiss Athletics, im Rahmen der Möglichkeiten in der zweiten Jahreshälfte ein Kursangebot zu gewährleisten. Die entsprechenden Vorbereitungen sind am Laufen.

Swiss Athletics fordert die Schweizer Leichtathletik- und Running-Familie auf, weiterhin die Vorgaben des Bundesrats und die Verhaltenstipps des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu befolgen. Nur wenn es gelingt, die Anzahl der Neuansteckungen tief zu halten, ist mit weiteren Lockerungen und damit auch mit Leichtathletik- und Runningveranstaltungen zu rechnen.

Link zur Newsmeldung des BASPO
Link zur Medienmitteilung von Swiss Olympic

Quelle: Swiss Athletivs – (fre)

author: GRR