Eliud Kipchoge in Berlin 2018 - Marathon Berlin, Germany September 16, 2018 Photo: Victah Sailer@PhotoRun Victah1111@aol.com
UPDATE: Großes Fragezeichen hinter dem BERLIN-MARATHON 2020
Ein großes Fragezeichen steht aufgrund der Coronavirus-Krise nun auch hinter dem BERLIN-MARATHON 2020, der eigentlich am 27. September gestartet werden soll.
Nach einem überraschenden Senatsbeschluss am Dienstag ist davon auszugehen, dass der Berlin-Marathon nicht stattfinden kann – zumindest nicht wie geplant. Das Rennen gehört zu den spektakulärsten Straßenläufen weltweit und erreicht als Ein-Tages-Veranstaltung eine internationale Beachtung wie kaum eine andere deutsche Sportveranstaltung.
Der Berliner Senat beschloss, dass in der deutschen Hauptstadt bis zum 24. Oktober keine Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern stattfinden dürfen, berichtete am Dienstag zuerst die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Der Berlin-Marathon müsse in diesem Jahr wegen der Coronavirus-Krise abgesagt werden, hieß es. Diese Informationen beruhten zunächst auf einer entsprechenden Aussage der Berliner Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) während einer Senats-Pressekonferenz.
Der Veranstalter des größten und spektakulärsten deutschen Straßenlaufes, die SCC Events GmbH, wurde von der Bekanntmachung der Wirtschaftssenatorin völlig überrascht. Wie der Geschäftsführer von SCC Events, Jürgen Lock, bestätigte, gab es diesbezüglich keinerlei Kontakt im Vorfeld durch die Senatsverwaltungen.
Nachdem in diversen Pressemitteilungen der Berliner Senatskanzlei nichts zu dem entsprechenden Beschluss stand, verwies der Twitter-Account des Regierunden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) schließlich am späteren gestrigen Abend auf die Verordnung des Senates.
Darin heißt es in der entsprechenden Passage:
„(1) Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, insbesondere Konzerte und ähnliche Musikveranstaltungen, Messen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen sowie künstlerische Darbietungen jeder Art mit mehr als 1000 Teilnehmenden dürfen bis einschließlich 31. August 2020 nicht stattfinden.
(2) Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, insbesondere Konzerte und ähnliche Musikveranstaltungen, Messen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen sowie künstlerische Darbietungen jeder Art mit mehr als 5000 Teilnehmenden dürfen bis einschließlich 24. Oktober 2020 nicht stattfinden.
(3) Öffentliche und nichtöffentliche sportliche Veranstaltungen dürfen nur stattfinden, wenn der Austragungsort räumlich begrenzt ist, eine Kontrolle des Zugangs zum Austragungsort gewährleistet ist und keine Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen werden. Veranstaltungen nach Satz 1 bedürfen einer schriftlichen Zulassung der für Sport zuständigen Senatsverwaltung. Die für Sport zuständige Senatsverwaltung beteiligt das örtlich zuständige Gesundheitsamt. …“
Die Verantwortlichen bei SCC Events warten nun zunächst auf die maßgeblichen Anordnungen der jeweiligen Bezirksämter, bevor sie über die weitere Vorgehensweise entscheiden. „Wenn uns die Unterlagen vorliegen, werden wir diese auch bezüglich möglicher Optionen prüfen. So wie es aussieht, planen wir nicht mit dem 27. September“, sagte Jürgen Lock.
Während mit einer Absage der bedeutendsten deutschen Leichtathletik-Veranstaltung gerechnet werden muss, könnte eine Verlegung auf einen späteren Termin eine Option sein. Je nachdem wie die Berliner Senats-Verordnung im Detail ausgelegt wird, hätte der BERLIN-MARATHON vielleicht auch die Möglichkeit, mit einem entsprechend reduzierten und zeitlich aufgeteilten Starterfeld am ursprünglichen Termin stattzufinden – ähnlich wie der Tokio-Marathon, der am 1. März ohne Breitensportler und nach entsprechenden Aufrufen auch fast ohne Zuschauer veranstaltet wurde.
„Man könnte beim BERLIN-MARATHON auch nur ein Elitefeld laufen lassen“, schlug der Initiator und jahrzehntelange Race-Direktor des Rennens, Horst Milde, vor. Spitzensportlich und wirtschaftlich ließe sich das Rennen, das zu den hochkarätigsten Läufen der Welt gehört, so vielleicht zum Teil noch retten.