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07
03
2019

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NADA-Statement zu den Ermittlungen in Österreich und Erfurt

By GRR 0

1. Die NADA begrüßt die Ermittlungserfolge der österreichischen und deutschen Strafverfolgungsbehörden. Die NADA wird die Ermittlungsmaßnahmen unterstützen, soweit dies von der zuständigen Staatsanwaltschaft angefragt wird.

2. Auf der Grundlage des Anti-Doping-Gesetzes ist die NADA in der Lage Informationen zum Doping-Kontroll-System sowie zu wissenschaftlichen und medizinischen Analysen zur Verfügung zu stellen.

3. Zudem prüft die NADA, ob und inwieweit Verstöße gegen die sportrechtlichen Anti-Doping-Bestimmungen vorliegen. Bei entsprechenden Verdachtsmomenten wird die NADA umgehend die erforderlichen Verfahren gemäß Nationalem Anti-Doping Code (NADC) einleiten.

4. Die NADA steht als Ansprechpartner für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber zur Verfügung. Über „SPRICH’S AN“ können Whistleblower Informationen, Hinweise und Anhaltspunkte auf Dopingpraktiken oder Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen anonym und sicher berichten.

5. Wichtige Informationen werden mit den zuständigen Ermittlern bei den Staatsanwaltschaften, des Bundeskriminalamtes und des Zolls vernetzt.

Die NADA setzt sich für den sauberen Sport ohne Doping ein und schützt die sauberen Athletinnen und Athleten.

Dr. Andrea Gotzmann                   Dr. Lars Mortsiefer
NADA-Vorstandsvorsitzende     NADA-Vorstandsmitglied

author: GRR