Blog
31
07
2019

Caster Semenya - Photo: Victah Sailer@PhotoRun

Jürgen Kessing, Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) zur jüngsten Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts, die Testosteron-Regelung des Weltverbands IAAF wieder zuzulassen

By GRR 0

„Wir haben gestern Abend von der jüngsten Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts im Streit um Testosteron-Grenzwerte in der Frauen-Leichtathletik erfahren.

Wir kennen jedoch die genaue Urteilsbegründung noch nicht, daher ist es schwierig, im Detail zum Sachverhalt Stellung zu nehmen.

Grundsätzlich bleiben wir als Deutscher Leichtathletik-Verband jedoch bei unserer bisherigen Auffassung, dass die Chancengleichheit im Frauensport gewährleistet sein muss. Hier stimmen wir mit dem Leichtathletik-Weltverband IAAF insofern überein, als dass von der neuen Regelung betroffene Athletinnen wie zum Beispiel 800 Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya in einigen Wettbewerben einen unstrittigen und unverhältnismäßigen Vorteil gegenüber anderen Athletinnen haben.

Die Einführung von Testosteron-Grenzwerten in der Frauen-Leichtathletik steht für uns nicht für die Diskriminierung einzelner Athletinnen, sondern für die Wahrung der Chancengleichheit im Frauensport insgesamt.

Wie schwierig der Sachverhalt ist, zeigt die Tatsache, dass seit mehr als zehn Jahren darüber geforscht und diskutiert wird. Ein Richtig oder Falsch wird es in diesem Zusammenhang wohl nie zu 100 Prozent geben. Denkbar wäre für uns auch eine integrative Lösung ähnlich wie in der deutschen Leichtathletik und Para-Leichtathletik, bei der Athletinnen gemeinsam starten, aber getrennt gewertet werden.“

Peter Schmitt
Deutscher Leichtathletik-Verband

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

author: GRR