Symbolbild Kinder - Foto: Horst Milde
Infektionsschutzgesetz: Kinder dürfen Sport treiben – Michael Reinsch in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
Für Kinder bleibt kontaktloser Sport im Freien in kleinen Gruppen erlaubt. Einzelsport soll von der vorgesehenen nächtlichen Ausgangssperre ausgenommen bleiben.
Für Kinder unter 14 Jahren wird kontaktloser Sport im Freien in Gruppen von maximal fünf unter den Bedingungen des neuen Infektionsschutzgesetzes erlaubt bleiben.
Einzelsport außerhalb von Sportanlagen, etwa Walking, Joggen oder Radfahren, ist von der vorgesehenen nächtlichen Ausgangssperre ausgenommen.
Das geht aus dem Änderungsantrag der Koalition hervor, den der federführende Gesundheits- sowie der Sportausschuss des Bundestages an diesem Montag in Berlin beraten haben. Demnach müssen Anleitungspersonen der Kinder ein negatives Testergebnis nachweisen. Generell soll Sport nur kontaktlos maximal zu zweit oder für Angehörige desselben Hausstandes erlaubt sein.
Zuschauer sind bei Wettkampf und Training von Berufs- und Kadersportlern nicht erlaubt, Schutz- und Hygienekonzepte vorgeschrieben.
Reha-Maßnahmen gelten nicht als Sport im Sinne der Vorschrift.
„Wir haben verantwortungsvoll das Beste für den Sport erreicht“, sagte der SPD-Abgeordnete Mahmut Özdemir, „und einige Lockerungen für den Lebensalltag, insbesondere den Sport, durchgesetzt.“
Sein Kollege Eberhard Gienger von der CDU sagte: „Wir würden gern ohne ein solches Gesetz auskommen, aber das Virus zwingt uns dazu.“
Michael Reinsch in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Montag dem 19. April 2021
Michael Reinsch – Korrespondent für Sport in Berlin.