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Finanzierungsgarantie für den Sport: Bundesinstitut fördert Forschungsprojekt für die Entwicklung einer rechtssicheren Finanzierungsgarantie des gemeinnützigen Sports aus öffentlichen Glücksspielerträgen – Deutsche Sporthochschule Köln
Köln, 14. Januar 2021 – Das Institut für Sportrecht der Deutschen Sporthochschule Köln wird in einem Forschungsprojekt Vorschläge für eine zusätzliche, rechtssichere und nachhaltige Finanzierung des gemeinnützigen Sports aus fiskalischen Erträgen erarbeiten.
Das Projekt wird durch das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) gefördert und in Kooperation mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) durchgeführt.
Seit zehn Jahren fordert der organisierte Sport in Deutschland eine normativ verankerte Finanzierungsgarantie. Eine solche ist notwendig, damit der Sport seine zunehmenden Wohlfahrtsfunktionen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wahrnehmen kann. Die Corona-Pandemie spitzt die angespannte finanzielle Situation an der Basis des Sports noch einmal zu. Zugleich wird gerade in dieser Zeit die hohe soziale Bedeutung des Sports sichtbar.
Im Rahmen ihres Forschungsprojekts wollen die Wissenschaftler*innen des Instituts für Sportrecht die bestehenden Finanzierungsmodelle der Länder analysieren, bewerten und konkrete Ideen einschließlich Formulierungen für mögliche Gesetzesvorlagen erarbeiten. „Die Bundesländer haben sich nahezu flächendeckend in ihren sportbezogenen Staatszielen zum Schutz, zur Förderung und zur Pflege des Sports verpflichtet. Eine Finanzierungsgarantie zugunsten des gemeinnützigen Sports würde die gemeinwohlorientierten Leistungen des organisierten Sports honorieren und dazu beitragen, dass die Bundesländer ihren selbstgesetzten Zielen nachkommen“, erklärt Studienleiter Prof. Martin Nolte.
Ohne eine zusätzliche Finanzierungsgarantie sei fraglich, wie lange der gemeinnützige Sport seinen wachsenden gesellschaftlichen Aufgaben gerecht werden kann. Auf dem Spiel stehen der soziale Zusammenhalt und die Gesundheitsförderung, deren Bedeutung durch die Corona-Pandemie nicht abgenommen haben dürfte.
Das vom BISp geförderte Forschungsprojekt startet im April 2021. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre. Neben einer Forschungsstudie sind zum Ende des Projekts diverse Workshops und Round-Table-Gespräche geplant, um die Forschungsergebnisse auch in die Praxis zu transferieren.
Wissenschaftlicher Kontakt:
Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte
& Dr. Caroline Bechtel
Institut für Sportrecht
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