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02
08
2019

Endstation im langen Kampf? Caster Semenyas Beschwerde wird abgewiesen. - 2018 Zurich Diamond League Zurich, Switzerland August 30, 2018 - Foto: Victah Sailer

Der Fall Semenya: Das Ende einer Laufbahn – Ein Kommentar von Michael Reinsch in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung

By GRR 0

Caster Semenya wird ihren Titel bei der Leichtathletik-WM nicht verteidigen können. Eine kurze Mitteilung eines Schweizer Bundesgerichts könnte das Ende einer schmerzensreichen Laufbahn der 800-Meter-Läuferin bedeuten.

Dies sei keine endgültige Entscheidung, behauptet das Schweizerische Bundesgericht in seiner Mitteilung zum Fall Caster Semenya.

Doch die Aufhebung der sogenannten superprovisorischen Anordnung, dass der Testosteron-Grenzwert, den der Leichtathletik-Weltverband (IAAF) für Frauen mit abweichender Geschlechtsentwicklung (46 XY DSD) in acht Laufdisziplinen erlassen hat, für die Olympiasiegerin und Weltmeisterin aus Südafrika nicht gelte, hat Folgen wie ein Urteil: Bei den Weltmeisterschaften Ende September in Doha/Qatar wird sie ihren Titel über 800 Meter voraussichtlich nicht verteidigen dürfen.

Darüber hinaus trübt das Gericht die Aussicht der Läuferin auf die Teilnahme an den Olympischen Spielen von Tokio 2020 auf einer der Mittelstrecken, so lange sie sich, wie ankündigt, weigert, ihren Testosteronwert durch die Einnahme der Pille zu senken.

Über die Beschwerde Semenyas über das Urteil des Obersten Sportgerichtshofes Cas in Lausanne habe das Gericht noch nicht entschieden, teilt es mit. Zugleich jedoch weist das Gericht deutlich darauf hin, dass es die Beschwerde wohl abweisen dürfte. Es sei an die Feststellung des Cas gebunden, dass ein natürlich erhöhter Testosteronwert durch die Chromosom-Konstellation 46 XY DSD die Leistung der Athletin steigere.

Die Folgerung des Cas insbesondere im Hinblick auf die Wahrung der Integrität der weiblichen Leichtathletik scheine weder eine Diskriminierung noch eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder der Menschenwürde darzustellen.

Im Übrigen prüfe das Schweizerische Bundesgericht, ob fundamentale Rechtsgrundsätze verletzt wurden, steige aber nicht in die inhaltliche Auseinandersetzung ein. Damit dies auch jeder versteht, betont das Gericht, „dass dies auch im Bereich Sport zutrifft und das Bundesgericht namentlich kein ,Obersportgericht‘ ist, das die Sache prüfen könnte“.

Schlechte Aussichten also für Caster Semenya und andere Läuferinnen mit ihrer Chromosom-Disposition. Zehn Jahre ist es her, seit sie bei der Weltmeisterschaft von Berlin ihren ersten großen Titel gewann, daran gehindert wurde, als Weltmeisterin eine Pressekonferenz zu geben und die Goldmedaille unter Buhrufen aus dem Publikum erhielt.

Die kleine Mitteilung aus Lausanne über die Aufhebung einer superprovisorischen Entscheidung könnte das Ende einer schmerzensreichen Laufbahn bedeuten.

Ein Kommentar von Michael Reinsch in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Mittwoch, dem 31. Juli 2019

Michael Reinsch Korrespondent für Sport in Berlin

 

author: GRR