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01
08
2020

Symbolbild - Doping - Foto: BMI

Anti-Doping News 8/2020 des DLV

By GRR 0

Mit dem Monatswechsel sind weitere News vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema „Anti-Doping“.

  • World Athletics veröffentlicht Updates zu Veranstaltungen während der Corona-Pandemie
  • Doping Russland – Rücktritt des RUSAF-Präsidenten Jurtschenko – Entscheidung von World Athletics
  • „Athletengruppen fordern weitreichenden Wandel der WADA“
  • Erneute Suspendierung des Dopingkontrolllabors Neu Delhi
  • Kohlenmonoxid – Doping? Erlaubter Betrug?
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
World Athletics veröffentlicht Updates zu Veranstaltungen während der Corona-Pandemie

Mit Pressemitteilung vom 25. Juli 2020 informierte der Weltleichtathletik-Verband (World Athletics) auf seiner Webseite über eine Zusammenfassung der Aktualisierungen von internationalen Wettbewerben. Wie World Athletics darauf hinweist, umfasst die neu gestaltete Seite Ankündigungen ab Anfang Juli. Informieren Sie sich hier über internationale Leichtathletik-Veranstaltungen.

Doping Russland – Rücktritt des RUSAF-Präsidenten Jurtschenko – Entscheidung von World Athletics

Kurz nach der Forderung russischer Athleten auf Besserung der katastrophalen Situation der russischen Leichtathletik ist der Präsident des russischen Leichtathletik-Verbands (RUSAF) Jewgeni Jurtschenko zurückgetreten. Dies teilte die RUSAF Mitte Juli mit. Ob der Rücktritt in Verbindung mit der nicht gezahlten Geldstrafe in Höhe von fünf Millionen Dollar an den Leichtathletik-Weltverband World Athletics zu bringen ist, wurde nicht bestätigt. Lesen Sie hier einen Bericht von sport.de.

In der Councilsitzung der World Athletics am 29. und 30. Juli wurde in diesem Zusammenhang darüber beraten, wie in der Situation um die Suspendierung der RUSAF weiter verfahren wird. Das Council beschloss nach Beratung und Empfehlung der Taskforce den Ausschluss des russischen Leichtathletik-Verbandes, sollte die ausstehenden Zahlungen der Geldstrafe von 5 Millionen US-Dollar und Kosten in Höhe von 1,31 Millionen US-Dollar nicht bis zum 15. August 2020 eingehen. Weitere Informationen finden Sie in der Original-Pressemitteilung von World Athletics sowie einem Bericht des Deutschlandfunks.

„Athletengruppen fordern weitreichenden Wandel der WADA“

Mit dieser Überschrift ging am 23. Juli 2020 die Athletenvereinigung Athleten Deutschland e. V. an die Öffentlichkeit. In einem gemeinsamen Papier von Athleten Deutschland e. V., AthletesCAN, der Athletenkommission des Dänischen Olympischen Komitees, Global Athlete, dem Athletenbeirat des US-amerikanischen olympischen und paralympischen Komitees (USOPC AAC) sowie der Athletics Association fordern diese gemeinsam umfassende Reformen der Welt Anti Doping Agentur (WADA). Bitte lesen Sie die Mindestforderungen der Vereinigungen auf der Webseite von Athleten Deutschland e. V. sowie einen entsprechenden Artikel von faz.net.

Erneute Suspendierung des Dopingkontrolllabors Neu Delhi

Erneut hat die WADA das Nationale Dopingkontrolllabor (NDTL) in Neu-Delhi (Indien) für den Zeitraum von sechs Monaten supendiert. Im August 2019 war das Labor wegen „Nichtübereinstimmungen mit dem Internationalen Standard für Laboratorien (ISL)“ schon einmal für sechs Monate gesperrt worden. Nach Ablauf dieser ersten Sperre erfolgte die Kontrolle der Umsetzung der geforderten Maßnahmen. Dabei stellte die WADA fest, dass „eine Reihe von Verstößen nicht korrigiert wurde“. Bitte lesen Sie hier die Pressemitteilung der WADA sowie die Information von ran.de.

Kohlenmonoxid – Doping? Erlaubter Betrug?

Im Rahmen einer Studie beschäftigte sich die Universität Bayreuth mit Kohlenmonoxid in Verbindung mit Doping. Ergebnis der Studie war der Nachweis der leistungssteigernden Wirkung von Kohlenmonoxid. Da das Gas zurzeit nicht auf der Verbotsliste der WADA steht, prüft diese nun die Aufnahme des Gases. Unter der Rubrik Ausdauersport veröffentlichte die Ärztezeitung zu dem Thema den folgenden Bericht. Nicht weniger interessant sind ebenfalls die Filmbeiträge von sportschau.de und br.de.

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der World Athletics List of International Competitions 2020 der TUE-Antrag bei World Athletics zu stellen ist. Aufgrund der aktuellen Situation weisen wir darauf hin, dass die World Athletics List of International Competitions 2020 zurzeit nicht regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Bitte kontrollieren Sie deshalb auf der Homepage der World Athletics im Kalender, ob die von Ihnen gesuchte Veranstaltung stattfindet.
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.
  • Weiterführende Details finden sie hier und hier.

Quelle: DLV-Referat Anti-Doping

 

author: GRR