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2021

Foto: BMI

ANTI-DOPING-NEWS 02/2021 des DLV

By GRR 0

Die aktuellen Anti-Doping-News mit folgende Themen:

  • NADC21 und die dazugehörenden Standards
  • Wichtige Regelwerksänderung für Athletinnen und Athleten des NADA-NTP
  • World Athletics veröffentlicht List of International Competitions 2021
  • NADAjus – Streit über veröffentlichte Disziplinarverfahren – Datenschutz für Dopingsünder
  • Anti-Doping-Gesetz Deutschland
  • Doping Russland – RUSADA akzeptiert das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
NADC21 und die dazugehörenden Standards

Mit Beginn des Jahres 2021 löst der Nationale Anti Doping Code 2021 (NADC21) den bisherigen NADC sowie die dazugehörenden Standards ab. Dieser beinhaltet nun auch Athletenschutzrechte. Alle Regelwerke finden Sie hier als deutsche Übersetzung:

NADA-Code 2021 (gültig ab 01.01.2021), deutsch
Standard für Ergebnismanagement-/ Disziplinarverfahren, Version 1.0 (gültig ab 01.01.2021)
Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen, (gültig ab 01.01.2021), deutsch
Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen, Version 7.0 (gültig ab 01.01.2021), deutsch
Standard für Datenschutz, Version 1.3 (gültig ab 01.01.2021), deutsch
Annex zum Standard für Datenschutz (gültig ab 01.01.2021), deutsch
Standard für Dopingprävention, (gültig ab 01.01.2021) deutsch
Athletenschutzrechte

oder hier und hier.

Wichtige Regelwerksänderung für Athletinnen und Athleten des NADA-NTP

Auf eine Änderung im Standard für Ergebnismanagement/-Disziplinarverfahren, Anhang B möchten wir heute näher eingehen. Sie betrifft Athleten*innen des Nationalen Testpools (NTP) zum Thema Meldepflicht- und Kontrollversäumnis:

Wird bei NTP-Athleten*innen ein Meldepflicht- und Kontrollversäumnis festgestellt, gelten für diese Athleten*innen ab dem Tag der Zustellung des Meldepflicht- und Kontrollversäumnisses die Meldepflichten des RTP. D. h., Sie werden aufgrund dieses Meldepflicht- und Kontrollversäumnisses in den NADA-Registered Testing Pool hochgestuft und unterliegen dementsprechend den strengeren Pflichten eines RTP-Mitglieds. Über diese Hochstufung und die damit verbundenen Verpflichtungen werden die Athleten*innen dann von der NADA informiert.

Bei NTP-Athletinnen bzw. -Athleten, bei denen im Jahr 2020 bis einschließlich 31.12.20 bereits ein oder auch zwei Meldepflichtverstöße festgestellt wurde/n, verfallen diese Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse und werden nicht auf die Neuregelung zur Hochstufung angerechnet.

Auf diesem Weg weisen wir nochmals Athleten*innen des NTP dringend darauf hin, ihren Meldepflichten sorgfältig nachzukommen! Letztendlich auch, um einer Hochstufung und den damit verbundenen strengeren Abmeldepflichten vorzubeugen.

World Athletics veröffentlicht List of International Competitions 2021

Die World Athletics List of International Competitions – eine für jeden aktiven Leichtathleten wichtige Auflistung von Leichtathletikveranstaltungen, die es zu beachten gilt! Der Internationale Leichtathletik-Verband World Athletics (WA) hat die für das Jahr 2021 gültige List of International Competitions 2021 im Januar veröffentlicht. Als Leichtathlet/-in werden Sie sich möglicherweise fragen „Ich möchte doch nur mit Freunden beim Mustermann-Marathon in Musterhausen starten, warum sollte ich diese Liste beachten?!“ Gemäß der World Athletics-Anti-Doping Rules ist ein Athlet, der Mitglied des WA-Registered Testing Pools oder ein Athlet, der an Internationalen Wettkämpfen im Sinne der Anti-Doping-Regel 1.4.4 (b) teilnimmt, als Internationaler Athlet zu sehen. Er unterliegt also bei der Teilnahme an unten genannten Veranstaltungen der folgenden WA-Regel, Book D, D. 1.4.4:

„Innerhalb des oben genannten Athletenpools, die an diese Anti-Doping-Regeln gebunden und verpflichtet sind, diese einzuhalten, wird jeder der folgenden Athleten für die Zwecke dieser Anti-Doping-Regeln als Internationaler Athlet („Internationaler Athlet“) betrachtet; daher gelten für diese Athleten die besonderen Bestimmungen dieser Anti-Doping-Regeln:

a) ein Athlet, der Mitglied des International Registered Testingpool ist;
b) ein Athlet, der für einen der folgenden internationalen Wettkämpfe angemeldet ist oder an einem dieser Wettkämpfe teilnimmt:

i) Veranstaltungen der Welt-Leichtathletik-Serien;
ii) Leichtathletik im Rahmen der Olympischen Spiele;
iii) Area Senior Championships (Halle und Freiluft);
iv) WA-Label-Straßenläufe (nur Athleten mit Gold-, Silber- und Bronzestatus, wie von WA festgelegt)*(*Anmerkung der Redaktion: siehe WA Label Road Races Regulations) und
v) andere internationale Wettbewerbe, die von der Athletics Integrity Unit (AIU) festgelegt und auf der AIU Webseite veröffentlicht werden;

Quelle: DLV-Referat Anti-Doping

author: GRR