Nia Künzer mit der Aktionsbox "Alkoholfrei Sport genießen" Fotograf: Bernd Telle
Alkoholvergiftungen bei Jugendlichen leicht rückläufig – Alkoholprävention der BZgA beginnt bei jungen Menschen
Köln/Berlin, 12. Dezember 2018. Nach aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamtes ist bei den 10- bis 19-Jährigen die Zahl der Fälle von Alkoholintoxikationen mit Krankenhausaufenthalt von 2016 (22.309 Fälle) auf 2017 (21.721 Fälle) um 2,6 Prozent zurückgegangen.
Dennoch warnen die Bundesdrogenbeauftragte und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) weiterhin vor den gesundheitlichen Folgen von hohem Alkoholkonsum.
Hierzu erklärt Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung: „Selbst wenn die Zahlen zurückgehen, müssen wir weiterhin klipp und klar sagen: Alkohol ist kein Lebensmittel, absolut nichts für Kinder und sollte auch später nur in Maßen konsumiert werden! Die Länder und Kommunen müssen den Jugendschutz ernst nehmen und ihre Testkäufe ausbauen! Wir alle sind verpflichtet, gemeinsam und frühzeitig – auch mit den Eltern – über die Risiken aufzuklären!“
Nach wie vor kommt es besonders häufig bei männlichen Jugendlichen zwischen 15 und 19 Jahren zu Alkoholintoxikationen. Bei ihnen liegt die Quote – trotz eines Rückgangs um 2,5 Prozent – bei 528 Fällen auf 100.000 Personen dieses Alters. Auch bei den gleichaltrigen weiblichen Jugendlichen liegt die Quote immer noch vergleichsweise hoch mit 376 Fällen auf 100.000 Personen bei einem Rückgang um 2,0 Prozent.
Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), betont: „Die aktuellen Daten zu den Alkoholintoxikationen junger Menschen weisen zwar in die richtige Richtung, aber ihre Anzahl ist nach wie vor zu hoch. Jeder einzelne Fall ist einer zu viel. Deshalb bleiben zielgruppenspezifische Präventionsangebote wie die BZgA-Kampagne ‚Alkohol? Kenn dein Limit.‘ auch in Zukunft unverzichtbar, um jungen Menschen einen verantwortungsvollen, kritischen Umgang mit Alkohol zu vermitteln und dazu beizutragen, das Rauschtrinken konsequent zu reduzieren.“
Dr. Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV), erklärt: „Die aktuellen Zahlen über Alkoholvergiftungen im Jugendalter bestärken die PKV darin, die Alkoholprävention der BZgA weiterhin zu unterstützen. Vor allem Schulen und das Freizeitsetting sehen wir als wichtige Lebenswelten für die Entwicklung von entsprechender Gesundheits- und Präventionskompetenz. Daher bauen wir in Schulen und in Kommunen die Angebote für Jugendliche und Multiplikatoren in der Beratung gemeinsam weiter aus.“
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung führt seit 2009 die Jugendkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ mit Unterstützung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) durch. Sie richtet sich an 16- bis 20-Jährige und wird flankiert von der BZgA-Kampagne „Null Alkohol – Voll Power“ für 12- bis 15-Jährige sowie der Erwachsenenkampagne von „Alkohol? Kenn dein Limit.“
Weitere Informationen zur Alkoholprävention der BZgA
– Jugendkampagne „Null Alkohol – Voll Power“
www.null-alkohol-voll-power.de
– Jugendkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“
www.kenn-dein-limit.info
– Erwachsenenkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“
www.kenn-dein-limit.info
– Aktion „Alkoholfrei Sport genießen“ für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Sportvereinen
www.alkoholfrei-sport-geniessen.de
Die Studiendaten der BZgA zum Thema
– BZgA-Studie „Der Alkoholkonsum von Jugendlichen und jungen Erwachsener in Deutschland 2016“ unter www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/suchtpraevention/
www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/suchtpraevention/
– Faktenblatt zur Studie unter www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/suchtpraevention/
BZgA-Infotelefon zur Suchtvorbeugung
Das BZgA-Infotelefon zur Suchtvorbeugung bietet persönliche Beratung zu Fragen der Suchtvorbeugung und bei Suchtproblemen. Es ist unter der Rufnummer 0221 89 29 31 Montag bis Donnerstag von 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag 10 bis 18 Uhr erreichbar (Preis entsprechend der Preisliste des Telefonanbieters für Gespräche in das Kölner Ortsnetz).
Kostenlose Bestellung der BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: www.bzga.de/infomaterialien
Fax: 0221/8992257
E-Mail: order@bzga.de
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung