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25
03
2021

Michael Reinsch - Foto: Horst Milde

Anti-Doping-Gesetz erweitert: Wichtiges Insiderwissen – Michael Reinsch in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung

By GRR 0

Das Kabinett legt dem Bundestag eine Novelle des Anti-Doping-Gesetzes vor. Mit der Kronzeugenregelung soll ein Anreiz geschaffen werden, Informationen über Hintermänner und Netzwerke preiszugeben

Das Kabinett der Regierung Merkel hat am Mittwoch der Ergänzung des Anti-Doping-Gesetzes um eine Kronzeugenregelung zugestimmt. Der Bundestag wird die Novelle beraten und voraussichtlich noch vor der Bundestagswahl im September beschließen

Für Irritation sorgte der Bayrische Justizminister Georg Eisenreich, der forderte, der Regelstrafrahmen für Doping solle auf bis zu fünf Jahre Gefängnisstrafe erhöht werden und das Sportrecht solle ebenfalls um eine Kronzeugenregelung ergänzt werden. Lars Mortsiefer, Vorstand der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada), wies darauf hin, dass dies seit Jahren der Fall sei. „Das Sportrecht muss nicht nachziehen“, sagte er.

Sowohl im Welt-Anti-Doping-Code wie in der nationalen Regelung sind in Artikel 10.7.1 Strafnachlass und -erlass als Gegenleistung für substantielle Hilfe bei Aufdeckung und Nachweis von Verstößen gegen die Regeln vorgesehen. Die SPD-Abgeordnete Dagmar Freitag, Vorsitzende des Sportausschusses im Bundestag, warf dem Minister „bemerkenswerte Ahnungslosigkeit“ vor.

Das Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport (BGBl. I S. 2210) wurde im 10. Dezember 2015 erlassen. Die planmäßige Evaluierung kam zu dem Ergebnis, dass die geringe Zahl von Strafverfahren wegen Selbst-Dopings mit den geschlossenen Strukturen zusammenhänge, in denen ohne Insiderwissen kaum ermittelt werden könne. Ermittler erhielten mögliche Hinweise zu etwa 65 Prozent von der Nada und zu 25 Prozent aus anderen Strafverfahren. Aus dem Spitzensport selbst kam keine nennenswerte Zahl von Hinweisen.

Die Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten für Arzt Mark S. in Folge der „Operation Aderlass“ mit Razzia bei der Nordischen Ski-WM in Seefeld und in Erfurt durch das Landgericht München gilt als Erfolg des Anti-Doping-Gesetzes.

Die Ermittlungen löste der österreichische Skilangläufer Johannes Dürr mit Aussagen im deutschen Fernsehen aus; er war kein Kronzeuge im Sinne des Gesetzes, belegte aber, wie wichtig die Preisgabe intimer Kenntnisse für Gericht und Ermittler ist.

Dürr wurde wegen Dopings in Österreich verurteilt und vom Verband gesperrt.

Michael Reinsch in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Mittwoch, dem 24. März 2021

Michael Reinsch

Korrespondent für Sport in Berlin.

author: GRR