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2020

Symbolfoto: - Foto: Horst Milde

Wegen Corona: Besondere Zulassungs-Kriterien für Titelkämpfe in Dortmund und in Halle (Saale)

By GRR 0

Für die am 20./21. Februar in Dortmund geplante Leichtathletik-Hallen-DM und die Mehrkampf-DM in Halle (Saale) am 30./31.Januar 2021 wird es aufgrund der Corona-Pandemie besondere Zulassungsvoraussetzungen geben.

„Nach wie vor spürt die Leichtathletik die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Deshalb ist nur ein reduziertes Programm für die Hallensaison möglich“, sagte DLV-Chefbundestrainerin Annett Stein. Da die Titelkämpfe ohne Zuschauer stattfinden und ferner nur stark eingeschränkte Teilnehmerfelder möglich sind, wurden in Abstimmung mit dem Leistungssport folgende Qualifikationskriterien (Stand 23.12.2020) festgelegt:

  • Für die DM-Teilnahme werden die Leistungen aus der Freiluftsaison 2020 herangezogen.
  • Welche exakten Teilnehmerzahlen letztlich möglich sind, ergibt sich für Dortmund aus den Zulassungsbestimmungen des Landes NRW sowie für Halle (Saale) aus den Zulassungsbestimmungen des Landes Sachsen-Anhalt, die aufgrund von Corona vorgegeben werden.
  • In der abschließenden Meldeliste werden die nach aktuellen Vorgaben zugelassenen Athletinnen und Athleten für Halle (Saale) und für Dortmund namentlich veröffentlicht.
  • Für leistungsstarke Athletinnen und Athleten, die 2020 keine Freiluft-Saison realisiert haben, gibt es folgende Möglichkeiten: Kader-Athleten (Olympiakader-NK 1) sowie Perspektiv-Athleten können ein Sonderteilnahmerecht beantragen, welches durch die Chefbundestrainerin genehmigt werden muss. Athletinnen und Athleten mit genehmigtem Sonderstartrecht werden berücksichtigt.
  • Wenn die festgelegte maximale Teilnehmerzahl anhand der Meldungen und Sonderteilnahme-Rechte nicht erreicht wird, können durch die leitenden Bundestrainer nachrückende Athleten/Athletinnen benannt werden.
  • Nicht durchgeführt werden bei der Hallen-DM in Dortmund die Staffel-Wettbewerbe sowie die Läufe über 200 Meter. Durch die reduzierten Teilnehmerfelder wurde der Fokus auf die Disziplinen des Programms für die Hallen-Europameisterschaften gelegt, die vom 5. bis 7. März 2021 in Torun (Polen) geplant sind.
  • Der DLV wird unter Einbindung seines medizinischen Kompetenzteams für beide DM-Veranstaltungen umfassende Hygiene- und Umsetzungskonzepte bei den zuständigen Behörden vorlegen, denn letztlich entscheidet das Land NRW und die Stadt Dortmund sowie das Land Sachsen-Anhalt und die Stadt Halle (Saale) im Rahmen der dynamischen Entwicklung von Corona über die endgültige Zulassung der Titelkämpfe.

Peter Schmitt
DLV-Mediendirektor

 

 

 

 

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