Symbolbild - Doping - Foto: BMI
Gesetz gegen Doping : Besser spät als nie – Ein Kommentar von Michael Reinsch in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
Das Gesetz gegen Doping hat seinen Zweck, zur Integrität des Sports beizutragen, kaum erfüllt. Denn während man die kleinen Fische erwischt, geht der Betrug durch Verbände und Staaten weiter. Deshalb braucht es dringend Reformen
Drei Änderungen wird der Gesetzgeber voraussichtlich am Gesetz gegen Doping im Sport vornehmen, das in der nächsten Woche fünf Jahre alt wird. Seinen Zweck, zur Integrität des Sports beizutragen, hat es nur unzulänglich erfüllt.
Lediglich 26 Sportlerinnen und Sportler wurden von 2016 bis 2018 auf Basis dieses Gesetzes verurteilt, weil sie sich selbst gedopt hatten. Das ist dem Evaluationsbericht zu entnehmen, der am Mittwoch dem Kabinett vorlag.
Ermittlungen richteten sich zunehmend gegen Personen, die Anti-Aging- und Lifestyle-Produkte nutzten, ohne jede Absicht zu dopen. Beim überwiegenden Teil derjenigen, die von den 999 Aburteilungen der ersten drei Jahre betroffen waren, handelt es sich um Dealer und Schmuggler. Für sie wurde dieses Gesetz nicht geschaffen; ihnen würden die Strafverfolger auch mit dem Arzneimittel- und dem Betäubungsmittelgesetz beikommen. Das Parlament stellte Doping – einen Regelverstoß, der allein im Sport vorkommt – unter Strafe, weil es ums große Ganze geht, um Fairness, Sauberkeit und Chancengleichheit. Zugleich betrifft das Gesetz exklusiv die kleine Gruppe von Athleten, die vom Sport ihren Lebensunterhalt bestreiten und gern auch ein bisschen mehr oder die dem Testpool ihrer Sportart angehören. Da scheint die Idee von der Vorbildwirkung aus dem Gesetz, obwohl das Wort darin gar nicht vorkommt.
Professionellen Dopern auf die Spur kommen
Was also soll sich ändern? Der Skilangläufer Johannes Dürr hat bei seinem spektakulären Fernsehauftritt Doping im Skilanglauf so deutlich beschrieben, dass die Razzia namens Operation Aderlass unvermeidlich war und das laufende Strafverfahren am Landgericht München gegen den Doping-Arzt aus Erfurt und seine Helfer zur Folge hatte.
Er hat damit deutlich gemacht, dass, will man professionellen Dopern auf die Spur kommen, Insider wie er auspacken müssen. Er ist nicht Kronzeuge, doch eine Kronzeugenregelung, wie sie Fachleute schon vor der Verabschiedung des Anti-Doping-Gesetzes forderten, soll nun endlich eingearbeitet werden. Für Expertise der Ermittler sollen weitere Schwerpunktstaatsanwaltschaften sorgen; bisher gibt es drei. Gut möglich auch, dass die Ausnahme des Freizeitsports vom gesetzlichen Verbot des Dopings gestrichen wird. Den Experten ist die Tätergruppe zu unscharf definiert. Hobby-Doper, die sich etwa bei Marathon oder Rad-Tourenfahrten die besseren Plätze ergaunern, müssen sich dennoch keine Sorge machen. Innen-, Justiz- und Gesundheitsministerium sind weiterhin entschlossen, nicht auch noch sie strafrechtlich zu verfolgen.
Sollen die kleinen Fische davonkommen. Sollen Doper im Spitzensport Deutschlands bestraft werden. Was trotz fünf Jahren Anti-Doping-Gesetzes fehlt, ist eine überzeugende Bekämpfung von Betrug durch Verbände und Staaten.
Ein Kommentar von Michael Reinsch in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Mittwoch, dem 3.12.2020
Michael Reinsch Korrespondent für Sport in Berlin.