Friedhelm Julius Beucher, Präsident des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS), aufgenommen beim 17. ordentlichen Verbandstag des DSB am 18.11.2017 in Leipzig im Hotel The Westin. Foto: picture alliance / DBS
„Notwendiger Quantensprung in Richtung Teilhabe“ – Teilnahme von Leichtathlet*innen bspw. mit einer Prothese an Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften
DBS-Präsident Friedhelm Julius Beucher und Vizepräsident Dr. Karl Quade begrüßen das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) zur überfälligen Abschaffung einer unsäglichen Regel
Zum 1. November 2015 trat nach Beschluss des Internationalen Leichtathletik-Verbands (World Athletics) die Regel „144.3 (d)“ in Kraft, wonach die Teilnahme von Leichtathlet*innen bspw. mit einer Prothese an Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften ausgeschlossen ist, sofern diese nicht nachweisen können, dass ihnen die „mechanische Hilfe“ keinen Vorteil verschafft.
Fünf Jahre hatte diese Regel Bestand, nun hat sie der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Zusammenhang mit einem Prozess über den beidseitig amputierten amerikanischen Sprinter Blake Leeper abgeschafft.
DBS-Präsident Friedhelm Julius Beucher und Vizepräsident Dr. Karl Quade hatten schon damals deutliche Kritik an dieser Regel geübt. „Die Umkehr der Beweislast – so dass Athlet*innen mit Behinderung statt des Internationalen Leichtathletik-Verbands belegen mussten, ob sie bspw. durch ihre Prothese einen Vor- oder Nachteil haben – war unserer Auffassung nach nicht von Fairness geprägt. Daher ist die Entscheidung des CAS folgerichtig und wir sind froh, dass diese unsägliche Regel endlich der Vergangenheit angehört. Das ist ein notwendiger Quantensprung in Richtung Teilhabe“, sagt Beucher und fügt an: „Was internationale Sportverbände nicht geschafft haben, ist jetzt durch ein Sportgerichtsurteil dokumentiert.“
Der CAS hat beschlossen, dass es nicht verhältnismäßig sei, Athlet*innen mit Behinderung die Last des Beweises aufzubürden, dass sie keinen Vorteil aus der Verwendung einer mechanischen Hilfe haben. World Athletics hat dies in einer Stellungnahme anerkannt und angekündigt, seine Regeln entsprechend zu überprüfen. Für Leichtathlet*innen mit Behinderung öffnet sich dadurch eine Tür zur Teilhabe. „Wir begrüßen das Urteil des CAS und verbinden damit die Hoffnung, dass in Zukunft mehr Möglichkeiten eröffnet werden, dass paralympische Spitzensportler*innen bei entsprechenden Leistungen an Wettkämpfen von Leichtathlet*innen ohne Behinderung teilnehmen können“, sagt Vizepräsident Dr. Karl Quade, der angesichts der veränderten Situation allerdings von einem weiteren juristischen Nachspiel ausgeht.
Unabhängig davon hat der Internationale Sportgerichtshof mit seiner Entscheidung neue Maßstäbe gesetzt. „Wir sehen darin eine Chance, dass Leichtathlet*innen mit Behinderung weltweit und zusätzlich zu Wettkämpfen des Para Sports zeigen können, zu welchen Ausnahmeleistungen sie fähig sind – auch mit Blick auf den Breitensport und den Nachwuchs bei regionalen bzw. lokalen Veranstaltungen“, betont Friedhelm Julius Beucher. „Für uns bedeutet Teilhabe, dass wir Menschen nicht ausschließen. Durch den Wegfall der Regel 144.3 (d) gibt es wieder eine Grundlage für einen offenen Austausch auf Augenhöhe. Wir sind überzeugt davon, dass ein von gegenseitigem Verständnis geprägtes Miteinander in dieser Sache deutlich zielführender ist, als ein pauschaler Ausschluss von Leichtathlet*innen mit Behinderung.“
Bei der Debatte um mehr Inklusion im Sport gehe es nicht darum, dass „die Paralympics als das große internationale Highlight für unsere Athlet*innen an Wert verlieren. Diese Spiele sind im Para Sport das Großereignis, dem alle entgegenfiebern – das soll und wird so bleiben.“
Doch wenn Athlet*innen mit Behinderung großartige Leistungen vollbringen und durch adaptive Hilfen keinen erwiesenen Vorteil hätten, dann, so Beucher und Quade, sollten sie auch die Möglichkeit haben, sich zu präsentieren und im Wettkampf sportlich zu messen.
Deutscher Behindertensportverband e.V.
National Paralympic Committee Germany
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