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02
09
2020

Symbolbild - Doping - Foto: BMI

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 9/2020 des DLV

By GRR 0

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • WHEREABOUTS IV. Quartal 2020 für alle Athleten des World Athletics-RTP, World Athletics-RRTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • Nationaler Anti-Doping Code 2021 von der WADA anerkannt
  • Doping Russland – RUSAF kommt den Forderungen nach
  • „Dried Blood Spot Analysis“ – WADA stellt neue Dopingtest-Methode vor
  • World Athletics veröffentlicht Updates zu Veranstaltungen während der Coronapandemie
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
WHEREABOUTS IV. Quartal 2020 für alle Athleten des World Athletics-RTP, World Athletics-RRTP, NADA-RTP und NADA-NTP

Mit Ablauf des dritten Quartals 2020 steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller o. g. Testpoolathleten bevor. Wir erinnern deshalb alle testpoolzugehörigen Athletinnen und Athleten an die fristgerechte Abgabe der Whereabout-Informationen für das IV. Quartal 2020. Bitte beachten Sie folgendes:

World Athletics-Registered Testing Pool (WA-RTP) und World Athletics Road Running Testing Pool (WA-RRTP)

Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das IV. Quartal 2020 müssen bis spätestens Dienstag, 15. September 2020 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der AIU.

NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP)

Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das IV. Quartal 2020 müssen bis spätestens Freitag, 25. September 2020 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier.

Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.

Nationaler Anti-Doping Code 2021 von der WADA anerkannt

Wie die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) mit Pressmitteilung vom 26.08.2020 berichtete, hat die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) die englische Fassuung des Nationalen Anti-Doping Codes 2021 (NADC21) der NADA anerkannt. Somit setzt die NADA die Vorgaben des revidierten Welt Anti-Doping Codes 2021 (WADC20201) im deutschen Regelwerk vorschriftsmäßig um und wurde deshalb seitens der WADA für „compliant“ erklärt. Über die wichtigsten inhaltlichen Neuerungen informierte die NADA folgendermaßen:

„… Ein weiterer Dopingtatbestand wird eingeführt. Alle Handlungen, die darauf abzielen, eine Person einzuschüchtern, zu bedrohen und davon abzuhalten, Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen an zuständige Organisationen zu melden, sind als Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen sanktionierbar.“

Zudem wird die Verbotsliste der WADA zukünftig eine Substanzklasse „Suchtmittel“ (u.a. Betäubungs- und Rauschmittel) enthalten. Mit der neuen Kategorisierung „Freizeitsportler*in“ sollen zuständige Anti-Doping-Organisation Athleten*innen „unterhalb“ des Spitzensports berücksichtigen können. Der Begriff „Schutzwürdige Personen“ wird eingeführt. Darunter fallen alle Athleten*innen unter 18 Jahren, mit Ausnahme der 16- und 17-jährigen Elitesportler*innen, und alle Behindertensportler*innen, die nach geltendem nationalen Recht nicht (voll) geschäftsfähig sind.

Zentrale Neuerung des NADC21 ist die Überarbeitung des Ergebnismanagement- und Disziplinarverfahrens auf der Grundlage des neu eingeführten Standards für Ergebnismanagement- und Disziplinarverfahren. Basierend auf einer internationalen Harmonisierung der Verfahrensabläufe von Disziplinarverfahren werden auch die Prozessabläufe nationaler Sanktionsverfahren, zum Beispiel vor dem Deutschen Sportschiedsgericht, überarbeitet und angepasst.

Schließlich wird die Bedeutung der Präventionsarbeit hervorgehoben. Ein eigener Standard für Dopingprävention trägt maßgeblich zur weltweiten Verbesserung der Informations- und Aufklärungsarbeit bei. Ein wertebasierter Präventionsansatz wird Grundlage der zukünftigen Arbeit in diesem Bereich.“ Die gesamte Pressemitteilung inklusive aller Neuerungen können Sie auf der NADA-Homepage nachlesen.

WADAC 2021 und NADC 2021 erhalten ab 01.01.21 Gültigkeit und lösen die bisherigen Regelung ab.

Doping Russland – RUSAF kommt den Forderungen nach

Nach dem Beschluss des Councils der World Athletics Ende Juli 2020 auf Zahlung der Geldstrafe von 5 Millionen US-Dollar und der Kosten in Höhe von 1,31 Millionen US-Dollar bis zum 15. August 2020 informierte der Russische Leichtathletik-Verband RUSAF drei Tage vor Ablauf der Frist über die Zahlung der ausstehenden Summe an World Athletics. Lesen Sie dazu die Artikel der FAZ und der Stuttgarter Zeitung.

„Dried Blood Spot Analysis“ – WADA stellt neue Dopingtest-Methode vor

„Mit einem revolutionären Testverfahren will die WADA die Kontrollen künftig ausbauen und zudem kostengünstiger machen. Nur ein paar Bluttropfen auf Papier sollen künftig ausreichen, um zuverlässig verbotene Substanzen aufspüren zu können“, teilte die WADA zur neuen Bluttropfen-Analytik DBS (Dried Blood Spot Analysis) mit und erläuterte das Verfahren in einem Twitter-Video. Bereits bei den Olympischen Winterspielen und Winter-Paralympics 2022 in Peking (China) könne DBS eingesetzt werden; einige Aspekte könnten sogar schon bei den auf 2021 verschobenen Sommerspielen in Tokio (Japan) zur Anwendung kommen. Lesen Sie hier eine Meldung der Süddeutschen Zeitung.

Auch die NADA Deutschland hat einen DBS-Test als Testprojekt seit mehrerern Jahren in der Entwicklung (wir berichteten im Anti-Doping-Newsletter 07.2020). Einzelheiten hierzu finden Sie auf der Webseite der NADA.

World Athletics veröffentlicht Updates zu Veranstaltungen während der Corona-Pandemie

Mit Pressemitteilung vom 21. August 2020 informierte der Weltleichtathletik-Verband (World Athletics) auf seiner Webseite über eine Zusammenfassung der Aktualisierungen von internationalen Wettbewerben. Wie World Athletics darauf hinweist, umfasst die neu gestaltete Seite Ankündigungen ab Anfang Juli. Informieren Sie sich hier über internationale Leichtathletik-Veranstaltungen.

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der World Athletics List of International Competitions 2020 der TUE-Antrag bei World Athletics zu stellen ist. Aufgrund der aktuellen Situation weisen wir darauf hin, dass die World Athletics List of International Competitions 2020 zurzeit nicht regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Bitte kontrollieren Sie deshalb auf der Homepage der World Athletics im Kalender, ob die von Ihnen gesuchte Veranstaltung stattfindet.
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.
  • Weiterführende Details finden sie hier und hier.

Quelle: DLV

 

author: GRR