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22
05
2019

Caster Semenya - 2018 MonteCarlo Diamond League MonteCarlo, Monaco July 20, 2018 Photo: Victah Sailer

Die Testosteron-Regel der IAAF wird zu keiner endgültigen Lösung führen – LG Telis Finanz Regensburg

By GRR 0

Die IAAF wendet bei der „Lex Semenya“ eine nicht durchdachte Logik an

Regensburg, 22. Mai 2019 (orv) – „Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat am Mittwoch den Einspruch von 800-Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya gegen eine neue IAAF-Regel abgelehnt.

Der Leichtathletik-Weltverband will einen Testosteron-Grenzwert für die Startberechtigung in der Frauenklasse einführen, steht in einer Veröffentlichung auf leichtathletik.de vom 1. Mai dieses Jahres und weiter: „Die IAAF hatte nach umfangreichen, selbst in Auftrag gegebenen Studien im vergangenen April bekanntgegeben, dass sie ab November 2018 in bestimmten Disziplinen für die Teilnahme-Berechtigung in der Frauenklasse einen Testosteron-Grenzwert von 5 nmol/l einführen werde.

Gegen diese Regelung hatten die davon betroffene 800 Meter-Olympiasiegerin und -Weltmeisterin Caster Semenya sowie der Südafrikanische Leichtathletik-Verband geklagt. Die Einführung des Grenzwertes war daraufhin bis zum CAS-Urteil verschoben worden.“ Im Grunde ist das eine unsinnige Entscheidung zum richtigen Sachverhalt.

Mit Recht will sich die Südafrikanerin nicht zu weiblichen Testosteron-Werten spritzen lassen. Mediziner haben dies auch als „Doping im umgekehrten Sinn“ bezeichnet. Im Grunde wäre dies auch ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Menschen Caster Semenya. Nicht ganz ohne Grund behauptet sie, dass die neue Regel nur auf sie abzielt. Allein die Disziplinauswahl, mit der die IAAF den Start von Intersexuellen einschränkt, entbehrt jeglicher fachspezifischer Logik.

Wer sich auf einen Vergleich der Weltrekordleistungen zwischen Männern und Frauen einlässt, wird sehr schnell feststellen, dass die Männer den Frauen absolut in allen leichtathletischen Disziplinen hoch überlegen sind. Der um ein Vielfaches erhöhte Testosteron-Spiegel von Intersexuellen sorgt also nicht nur in den Laufdisziplinen von 400m bis einschließlich einer Meile für eine eklatante Chancenungleichheit in Frauen-Wettbewerben, auch wenn dazu noch die justiziable Studie fehlt.

Eine praktikable Lösung böte sich an, die Chromosomen-Definition des Begriffs „Frau“, bei dem die „Frau“ eindeutig nur mit „XX“ festgelegt wird, zu verwenden. Intersexuelle haben die Kombination „XXY“. Die Gender-Diskussion ist inzwischen auch in anderen Lebensbereichen ins Rollen gekommen. Das „dritte Geschlecht“ pocht auf Eigenständigkeit. Deshalb wird wohl zur Behebung des Intersexuellen-Problems  der Vorschlag vom ehemaligen DLV-Präsidenten Dr. Clemens Prokop am ehesten lösungsrelevant und zielführend sein.

Die IAAF wird sich mit der Einführung von Wettbewerben für Intersexuelle beschäftigen müssen, notfalls eben dann für die ganze Palette an Disziplinen. Ob es dann Sinn macht auf Grund des sehr eingeschränkten Teilnehmerangebots dafür extra Meisterschaften einzurichten oder die wenigen betroffenen Athlet/Innen außer Konkurrenz, bei eigner Wertung, in Frauen- oder Männerwettbewerben mitmachen zu lassen, wird sich zeigen.

Vielleicht ist auch die Aufnahme bei den Paralympics ein gangbarer Weg. Die jetzige IAAF-Regel ist jedenfalls spätestens dann nicht mehr haltbar, wenn Semenya auch über 3.000 bzw. 5.000m ihren Gegnerinnen mit Abstand auf und davon läuft.

Quelle: LG Telis Finanz Regensburg (orv)

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