Am Dienstag hat der Rechtsanwalt Michael Lehner einen „Offenen Brief“ an Prof. Werner Franke in der F.A.Z. veröffentlicht - Foto: UKA
Streit um Doping-Opfer-Hilfe: Sind Opfer Versager? Anno Hecker und Michael Reinsch in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
„Schluss mit der Opfer-Politik“, fordern vier Autoren in einem Dossier und greifen seit Monaten den Doping-Opfer-Hilfe-Verein frontal an. Erstaunlich – denn die Autoren kennen Fakten und Grundsätze des Zwangssystems Doping genau.
Am Dienstag hat der Rechtsanwalt Michael Lehner einen „Offenen Brief“ an Prof. Werner Franke in der F.A.Z. veröffentlicht, dem über Deutschlands Grenzen hinaus bekannten Molekularbiologen und Doping-Aufklärer.
Nach Jahrzehnten mit gemeinsamen wie unzähligen Kämpfen gegen skrupellose Doper vor Gericht und fast genauso vielen Erfolgen stehen sich die beiden nun gegenüber. Franke ist die Galionsfigur eines Quartetts, dass es sich in den vergangenen zwei Monaten zur Aufgabe gemacht hat, „Schluss“ zu machen mit der „Opfer“-Politik.
Gemeint sind das Doping-Opfer-Hilfe-Gesetz des Bundes und die Arbeit des Doping-Opfer-Hilfe-Vereins e.V. (DOH), der seit zwanzig Jahren auf die teils fatalen Folgen des Dopings in der DDR für die Gesundheit der ehemaligen Athleten hinweist und in mühevoller, ehrenamtlicher Arbeit die Politik von einer Entschädigungsregelung für vom Staat anerkannte Opfer überzeugt hat.
In einem Dossier, das in mehreren Versionen existiert, werfen die Autoren dem DOH unter anderem „Hochstapelei“, die Einbindung von angeblich quacksalbernden Wissenschaftlern, die Täuschung der Öffentlichkeit und die Anleitung zum Betrug durch Trittbrettfahrer vor. Von der Verschwendung von Steuergeldern durch die willfährige Haltung der Regierung wollen sie an diesem Mittwoch die Bundespressekonferenz und anschließend den Sportausschuss des Bundestages überzeugen. Lehner ist dort auch geladen. Seit Anfang Dezember führt er den DOH. Wie Franke kennt der Jurist den Verein. Beide zählen zu den Gründungsmitgliedern.
Ende des Opferbegriffs
Worum geht es den Klägern im Kern, wie sie behaupten? Um das Ende des Opfer-Begriffs im Zusammenhang mit Doping. Unter der Überschrift „Für eine ehrliche Doping-Aufklärung“ – (…) Zurück zu Wahrheit und belastbaren Grundsätzen“ stellen sie die Selbstverantwortung des Menschen für seine Handlungen in den Mittelpunkt ohne Rücksicht auf Umstände und teilweise auf das Alter. Als Belege für die Selbstverantwortung selbst von Minderjährigen führen sie das weit verbreitete Wissen der Athleten über den Einsatz von Doping-Mitteln in der DDR an. Doping sei eine Wahl und Opfer zu sein das Eingeständnis des Versagens. Wörtlich heißt es in dem Text: „Denn es ist die ureigene Entscheidung ist (sic), die hingehaltenen Tabletten, Säfte und Spritzen anzunehmen oder zurückzuweisen. Und es ist eine große persönliche Niederlage, sich später einzugestehen, diesen Mut und diese Offenheit zum Nein nicht gehabt zu haben. Manche können sich das ein Leben lang nicht verzeihen.“ Die These schließt mit der Bemerkung: „Sie sind dann lieber Opfer.“
Selbst die Unschuld Minderjähriger schließen die Autoren aus. Die Co-Autorin Claudia Lepping, einst westdeutsche Leichtathletin und Journalistin, schreibt, dass (die damals 16 Jahre alte/ d. Red.) Sprinterin Katrin Krabbe und andere ihr bei der Junioren-WM 1986 die Ausreise-Kontrollen des DDR-Sports schilderten, mit denen der Nachweis von Doping bei Wettkämpfen verhindert wurde. „Das Kontroll- und Vertuschungsverfahren lernten also auch minderjährige Athleten kennen, die auf internationalem Parkett starteten“, folgern die Autoren: „Und diese Spitzen-Talente wussten bereits sehr genau um die Zusammenhänge. Unwissentlich zwangsgedopt?“, fragen sie rhetorisch und antworten: „Mitnichten. Auch sie nicht.“
Die vier Experten zum Thema Doping gehen nicht darauf ein, dass dem DDR-Spitzensport ein Zwangssystems innewohnte, der Sport hierarchisch organisiert und Doping, so es vom Apparat angeordnet war, von der Staatssicherheit überwacht wurde. Vom Druck, dem Kinder und Jugendliche in der Leistungsmaschinerie des DDR-Sports ausgesetzt waren, von den Ansprüchen der Trainer und Funktionäre gegenüber den Athleten sowie von all den angeordneten, in den Stasi-Akten dokumentierten und von Zeugen beschriebenen Täuschungen ist nichts zu lesen: Doping-Mittel, zur Kaschierung „UM“, „Unterstützende Mittel“ genannt, wurden auch als Vitamin-Präparate ausgeben oder in Süßigkeiten versteckt. Wie überhaupt Pillen, vom Staatsunternehmen Jenapharm eigens für Doping-Zwecke produziert, nicht in der Produktionspackung samt Beipackzettel verteilt wurden, sondern zum Beispiel das Anabolikum Oral-Turinabol von der Hand des Trainers teils in den Mund der Kinder wanderte.
Haben Athleten wie Uwe Trömer, der als Radrennfahrer nach eigener Darstellung in den Graben kippte und im Krankenhaus beinahe gestorben wäre an beiderseitigem Nierenversagen nach Doping-Mittelvergabe, also gelogen? „Sie sagten uns, nehmt mal, das sind Vitamine“, schilderte Trömer das Prozedere der F.A.Z.: „Die Pillen lagen zu den Mahlzeiten auf dem Teller.“ Stasi-Akten, Zeugenaussagen und die vom Geheimdienst überwachte Anordnung, die Manipulation so geheim wie möglich zu halten, sprechen für seine Version und die vergleichbar vieler anderer. 1991 schreibt der Spiegel, stets in bestem Kontakt zu Prof. Franke: „So berichtete eine Kanutin, daß ihr unbekannte Doping-Mittel eingetrichtert wurden, obwohl der Magen rebellierte und ihr Hormonhaushalt so sehr durcheinander geriet, daß die Regel ausblieb. Das Mädchen wurde von Medizinern und Trainern derart eingeschüchtert, daß es selbst nach Karriereende nicht wagte, die Leiden ihrer Mutter anzuvertrauen…“
Selbst Henner Misersky, Co-Autor der Anklage, hat offensichtlich mal eine andere Sicht gehabt als nun behauptet. Er war Langlauf-Trainer in der DDR, weigerte sich, Doping-Mittel an seine Athletinnen zu verteilen oder verteilen zu lassen und wurde laut eigenen Angaben „gefeuert“. Im September 2010 wird er in einem Artikel der „Zeit“ („Wenn Geschichte verfälscht wird“) so zitiert: „’1985 gab es dann aber ein neues Verbandsprogramm im Skilanglauf: Wie im Rudern und im Kanu sollten auch bei den Nachwuchssportlern Dopingmittel eingesetzt werden’, sagt Misersky. (…) ,Später habe ich erfahren, dass die Mittel aufgrund des Widerstandes der Läuferinnen schließlich ohne deren Wissen zugeführt werden sollten.’“
Was wussten erwachsene Athleten?
Nur wenige DDR-Athleten wurden von ihren Eltern oder ihren Trainern vor Doping geschützt. Das Internatsystem, die Delegierung an eine der Kinder- und Jugendsportschulen, spielte dabei eine große Rolle. „Ärzte, Trainer, Betreuer waren für mich wie Elternersatz“, erinnerte sich Trömer. „Ich hatte Vertrauen (…) Mein Vater würde mir doch nichts geben, was für mich schädlich ist.“ Eltern, die ihre Kinder zu schützen vermochten, gerieten in einen inneren Konflikt: ihre Sprösslinge durften nicht mehr mitmachen. Im Dossier des Quartetts, „Blackbox DOH“ genannt, heißt es nun: „Wer gedopt wurde, kann (…) nur Opfer sein? (…) Waren all diese Sportler unwissend und gezwungen, diesen Plan zu erfüllen? Mitzumachen? Ein Hohn für jene, die standhaft und konsequent blieben.“ Wie Misersky. Eine Kapitelüberschrift lautet: „Eigenverantwortung lässt sich nicht outsourcen“. Und in der kürzeren der beiden „Blackbox“-Versionen erzählt Misersky: „Auch weil der Vater und ein weiterer Trainerkollege mit seinen Athletinnen über Risiken und Nebenwirkungen des Hormondopings sprachen, wurde deutlich, dass deren Eltern weniger zimperlich waren: Sie haben alles mitgemacht, geduldet im vollen Bewusstsein dessen, was passieren könnte. Keine hat aufgehört, außer unserer Tochter.“
Was aber wussten die erwachsenen Athleten, die schon als Jugendliche an den Doping-Tropf gehängt wurden und die Wirkungen wie die Nebenwirkungen zu spüren bekamen? Vielleicht, dass sie zunächst verbotene Mittel bekamen auf höhere Weisung. Aber was waren das für Medikamente? Vor einigen Jahren erzählte eine der großen DDR-Athletinnen der F.A.Z., dass sie, nun ja, „so blaue Pillen“ bekommen habe. Sie machte selbst nach den vielen Aufklärungsbeiträgen des Heidelberger Professors Franke, des Pädagogen und Präventions-Experten Prof. Gerhard Treutlein, der vierte im Kläger-Bunde, nicht den Eindruck, halbwegs durchzublicken, was sie damals geschluckt hatte. Kein Wunder. Denn eine Aufklärung der Athleten über die Gefahren gab es in der Regel nicht. Zwar waren die Doping-Forscher und -Täter am Schreibtisch teils gut im Bilde über die Konsequenzen. In Stasi-Akten und in Vernehmungsprotokollen der Zentralstelle für Regierungskriminalität ist von Schwangerschaftsabrüchen zu lesen, weil die Athletin die Anabolikaeinnahme fortgesetzt hatte und dem weiblichen Embryo eine Vermännlichung drohte. Aber die Doper wollten ihre Athleten wohl kaum verunsichern und sie waren teilweise auch nicht in der Lage, seriös aufklären: Weil sie schlicht nicht wussten, welche Folgen ihr Medikamentenmix haben konnte, der Einsatz von Stoffen, die nicht klinisch getestet oder in der DDR nicht zugelassen waren.
Die DOH weist in ihrer Erwiderung der Angriffe auf Beschlüsse des Bundesgerichtshofes in Doping-Verfahren zur Jahrtausendwende hin. Die Sportler wurden demnach „zu Opfern des Systems, da ihnen ohne Rücksicht auf ihren Willen eine sogar ihrem Wissen vorenthaltene Aufopferung ihrer Gesundheit durch Hinnahme von beträchtlicher gesundheitlicher Gefährdung abverlangt wurde“ (AZ 5StR. 451/99, zitiert nach Marxen, Klaus, Wehrle, Gerhard (Hrsg.): „Gefangenenmisshandlung, Doping und sonstiges Unrecht, Strafjustiz und DDR-Unrecht“, Band 7.). In der Abweisung der Revision zur Bewährungsstrafe für Manfred Ewald, den Architekten des DDR-Sports, befand der BGH im September 2001, dass der „Unrechtsschwerpunkt in der Nichtaufklärung der betroffenen Sportlerinnen (liegt), die um der staatlich vorgegebenen Vertuschung willen systematisch vorgegeben war.“ (AZ 5 StR 330/01, am angegebenen Ort).
Verstorbener Mediziner wird diskreditiert
Frankes Zorn richtete sich vor allem gegen die Akademiker im Doping-System Ost, aber auch West. Die Mediziner sah er als eigentlich Verantwortliche, als Schreibtischtäter. Sie wurden nicht mal von den Ärztekammern infrage gestellt und in den seltensten Fällen von Staatsanwaltschaften angeklagt. Nun attackieren Franke und Co. auch Wissenschaftler, die zu den Folgen des Dopings forschen. Wie der im Dezember verstorbene Prof. Harald J. Freyberger, Artz für Psychiatrie und Psychotherapie. In dem Kapitel „Der unanständige Vergleich mit Opfern der Konzentrationslager“ behaupten sie, es sei „nah am Irrsinn“, dass Freyberger „die Folgen eines ‚Aufenthalts im Konzentrationslager‘ für vergleichbar hält mit den Folgen der zielgerichteten und bewussten Einnahme von Dopingsubstanzen zur Leistungssteigerung“. Ihr Urteil: „Mit diesem infamen Vergleich verwirkt Freyberger jeden Anspruch auf wissenschaftliche, historische und persönliche Integrität.“
Als Quelle dient ihnen laut eigener Darstellung ein Bericht der F.A.Z. von einer Veranstaltung im Oktober 2017 in Schwerin. Darin heißt es: „Freyberger vertritt die These, dass gedopte Athleten einer vorzeitigen Zellalterung unterliegen, die alle Körpersysteme betreffe und deshalb, vergleichbar mit den Folgen langjähriger Haft oder dem Aufenthalt im Konzentrationslager, zu einem erhöhten Erkrankungs- und Mortalitätsriskio führe.“ Er gibt keinerlei Hinweis darauf, dass Freyberger Massenmord und Genozid der Nationalsozialisten dadurch verharmloste, dass er Konzentrationslager mit dem Staatssport der DDR gleichsetzte, wie Franke et al insinuieren. Freyberger kann sich nicht mehr dagegen wehren.
Der Mediziner war ein Experte für das Leid der Betroffenen. Bis zu seinem überraschenden Tod war Freyberger Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Greifswald im Helios-Hanseklinikum Stralsund. Er forschte und publizierte über die Traumata von Überlebenden der Konzentrationslager der Nazis, von Betroffenen von Zersetzungskampagnen des Staatssicherheitsdienstes der DDR und von Kriegsflüchtlingen. Erst vor wenigen Jahren ließ er sich, ehemaliger Läufer und Sport-Begeisterter, auf die Forschung über ehemalige DDR-Spitzensportler ein.
In der Broschüre „Staatsdoping in der DDR“, herausgegeben von der Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, schreibt er: „Vollkommen unzureichend wurde bisher untersucht, welche Folgen derartige komplexe Erfahrungen (Hormon-Doping und dessen Folgen, d. Red.) für die Kinder der Betroffenen haben. Aus Untersuchungen anderer Betroffenengruppen, die ein vergleichbares Lebensschicksal erlitten haben, wissen wir aber, das die sog. Transgenerationale Traumatransmission zur Weitergabe bestimmter körperlicher und psychischer Symptome in die nächste Generation führt und erhebliche Lebens- und Krankheitsrisiken mit sich bringen kann. Dabei handelt es sich nicht nur um psychologische und soziale, sondern auch um genetische Risikoübertragungen.
Obwohl bisher in diesem Themenbereich empirische Untersuchungen ausstehen, ist vor dem Hintergrund der Befunde anderer Betroffenengruppen davon auszugehen, dass zumindest 25% der Kinder gesundheitliche Schäden davongetragen haben.“ Ein substantieller Anteil von minderjährigen Sportlerinnen und Sportlern sei Opfer gewalttätiger und/oder sexueller Übergriffe geworden. Daraus resultiere posttraumatische Belastungsstörung. Unangemessene Betreuung in Sportinternaten habe darüber hinaus bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen zu einer emotionalen Vernachlässigung geführt mit nachhaltiger Prägung für das spätere Leben.
Vorwurf der Übertreibung
Diese Beschreibung deckt sich mit der Erfahrung der Doping-Opferhilfe. „Wenn wir als Verein die konkreten Geschichten Revue passieren lassen, geht es um achtjährige Turnerinnen, um zwölfjährige Schwimmerinnen, um siebzehn- oder auch zwanzigjährige Leichtathleten“, beschrieb Ines Geipel diese im Oktober im Interview mit der F.A.Z.. „Es geht um Chemie, Druck, Abhängigkeiten, Gewalt, Missbrauch, vorenthaltenes Wissen. Sie leiden unter so schwerwiegenden Folgen, dass wir das der Gesellschaft offenbar nur schwer vermitteln können. Die Kluft zwischen dem, was wir in unserer Beratungsstelle täglich erfahren, und dem öffentlichen Bild vom Sport ist nicht zu überbrücken.“
Gegen Freybergers These von der Übertragbarkeit von Schädigungen wenden sich die Blackbox-Autoren auch mit der Behauptung: „Wissenschaftler von internationalem Renommee, die seit Jahrzehnten zu Dopingfolgen forschen, bestreiten zudem ausdrücklich – auch in gültigen, toxikologischen Gutachten – die Behauptung, gesundheitliche Dopingschäden seien genetisch, das heißt per DNA (und damit über Generationen) auch an eine zweite Generation Dopingopfer vererbbar.“ Sie benennen weder die Wissenschaftler noch zitieren sie deren Gutachten.
Aber sie werfen der Doping-Opferhilfe und insbesondere der im Dezember vom Vorsitz zurückgetretenen Ines Geipel vor, die Opferzahlen aus politischem und wirtschaftlichem Eigennutz zu übertreiben. 15.000 potentiell Anspruchsberechtigte? Das bedeute: „Jeder, der in der DDR Leistungssport trieb, wurde gedopt und ist heute anspruchsberechtigt. Indem die DOH-Chefin diese Behauptung als Grundannahme wiederholt, öffnet sie Geschichtsklitterung und Trittbrettfahrern Tür und Tor, die ebenfalls von der geringen Ablehnungsquote des Bundesverwaltungsamts profitieren wollen.“
Franke und Mitstreiter schreiben unter Hinweis auf „historische und wissenschaftliche Quellen“ von circa 10.000 Leistungssportlern im Doping-System zwischen 1973 und 1989. Die Autoren erwähnen nicht, dass lange vor dem 1974 vom Zentralkomitee der SED beschlossenen Staatsplan 14.25 zur Zentralisierung des Dopings verbotene und gesundheitsschädigende Mittel zur Leistungssteigerung eingesetzt wurden. „So stellte der Pharmabetrieb (VEB Jenapharm/d. Red.) seit den 1960er Jahren neben den sogenannten ,unterstützenden Mitteln‘ für den Sport auch Medikamente zur Verschleierung des Dopings her“, schreibt Klaus Latzel in „Doping und die pharmazeutische Industrie der DDR“. Bei den Olympischen Spielen von Mexiko 1968 wurde dies offensichtlich. Und außerdem manipulierten nach der Verstaatlichung des Dopings Trainer und Mediziner auch auf eigene Faust: „Mir wurde der Fall M.B. bekannt“, gab Höppner bei seiner Vernehmung am 21. Mai 1996 zu Protokoll: „Bei der Olympiade 1976 musste ich sie wegen eines fieberhaften Infektes behandeln. Dabei stellte ich bei ihre Virisilierungserscheinungen fest, nämlich eine extreme Behaarung. Sie war damals, meine ich, 18 Jahre alt. Ich war damals der Ansicht, dass diese Erscheinung auf einen verstärkten, nicht genehmigten Einsatz von Anabolika beruhen könnte.“
Auch die Behauptung, nur aussichtsreiche Kader seien ins Programm aufgenommen worden, stimmt offenbar nicht. Ein ehemaliger Leichtathlet schilderte der F.A.Z. im vergangenen Dezember, dass er nach einem Disziplin-Wechsel keine Chance gehabt habe auf eine internationale Karriere: Trotzdem habe er Anabolika erhalten. Die Schätzung, 15 000 Athleten seien zu DDR-Zeiten gedopt gewesen, erscheint vor diesem Hintergrund weder als Hirngespinst noch als Anstoß zur „Geschichtsklitterung“.
Im Zuge der wissenschaftlichen Aufarbeitung des DDR-Dopings haben anerkannte Forscher wie der Berliner Historiker Giselher Spitzer den Zwangs-Charakter des DDR-Doping-System und die flächendeckende Verbreitung von Doping auf Anordnung der Staats-Führung festgestellt und anhand der Quellenlage belegt: In den Staatsplan-Protokollen ist etwa von „Turnerinnen, Fechtern und Schützen“ zu lesen, die in acht Versuchsreihen die nur als Laborchemikalie zugelassene Substanz P erhielten. „Substanz P. in der Doping-Kontrolle bisher nicht erfaßt!“, frohlockte das Drogen-Kollektiv, wie der „Spiegel“ 1992 berichtete. Die Blackbox-Autoren bestreiten das.
Franke und Misersky aber wussten schon als Gründungsmitglieder, was gelaufen war. Sie standen bis zur ihren Attacken für die Satzung des DOH. Demnach ist das „zentrale Anliegen“ des Vereins, „jede nur erdenkliche ideelle, informelle sowie in Akutfällen finanzielle Hilfe“ zukommen zu lassen. Und zwar „zuerst den Opfern des organisierten Zwangsdopings der ehemaligen DDR“.
Wie Recht sie hatten, erzählte Uwe Trömer als einer von vielen Zeugen: „Doping war Geheimsache, da wurde nicht aufgeklärt. Und eine freie Wahl hatte der Athlet auch nicht.“
Anno Hecker und Michael Reinsch in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Mittwoch, dem .Januar 2019