Start zum 20 Bocholter Citylauf - Foto: Bruno Wansing
21. Bocholter Citylauf am 02. Mai 2020 fällt aus
Die Corona-Pandemie lässt den Organisatoren in diesem Jahr keine andere Wahl
Bocholt. Der für den 2. Mai 2020 geplante 21. Citylauf in der Bocholter Innenstadt kann leider nicht stattfinden. Die Corona-Pandemie und die noch nicht absehbare Dauer der verschiedenen zur Eindämmung beschlossenen Maßnahmen sowie die Unwägbarkeiten im Hinblick auf die Verbreitung des Virus haben die Organisatoren des Citylaufs dazu gezwungen.
Ullrich Kuhlmann als Vertreter des Stadtsportverbandes einer der Ausrichter dieser Großveranstal-tung mit fast 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist traurig: „Wir bedauern die Entscheidung aus tiefstem Herzen für alle LäuferInnen, HelferInnen, PartnerInnen, Sponsoren und alle Mitwirkenden, die die Veranstaltung immer wieder nach vorne bringen und mit Herzblut den Bocholter Citylauf leben.“
Ein Ersatztermin kann leider nicht angeboten werden, denn ein solches Event bedeutet einen hohen Organisationsaufwand und hat eine entsprechend lange Vorlaufzeit, die mit der technischen Einrich-tung, der Information der Zeitnehmer, der Moderatoren, der Veranstaltungstechnik, der Services etc. einher geht.
Die Genehmigungen beim LVN, beim Ordnungsamt und bei weiteren Stellen müssen eingeholt bzw. beantragt werden. Nicht zu vergessen sind alle ehrenamtlichen Helfer, die für einen neuen Termin wieder bereit stehen müssten. Ludger Dieckhues, Geschäftsführer vom Stadtmarketing Bocholt ergänzt: „Im Moment kann niemand voraussehen, wann wieder eine Großveranstaltung wie der Citylauf stattfinden darf, deshalb sind wir dazu gezwungen, in diesem Jahr zum ersten Mal nach 20 Jahren diese Großveranstaltung in der Bocholter City ersatzlos zu streichen.“
Die Organisatoren arbeiten an einer guten Lösung zur Erstattung der Startgebühren, bitten aber bis dahin um ein wenig Geduld. Wichtig ist jedoch, dass die TeilnehmerInnen keine Rücklastschriften ge-nerieren, da hierbei erhebliche Bankgebühren erhoben werden. Diese soll die Veranstaltergemeinschaft nicht noch zusätzlich zu den sowieso schon entstehenden / entstandenen Kosten tragen müssen. Wer nicht auf die Rückerstattung der Startgebühr besteht, hilft mit, das Defizit der Veranstalter-gemeinschaft zu minimieren, da natürlich bereits jetzt schon Kosten angefallen sind.
Über das mögliche Prozedere wird es in Kürze weitere Informationen geben. (Siehe hierzu auch den Aufruf von German Road Races: https://germanroadraces.de/?p=148172)
Alle bestellten und bezahlten Funktionsshirts können an einem noch zu benennenden Termin abgeholt werden. Angesichts der Krisensituation wird dieses aber erst dann möglich sein, wenn die Ein-schränkungen für Großveranstaltungen wieder aufgehoben worden sind.
Diesen Termin werden die Organisatoren ebenfalls rechtzeitig in den Medien bekannt geben.
Alle Infos sind auch unter www.citylauf-bocholter.de zu finden.
Dies ist eine Information der Veranstaltergemeinschaft, bestehend aus: Stadtsportverband Bocholt, Stadtmarketing Bocholt, Stadt Bocholt und DJK SF 97/30 Lowick.
Ullrich Kuhlmann