Start zum 20 Bocholter Citylauf - Foto: Bruno Wansing
2. Bocholter Halbmarathon am 6. September 2020 fällt aus – Corona-Pandemie lässt den Organisatoren in diesem Jahr keine andere Wahl – Zu viele offene Fragen
Bocholt (PID) – „Der für den 6. September geplante zweite Bocholter Halbmarathon kann leider nicht stattfinden“, berichten Markus Schürbüscher und Ullrich Kuhlmann von der Veranstaltergemeinschaft Stadtsportverband Bocholt, Stadt Bocholt und Stadtmarketing Bocholt.
Die Gründe für die Absage sind vielfältiger Art. Zum einen sind Großveranstaltungen ohnehin bis mindestens Ende August verboten. Am Mittwoch wurde diese Frist noch bis zum 31. Oktober 2020 verlängert. Zum anderen gibt es viele offenen Fragen, die nicht so ohne weiteres beantwortet werden können.
Voller Optimismus gestartet
Nach der grandiosen Premiere im vergangenem Jahr, waren die Organisatoren voller Optimismus in die Vorbereitungen zu dem noch neuen Laufevent gestartet. „Nach den tollen Erfahrungen von Auflage eins haben wir das Teilnehmerfeld ausgeweitet, dabei das Grundkonzept beibehalten und Feinheiten ergänzt und verbessert“, berichtet Schürbüscher. „Mit dem Beginn der Anmeldung war der Zuspruch riesig, wir hatten bis Anfang März schon über 1.000 Anmeldungen. Seitdem stagniert die Anmeldung“, ergänzt Kuhlmann.
Wie viele Teilnehmer kommen noch dazu? Nehmen die bislang gemeldeten Teilnehmer auch tatsächlich teil? Das sind nur zwei der vielen offenen Fragen. „Köln Marathon hat dazu vor einigen Wochen eine Umfrage gestartet und im Ergebnis würden 50 % nicht starten“, berichten Schürbüscher und Kuhlmann. Wie reagieren die Helfergruppen, wie ist die Stimmung an der Strecke, können Hygienemaßnahmen überhaupt umgesetzt werden?“ Da wir auf all diese Fragen keine verlässlichen Antworten bekommen können, gab es nur eine Alternative und das ist die Absage“, so die beiden enttäuschten Hauptorganisatoren.
Kein Ersatz
Ein Ersatztermin wird nicht angeboten, denn ein solches Event bedeutet einen hohen Organisationsaufwand. Es hat eine entsprechend lange Vorlaufzeit, die mit der technischen Einrichtung, der Information der Zeitnehmer und Moderatoren, der Veranstaltungstechnik, der Services etc. einher geht. Die Genehmigungen beim LVN, beim Ordnungsamt und bei weiteren Stellen müssten eingeholt bzw. beantragt werden. Nicht zu vergessen sind alle ehrenamtlichen Helfer, die für einen neuen Termin wieder bereitstehen müssten.
Beide äußern sich traurig: „Wir bedauern die Entscheidung aus tiefstem Herzen für alle LäuferInnen, HelferInnen, PartnerInnen, Sponsoren und alle Mitwirkenden!
Teilnehmergebühr wird erstattet
Für die Veranstaltergemeinschaft sind bereits jetzt Kosten für die Planung usw. entstanden. Die Gebühr für die Teilnahme wird dennoch erstattet. „Hier haben wir zusammen mit der Zeitnahmefirma eine gute Lösung zur Erstattung der Startgebühren erarbeitet, sagt Markus Schürbüscher.
Alle Teilnehmer werden in Kürze per E-Mail über die Absage des Laufes und das genaue Prozedere der Erstattung informiert. Wer nicht auf die Rückerstattung der Startgebühr besteht, hilft mit, das Defizit der Veranstaltergemeinschaft zu minimieren. Auch die Möglichkeit einer Teilerstattung der Startgebühr wird es geben.
Detaillierte Informationen werden nicht nur per E-Mail, sondern auch auf www.bocholter-halbmarathon.de und weiteren social-media Kanälen kommuniziert.
Dies ist eine Information der Veranstaltergemeinschaft, bestehend aus: Stadtsportverband Bocholt, Stadtmarketing Bocholt und Stadt Bocholt.
Bruno Wansing