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08
06
2026

Die Olympischen Ringe - Foto: Horst Milde

Die „Jagd auf Gold“ wird zum Gesetz – Prof. Dr. Helmut Digel – sport-nachgedacht.de

By GRR 0

Endlich ist es so weit! Nach mehr als zehn Jahren abenteuerlicher Diskussionen, zeitaufwändigen und kostspieligen Beratungen und Sitzungen hat die erste Lesung des Gesetzentwurfs eines „Sportfördergesetzes“ – Drucksache 21/5921 vom 15.05.2026 – im Deutschen Bundestag am 21. Mai 2026 stattgefunden.

Die angebliche Bedeutung dieses neuen „Sportfördergesetzes“ hat die Redakteure[1] der Wochenzeitung des Deutschen Bundestages „Das Parlament“ veranlasst, diese „Lesung“ zum Thema der Woche zu erheben. Die Überschrift „Jagd auf Gold wird zum Gesetz“ bringt auf der Titelseite das Thema dieser „Lesung“ auf den Punkt.

Auf Seite 2 folgt ein Interview mit der Überschrift „So viele Medaillen wie möglich“, auf Seite 3 wird angedeutet, wie dies möglich ist, wenn wir bereit sind, „von den Briten zu lernen“ und schließlich gibt man auf Seite 4 zwei Gastkommentatoren die Möglichkeit zu einem Pro und Contra zum Thema: „Mehr Geld, mehr Medaillen?“
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Die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Dr. Christiane Schenderlein (CDU), sieht in dem Gesetz einen „Meilenstein“. Mit ihm wird ein „Paradigmenwechsel“ vollzogen. Sie verspricht, dass mit diesem Gesetz Deutschland wieder in die internationale Spitze zurückkehren wird. Nach zehnjähriger Diskussion, die keine entscheidenden Fortschritte gebracht habe, sei es notwendig gewesen, dass die Bundesregierung dies nun „anpackt“, und dass nun – nicht wie bisher der Sport selbst – sondern ein aus zwei Personen bestehender hauptamtlicher Vorstand einer „Spitzensportagentur“ über die Fördermittelvergabe entscheiden soll. Welche Personen die zwei Vorstandsstellen zukünftig besetzen werden, soll von einem neunköpfigen Stiftungsrat entschieden werden. Ihm gehören laut Gesetzesentwurf zwei Mitglieder des Bundestages, drei Vertreter der Bundesregierung, ein Ländervertreter sowie drei vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zu benennende Vertreter für den organisierten Sport an. Einfluss auf die Förderentscheidungen soll dieser Stiftungsrat nicht nehmen können. An der Seite des Vorstandes wird es zukünftig auch noch einen Sportbeirat geben, der gegenüber dem Stiftungsrat und dem Vorstand lediglich „beratend“ tätig sein soll.

Für das gesamte Vorhaben ist es geradezu typisch, wie im Deutschen Bundestag in der ersten Lesung über das neue Gesetz diskutiert wurde. Wer angenommen hat, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sich mit der Frage auseinandersetzen, was es für unsere Gesellschaft bedeutet, wenn der Staat die „Jagd auf Gold“ zum Gesetz macht, wer gehofft hat, dass über die Voraussetzungen diskutiert wird, die erfüllt sein müssen, wenn man im internationalen Hochleistungssport erfolgreich sein möchte, wer erwartet hat, dass die Frage nach den Problemen diskutiert wird, die man schon seit längerer Zeit im System des deutschen Sports beobachten kann, und wer gehofft hat, dass man dabei konsequent auch fragt, ob diese Probleme mit einem „Sportgesetz“ gelöst werden können, der wurde mit und in der Debatte über das neue Sportgesetz in jeder Hinsicht enttäuscht.

Wie so oft im Deutschen Bundestag kam die Debatte über das neue Gesetz einem parteipolitischen Gezänk gleich, ohne auch nur eine einzige grundlegende gesellschaftspolitische Frage zu behandeln, die sich mit diesem Gesetz notwendigerweise stellt; vor allem in Bezug auf das Gebot der Autonomie der Sportorganisationen, wie es im Grundgesetz vorgesehen ist. Die von Experten mehrfach angesprochene Gefahr, dass unser Sportsystem zunehmend einer Verstaatlichung unterliegt, wurde nicht einmal andeutungsweise berührt. Es ging vielmehr – wie leider viel zu oft im Deutschen Bundestag – um Ämter und um populistische, stellvertretende Interessenvertretung von Dritten, zu deren Fürsprecher sich Parlamentarier immer häufiger ermächtigt fühlen.

Bei Sportpolitikern besonders populär ist dabei, wenn man sich für Athleten einsetzt und noch populärer ist es, wenn man dabei auch an die Athleten des Para-Sports denkt. Die Linke und die Grünen fordern deshalb für die Athleten einen Sitz im Stiftungsrat, die AfD fordert gleich zwei weitere Sitze, einen für die Olympischen, den anderen für die paralympischen Athleten. Die CSU sympathisiert hingegen mit den Sportverbänden und meint, dass die Bundesregierung im Stiftungsrat überrepräsentiert ist, und will deshalb dem organisierten Sport einen weiteren Sitz in diesem „Rat“ zukommen lassen. Der sportpolitische Sprecher der CSU hält, wie nicht anders zu erwarten, den Gesetzesentwurf für gelungen, was allerdings nicht überraschen kann, nachdem er in der vorherigen Legislaturperiode als Staatssekretär für die – allerdings sehr miserabel ausgearbeiteten – ersten Entwürfe verantwortlich gewesen ist. Spannend ist bei seiner Wortmeldung lediglich, dass er behauptet, dass es zukünftig zwei unabhängige Vorstände geben wird, die nicht „Politiker“ sind und die auch keine „Sportfunktionäre“ sind.

Die Frage, woher denn diese Sportvorstände kommen sollen, hat er jedoch ebenso wenig beantwortet wie die Frage, welche Personen zum Kreis der Politiker und welche zum Kreis der Sportfunktionäre zählen. Man kann nur hoffen, dass er damit nicht gemeint hat, dass die beiden Vorstandsstellen von politischen Beamten besetzt werden, wie dies zum Beispiel in der Vergangenheit bei der Besetzung der Direktorenstellen des Bundesinstituts für Sportwissenschaft der Fall gewesen ist.

Nicht weniger bedeutungsvoll könnte die Wortmeldung der sportpolitischen Sprecherin der SPD sein. Bettina Lugk stellte bei der „Lesung“ die Behauptung in den Raum, dass der deutsche Spitzensport nicht in erster Linie an einem Mangel an finanziellen Mitteln leide. Er leide vielmehr an einem Steuerungs- und Strukturproblem und an einer Verteilung der Mittel, die sich nicht konsequent genug an den Bedürfnissen von Athleten und Trainern orientieren. Dem DOSB wird damit unterstellt, dass er in der Vergangenheit die vom Staat bereitgestellten Finanzmittel unzuverlässig und inkompetent verteilt habe und dabei nicht die Bedürfnisse der Athleten und Trainer im Blick gehabt hat. Diese Behauptung wurde in der jüngeren Vergangenheit und auch bei der nunmehr erfolgten „Lesung“ im Bundestag von Politikern immer wieder von neuem wiederholt, ohne dass die notwendigen Belege dafür erbracht wurden.

Verwunderung muss dabei hervorrufen, dass der DOSB sich bis heute noch nicht juristisch gegen diese im Grunde verleumderischen Behauptungen gewehrt hat. Immerhin hat dieser Verband auf der Grundlage von Beschlüssen seiner Entscheidungsgremien treuhänderisch die ihm vom Staat zur Verfügung gestellten Mittel an jene Spitzenverbände weitergeleitet, die von der „PotAS-Kommission“ – damals auf Drängen des Bundesministers des Innern (BMI) vom DOSB eingerichtet – als förderungswürdig ausgewiesen wurden.

Der Gesetzesentwurf wird nun gemeinsam mit drei Oppositionsanträgen im „Ausschuss für Sport und Ehrenamt“ des Deutschen Bundestages weiter beraten. Die Grünen legten hierzu bereits zwei Anträge vor und fordern zum einen, die Spitzensportförderung „transparent, wirksam und zukunftsfest“ zu gestalten und zum anderen, den Mutterschutz von Athletinnen wirksam abzusichern. Die Linke sieht die Sportförderung nicht langfristig abgesichert und verlangt „einen jährlichen Aufwuchspfad von 10 %“.

Folgt man den Meinungsäußerungen von Sportpolitikern des Deutschen Bundestages, so soll zukünftig die Förderung des Olympischen und paralympischen Sports konzentriert erfolgen, d.h. die Förderung soll sich auf vielversprechende Athletinnen und Athleten in jenen Sportarten ausrichten, in denen man am ehesten Erfolg haben kann. CDU-Sportpolitiker Lehmann, selbst ehemaliger zweifacher Olympiasieger, sechsfacher Weltmeister und vielfacher DDR – und Deutscher Meister im Bahnradsport, meint, dass man sich an Ländern wie Großbritannien, Frankreich und Australien orientieren soll, die angeblich diesen Weg gehen.

Auch hier ist die Neigung zu einer populistischen Argumentationsweise zu erkennen, wie sie immer typischer für die Politiker des Deutschen Bundestags geworden ist. Ob in Frankreich, Großbritannien und Australien tatsächlich nur noch jene olympischen Sportarten gefördert werden, bei denen olympische Medaillenerfolge wahrscheinlich sind, und anderen olympischen Sportarten die Förderung verweigert wird, weil ihre aktuelle Situation nicht auf zukünftige Erfolge schließen lässt, wird jedoch nicht überprüft. Würde man es tun, dann müsste man erkennen, dass diese Aussage nicht der Wahrheit, d.h. nicht den empirischen Fakten entspricht:

Großbritannien hat bei den Olympischen Sommerspielen 2024 in Paris in 18 verschiedenen Sportarten Medaillen gewonnen. Großbritannien trat in 26 Sportarten an.

Deutschland hat bei den Olympischen Sommerspielen 2024 in Paris in 19 verschiedenen Sportarten Finalplätze (Platz 1–8) erreicht.

Auffällig ist dabei auch, dass keiner der Politiker, der die Auffassung nach mehr Konzentration vertritt, den Mut hat, jene Sportarten beim Namen zu nennen, die er nicht mehr gefördert sehen möchte. Schon gar nicht kann er die Frage beantworten, warum es immer wieder Sportarten gegeben hat, die lange Jahre international kaum erfolgreich gewesen sind und in denen überraschend in jüngster Zeit internationale Erfolge erreicht wurden, die man nicht für möglich gehalten hat.

> Ähnlich verhält es sich bei der Forderung nach mehr Transparenz. Auch hier wird kein Beleg für die Berechtigung dieser Forderung gebracht. Würde man es tun, so müsste man „Ross und Reiter“ nennen, man müsste Personen und Institutionen benennen, die staatliche Fördermittel veruntreut oder missbräuchlich eingesetzt haben. Doch hierzu fehlen entweder die Belege, oder man hat nicht den Mut, sich mit einzelnen Sportfachverbänden und Institutionen des Sports anzulegen. Doch es ist eben populär, wenn man diese Forderung lauthals erhebt.

> Populär ist es auch, sich zum Fürsprecher der Mitbestimmung durch die Athleten zu machen. Dabei stellt sich keiner dieser Populisten die Frage, ob es nicht bereits früher in den Verbänden Athletenmitbestimmung gegeben hat, d.h. Athleten in freien Wahlen ihre Repräsentanten bestimmt haben, die die Interessen in den jeweiligen Präsidien der Verbände vertreten konnten. Der Deutsche Leichtathletikverband kann zum Beispiel nachweislich für sich behaupten, dass in dessen Präsidium in den vergangenen fünf Jahrzehnten immer ein Athletenvertreter bzw. eine Vertreterin mit Sitz und Stimme in der Satzung des DLV ausgewiesen war und die Athleten und Athletinnen auch ihr Recht auf Mitbestimmung wirkungsvoll wahrgenommen haben. Vergleichbare Formen der Mitbestimmung hat es in allen Olympischen Fachverbänden gegeben. Ohne Zweifel war diese Art von Athletenmitbestimmung immer wieder von neuem ein Problem, da es schwierig war und ist, aus dem Kreis der wirklich noch aktiven Athleten Kandidaten zu finden, die bereit sind, zu Lasten ihrer sportlichen Karriere die zeitlich aufwändige Mitbestimmungsarbeit auf sich zu nehmen.

Politiker, die sich vollmundig für die Interessen der Athleten einsetzen, sollten sich die Frage stellen, warum es für olympische Athleten, die sich zum Ziel gesetzt haben, Erfolge bei bevorstehenden Olympischen Spielen zu erreichen, nicht möglich ist, ihre eigenen Interessen in den Entscheidungsgremien des Sports zu vertreten. Sie sollten sich fragen, warum es nur ehemalige Athleten sind, die derzeit im System des deutschen Hochleistungssports stellvertretend die Interessen der aktiven Athleten wahrnehmen. Dabei sind in Wirklichkeit diese ehemaligen Athleten genauso Sportfunktionäre, wie es die so oft kritisierten Sportfunktionäre sind, die im Übrigen in früheren Zeiten in ihrer großen Mehrheit ebenfalls Athleten gewesen sind.

> Im Kern geht es bei dem neuen Sportgesetz um die Frage wie rund eine Milliarde € pro Haushaltsjahr zu verteilen sind. Eine Summe von 350 Millionen Euro steht im Haushaltsplan des Bundeskanzleramtes für das Jahr 2026. Gefördert werden damit – wie auch schon viele Jahre zuvor – Bundesportfachverbände, Olympiastützpunkte, Trainerstellen, Trainingszentren, Sportwissenschaftliche Einrichtungen und die direkte Athleten Förderung. Hinzukommen Posten im Etat des Bundesministeriums des Innern, des Verteidigungsministeriums und des Finanzministeriums für die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen und Jobs für deutsche Spitzensportlerinnen und Spitzensportler bei der Bundeswehr, der Bundespolizei und beim Zoll oder im Etat des Bauministeriums für den Sportstättenbau.

> Wer immer zukünftig über die Frage der Verteilung der staatlichen Mittel zu entscheiden hat, dem muss nahegelegt und verdeutlicht werden, dass es in der Vergangenheit politischer Konsens gewesen ist, den Hochleistungssport in Deutschland in seiner gesamten Breite zu fördern. Wer diesen Konsens aufkündigen möchte, der muss zumindest den Nachweis erbringen und die Frage beantworten, warum es für unsere Gesellschaft wichtig ist, eine „Jagd auf Gold“ per Gesetz zu beschließen, warum wir „so viele Medaillen wie möglich“ benötigen. Er muss aber auch die Frage beantworten, woher die zukünftig erfolgreichen olympischen Athletinnen und Athleten kommen sollen angesichts einer demographisch problematischen Entwicklung der deutschen Gesellschaft und angesichts einer immer fragwürdigeren gesundheitlichen Situation, die heute bei den Kindern und Jugendlichen anzutreffen ist.

Er muss auch die Frage beantworten, welchen Stellenwert eine Sport-, Spiel- und Bewegungskultur in unserem Schulwesen einzunehmen hat. Eine neue gesellschaftspolitische Standortbestimmung des Hochleistungssports ist somit für Deutschland unverzichtbar.

Angesichts der weltweiten politischen Krisen und angesichts der ungelösten ökonomischen Probleme in Deutschland ist diese Diskussion dringender denn je.

Die Drucksache, der die Bundesregierung den Namen „Sportfördergesetz“ gegeben hat, hat einen Umfang von 55 Seiten, um jenes zu benennen, was aus der Sicht der Bundesregierung auf dem Gebiet des Sports förderungswürdig ist.

Die Wörter, „Schulsport“ und „Vereinssport“ lassen sich allerdings in diesem umfangreichen Werk nicht finden. Dabei sind dies doch genau jene Bereiche, in denen es sich dringend etwas zu verändern hat, wenn der Spitzensport zukünftig erfolgreicher sein möchte, als er in jüngster Zeit gewesen ist. Sich dabei darauf zu berufen, dass der Schul- und Vereinssport von den Kommunen und den Ländern zu verantworten ist, ist angesichts des ungelösten Nachwuchsproblems im deutschen Hochleistungssport mehr als verantwortungslos.

Letzte Bearbeitung: 29. Mai 2026

[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird gelegentlich auf „gendergerechte“ Sprachformen – männlich weiblich, divers – verzichtet. Bei allen Bezeichnungen, die personenbezogen sind, meint die gewählte Formulierung i.d.R. alle Geschlechter, auch wenn überwiegend die männliche Form steht.

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