2024 Peachtree Road Race 10km Atlanta, Georgia July 4, 2024 Photo: Victah Sailer@PhotoRun Victah1111@aol.com
Fairplay und Toleranz – Warum Gentests diskriminierend sind – sport-nachgedacht.de – Prof. Dr. Helmut Digel
Die Leichtathletik-Weltmeisterschaft, die in diesem Jahr in Tokio stattfinden wird, macht im Vorfeld dieses Ereignisses mit irritierenden Schlagzeilen auf sich aufmerksam.
War es für die Frauenbewegung und für Menschenrechtsorganisationen ein großer Erfolg, dass die zuvor im internationalen Hochleistungssport üblichen Geschlechtstests von Frauen vor den Olympischen Spielen 2000 in Sydney abgeschafft wurden.
So müssen Menschenrechtsexperten[1] und vor allem die Frauen 25 Jahre später zur Kenntnis nehmen, dass die Tests in der Welt des Hochleistungssports wieder zurück sind und möglicherweise nicht nur bei der WM im September in Tokio, sondern auch bei den Olympischen Spielen in Los Angeles 2028 wieder zur Anwendung kommen.
Die neue IOC-Präsidentin hat dies zumindest bis heute noch nicht ausgeschlossen. Lord Coe, Präsident von World Athletics, kann sich dabei des Applauses von vielen Männern und auch einiger Sport treibender Frauen sicher sein. Auch über die Unterstützung von US-Präsident Trump kann Herr Coe sich freuen. „World Athletics“ und Coe feiern sich dabei als die konsequenten Beschützer des „Fairplay Prinzips“, das in der Werteskala des Wettkampfsports an erster Stelle zu stehen hat. Die Frage, ob der Ausschluss von DSD- Frauen aus den Wettkämpfen der Weltleichtathletik tatsächlich dem wichtigen Prinzip des Fairplay standhält, wird allerdings nur sehr oberflächlich diskutiert.
Die Komplexität des Problems, das sich uns dabei stellt, wird nicht erfasst und dass es im Sport einen Zusammenhang zwischen dem Fairplay Prinzip und dem Prinzip der Toleranz geben muss und dies auch in der Praxis des Hochleistungssports zu beachten ist, wird von den Befürwortern des Geschlecht Tests allenfalls als störend empfunden.
Will man sich der Komplexität des Problems nähern, so ist es wichtig, dass man sich zunächst einmal der Qualität des Problems versichert, das es angeblich zu lösen gilt. Zum zweiten wäre es dringend erforderlich, dass man die Quantität des Problems kennzeichnet und die Reichweite definiert, die das Problem bei der Durchführung von Wettkämpfen im Olympischen Sport besitzt.
Die Qualität des Problems
Die Unterteilung der Menschheit nach Geschlechtern ist heute leider keineswegs so einfach, wie dies religiöse Fundamentalisten, ein narzisstischer US-Präsident, aber auch mancher Sportfunktionär und einige Athletinnen, die sich durch die Teilnahme von „DSD-Menschen“ diskriminiert fühlen, für sich in Anspruch nehmen. Folgt man naturwissenschaftlichen Experten, die sich in ihrer Forschung mit Fragen beschäftigen, die das menschliche Geschlecht betreffen – Experten der Genetik, der Biologie, der Physiologie – so muss man zur Kenntnis nehmen, dass sich die Wissenschaften bei der Bestimmung des menschlichen Geschlechts keineswegs so sicher sind, wie dies von „World Athletics“ angenommen wird, wenn nun mittels eines Gentests Männer von Frauen unterschieden werden sollen.
Wer als Deutscher sich für solche Gentests einsetzt, sollte zumindest zur Kenntnis nehmen, dass das höchste deutsche Gericht neben dem männlichen und weiblichen Geschlecht ein drittes Geschlecht mit der Bezeichnung „divers“ anerkannt hat.
Die einfache „geschlechterbinaritäre“ Lösung wird somit mittlerweile auch juristisch in einer immer größer werdenden Zahl von westlichen Demokratien infrage gestellt. Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet neben den Geschlechtern männlich und weiblich das Geschlecht „divers“, weil das deutsche Grundgesetz die geschlechtliche Identität schützt und ein Diskriminierungsverbot vorsieht. Das Gericht entschied 2017, dass das Personenstandsrecht verfassungswidrig ist, wenn es Menschen dazu zwingt, sich entweder als männlich oder weiblich eintragen zu lassen, aber keine andere positive Option bietet. Damit wird das Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) und das Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 GG) auch auf diejenigen ausgedehnt, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen können oder wollen.
Die dritte Option „divers“ wurde eingeführt, um insbesondere intergeschlechtlichen Menschen eine rechtliche Möglichkeit zu geben, ihr Geschlecht entsprechend ihrer Identität im Geburtenregister eintragen zu lassen. Diese Anpassung geht auf medizinische und gesellschaftliche Erkenntnisse zurück, die zeigen, dass es Varianten der Geschlechtsentwicklung gibt, die sich nicht eindeutig als männlich oder weiblich klassifizieren lassen. Der Begriff „divers“ entspricht dem Wunsch der Betroffenen und wurde nach umfangreicher Beteiligung von Fachkreisen und Interessenverbänden gewählt.
Das Vorhaben, bei der Leichtathletik-Weltmeisterschaft in Tokio 2025 verpflichtende Gentests durchzuführen, wirft somit zumindest aus Sicht des deutschen Rechts, insbesondere des durch das Bundesverfassungsgericht festgestellten Diskriminierungsverbots , rechtliche und ethische Fragen auf.
Die geplanten Gentests sollen das sogenannte SRY-Gen auf dem Y-Chromosom nachweisen, um das „biologische Geschlecht“ zu bestimmen. Nur wer als „biologisch weiblich“ gilt, soll bei Frauenwettbewerben der Leichtathletik teilnehmen dürfen. Die Maßnahme wird vom Weltverband mit dem Schutz der Fairness im Frauensport begründet.
Kritiker sehen hingegen in den Gentests einen generellen, tiefgreifenden Eingriff in die Privatsphäre und körperliche Autonomie der Athletinnen. Es wird von den Befürwortern nicht begriffen, dass die geschlechtliche Entwicklung ein breites Spektrum aufweisen kann. Nicht jede Person kann dabei klar einem binären Geschlecht zugeordnet werden. Es gibt Frauen und Männer mit Variationen der Geschlechtsentwicklung, bei denen Chromosomen, Gene und körperliche Merkmale nicht eindeutig zusammenpassen.
Nach dem Diskriminierungsverbot des Bundesverfassungsgerichts dürfen Menschen nicht aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden. Maßnahmen, die ausschließlich auf einen strikten biologischen Geschlechtsbegriff abstellen und Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung kategorisch ausschließen, könnten daher einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot und das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung darstellen. Ferner kann die Pflicht zu Gentests auf Seiten der betroffenen Athletinnen zu Stigmatisierung und Ausgrenzung führen, insbesondere wenn genetische und psychosoziale Geschlechtsmerkmale auseinanderfallen. Internationale Regelungen stehen damit potenziell im Konflikt mit dem vom Bundesverfassungsgericht garantierten Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Die Quantität des Problems
Fragt man Experten, wie viel Menschen von einer genetischen Abweichung betroffen sind und wie viel Athletinnen und Athleten möglicherweise durch den Test im Sport von zukünftigen Wettkämpfen ausgeschlossen werden müssen, so ist die dabei angebotene Statistik sehr bemerkenswert. Denn das Problem besteht in der Praxis des Hochleistungssports so gut wie gar nicht. Es wurde und wird vielmehr zu einem massenmedialen Skandal hoch geredet. Die lautstarke massenmediale Debatte dient ganz offensichtlich kommunikativen Zwecken und diejenigen, die dieses Kommunikationsthema definieren, propagieren und anfeuern, verfolgen Interessen, die mit dem Fairplay-Prinzip nichts zu tun haben.
Das DSD-Phänomen („Differences of Sex Development“, Unterschiede der Geschlechtsentwicklung, früher auch als „Intersexualität“ bezeichnet) ist weltweit relativ selten, aber medizinisch und gesellschaftlich bedeutsam. Die Häufigkeit hängt davon ab, wie eng oder weit man den Begriff fasst: Weit gefasst (alle Varianten der Geschlechtsentwicklung inklusive weniger bedeutsamer Abweichungen): Schätzungen liegen hier bei etwa 1 von 100 bis 1 von 200 Menschen (bis zu 1% bzw. 0,5%). Strenger gefasst (klinisch relevante DSD, der Einfluss auf das äußere Genitale, die Pubertätsentwicklung oder das Hormonprofil hat): Hier liegen häufig genannte Raten bei etwa 1 von 5000 bis 1 von 4500 Lebendgeburten (0,02 bis 0,022%).
Bei einer Athletenzahl von circa 10000 bei den Olympischen Spielen kann man – je nach Definition – von folgenden Zahlen ausgehen: Bei sehr enger klinischer Definition wären etwa 2 Athletinnen bzw. Athleten möglicherweise von einer DSD-Variante betroffen (10000: 100 X 0.02%=2). Geht man von einer breiteren Definition aus, könnten es möglicherweise 10 Personen sein (10000:100 X 0,1=10).
Die tatsächliche Zahl an DSD-Athleten, die bei Olympischen Spielen ohne vorausgegangenen Gentest teilnehmen, dürfte im einstelligen oder niedrigen zweistelligen Bereich liegen und unterliegt Schwankungen, je nach Sportart, Region und Auswahlprozeduren. Internationale Studien und Medien berichten, dass immer wieder einzelne Fälle in den Fokus geraten, große systematische Erhebungen bei Olympischen Spielen gibt es aber nicht.
Bei Olympischen Spielen mit ca.10000 Teilnehmern wären vermutlich 2 bis 10 DSD-Athleten zu erwarten, abhängig von der zugrunde gelegten Definition. Bei der bevorstehenden Leichtathletik Weltmeisterschaft werden von den 500 qualifizierten Athletinnen wohl kaum mehr als zwei der Gruppe der DSD- Athleten zuzuordnen sein.
Unter quantitativen Gesichtspunkten ist somit das in der Öffentlichkeit spektakulär diskutierte Problem so gut wie nicht existent. Die Wahrscheinlichkeit, dass weibliche Athleten durch DSD-Athleten um ihre Erfolgschance bei Wettkämpfen gebracht werden, ist äußerst gering und die Frage, ob diese geringe Gefahr von der großen Mehrheit der Athletinnen toleriert werden sollte, stellt sich sehr schnell, wenn man sich mit der Frage auseinandersetzt, gegen welche Aspekte des „Fairplay-Prinzips“ die erneute Einführung von Gentests verstößt.
Das Prinzip des „Fairplay“ auf dem Prüfstand
Die Fairness-Bedenken bezüglich Athleten mit DSD (Differences of Sex Development) im Vergleich zu anderen Teilnehmern beziehen sich in erster Linie auf das Gebot eines chancengleichen Wettkampfes. Es wird angenommen, dass „Athleten“ mit bestimmten DSD-Varianten Testosteronwerte haben, die ähnlich denen der Männer sind, was in einigen Disziplinen als Vorteil gewertet wird, da Testosteron die Muskulatur, Ausdauer und Regenerationsfähigkeit beeinflussen kann. Einige Sportverbände befürchten deshalb, dass DSD-Athletinnen in Frauenwettbewerben einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Cis-Frauen (Frauen ohne DSD) haben könnten.
Dem „Fairplay“ Plädoyer der Befürworter von Gentests stehen eine ganze Reihe von Fairplay Argumenten der Gegner von Gentests gegenüber. Die Regelwerke und Testpflichten betreffen fast ausschließlich Frauen mit DSD. Männer müssen ihr biologisches Geschlecht im Sport nie durch Gentests „beweisen“, obwohl auch dort natürliche Varianz existiert. Es wird betont, dass nur Frauen nachträglich noch weiter getestet und potenziell ausgeschlossen werden, was als „sexistisch“ und „diskriminierend“ kritisiert wird.
Gegenseitige Vergleiche mit anderen angeborenen Vorteilen, wie außergewöhnlicher Körperbau oder Lungenvolumen, zeigen, dass auch Nicht-DSD-Athleten von genetischen Besonderheiten profitieren können. Die Frage ist, wann ein natürlicher Vorteil als legitim gilt und wann er – wie bei DSD und zwischen den Geschlechtern – als unfair reguliert wird.
Es gibt keine flächendeckenden, sondern meist anlassbezogene Tests, die zudem häufig im Licht medialer Debatten stattfinden. Das erhöht den Druck und die Stigmatisierung betroffener Athleten. Die Regelungen zur Festlegung vom Testosterongrenzwerten sind wissenschaftlich und medizinisch umstritten, teils fehlen klare Standards, und die Kriterien variieren zudem zwischen den Verbänden.
Die Hauptsorge der Befürworter ist, dass durch die Teilnahme von DSD-Athletinnen eine faire Konkurrenzsituation verhindert wird. Gleichzeitig besteht jedoch die Gefahr, dass die Regelungen selbst diskriminierend wirken, vor allem, weil sie fast ausschließlich genetische und biologische Besonderheiten bei Frauen sanktionieren und nicht gleichermaßen für alle gelten.
Die Kritiker der von „Word Athletics“ eingeführten Gentests im Vorfeld der Weltmeisterschaften von Tokio äußern erhebliche Zweifel, ob dadurch die Akzeptanz der DSD- Athleten verbessert wird. VerschiedeneBioethiker und Menschenrechtsorganisationen kritisieren diese Tests als „ethisch problematisch“. Es wird befürchtet, dass genetische Tests die betroffenen Athletinnen noch mehr ausgrenzen und stigmatisieren können, vor allem, weil damit die Komplexität der Geschlechtsentwicklung auf einfache genetische Marker reduziert wird, die nicht alle Dimensionen der Geschlechtsidentität abdecken. Nur nach einem Gen zu suchen, das zu einem „5–Alpha–Reduktase–Mangel“ führen könnte, vereinfache die Mechanismen zu sehr, so ein Kritiker. „Es geht immer um das Zusammenwirken verschiedener Gene.
Im Einzelfall müsse geprüft werden, ob ein anderer genetischer Nachteil die möglichen Vorteile sogar aufwiege“ (Karsten Krüger FAZ, 17.8.2025). Hinzu kommt, dass die Tests invasiv sind und oft zu weiteren medizinischen Untersuchungen führen, die das Recht auf Privatsphäre verletzen. Es besteht die Gefahr, dass genetische Informationen missbraucht oder unsachgemäß gehandhabt werden.
Zudem ist die Idee, mit solchen Tests Fairness zu schaffen, in gewisser Weise heuchlerisch, da natürliche biologische Unterschiede (inklusive genetischer Varianten) Teil von Wettbewerbsvorteilen in vielen Disziplinen der Leichtathletik und bei mehreren weiteren olympischen Sportarten sind.
Viele Fachleute bezweifeln auch, dass Zwangstests die gesellschaftliche und sportliche Integration von DSD-Athletinnen fördern. Stattdessen könnten sie Misstrauen und Exklusion verstärken, da sie die betroffenen Athletinnen öffentlich unter Generalverdacht stellen und entmenschlichen. Genetische Tests sind deshalb kein Allheilmittel zur Verbesserung der Akzeptanz von Athletinnen mit DSD. Sie können bestehende Stigmatisierungen und Diskriminierungen sogar verstärken, da sie die Vielfalt und Komplexität von Geschlechtsentwicklung rechtlich und gesellschaftlich zu stark einschränken.
Ein sensibler und inklusiver Umgang mit DSD-Athletinnen erfordert mehr als nur genetische Abklärung: er braucht gesellschaftliche Aufklärung, Respekt vor der Privatsphäre und gerechte Regelungen im Sport.
Lassen sich die Kosten und der Aufwand von Gentests rechtfertigen?
Der Gentest zur Bestimmung des biologischen Geschlechts, wie er bei der Leichtathletik-Weltmeisterschaft in Tokio für Athletinnen eingeführt wird, testet in der Regel das SRY-Gen (auf dem Y-Chromosom). Solche Gentests können je nach Umfang und Anbieter unterschiedlich viel kosten.
Zum Beispiel kostet ein Gentest zur Fitnessanalyse bei einem Anbieter etwa 389 Euro pro Test. Allgemein werden für genetische Tests in der Größenordnung von einigen Tausend Genen oft Preise von mehreren hundert bis tausend Euro pro Test genannt. Für einfache Tests wie einen Wangenabstrich auf ein einzelnes Gen (SRY) kann der Preis vermutlich niedriger liegen, meist im Bereich um 100 bis 300 Euro, was ähnlich den Kosten von anderen Labortests ist.
Rechnet man mit einem realistischen Durchschnitt von etwa 150 bis 300 Euro pro Athletin für den Gentest, dann ergeben sich für die bevorstehende WM für 500 Athletinnen folgende Kosten:
Bei etwa 150 Euro pro Test: 500 x 150 Euro = 75.000 Euro. Bei etwa 300 Euro pro Test: 500 x 300 Euro = 150.000 Euro. Die genauen Kosten könnten je nach Testverfahren, Anbieter und weiteren Faktoren variieren, liegen aber aufgrund der Informationen ungefähr in diesem Bereich. Daher ist für 500 Athletinnen und Athleten vor der Leichtathletik-WM in Tokio mit Kosten von rund 75.000 bis 150.000 Euro für die Gentests zu rechnen.
Berücksichtigt man neben den reinen Kosten für die Tests noch den organisatorischen und personellen Aufwand, den „World Athletics“ vom japanischen Veranstalter der nächsten Leichtathletik Weltmeisterschaften in Tokio abverlangt, so darf durchaus die Frage aufgeworfen werden, ob angesichts des geringen Ausmaßes des Problems ein derartiger Aufwand Sinn macht. Weiterführend stellt sich sogar die Frage, ob es nicht Aufgabe von „Word Athletics“ wäre, dass sie gegenüber den weiblichen Athleten aufklärend aktiv wird und die geringe Reichweite und das geringe Ausmaß des Problems zur Debatte stellt. Auf diese Weise könnte den Athletinnen der Zusammenhang zwischen Fairplay und Toleranz verdeutlicht werden und die Frauen könnten bei einer entsprechenden Abwägung der Vor- und Nachteile von Tests und mit Blick auf das Diskriminierungsverbot von Frauen zu der Erkenntnis gelangen, dass man als Athletin die äußerst geringe Wahrscheinlichkeit in Kauf zu nehmen hat, die dadurch entsteht, dass man bei 100 Wettkämpfen vielleicht einmal gegen eine Gegnerin antritt, die man selbst nicht zur Kategorie der Frauen zählt.
Auch im Zeitalter der sozialen Medien und der ständigen massenmedialen Skandalisierung von Problemen könnte es ja durchaus sein, dass aus „asozialen“ Medien tolerante Medien werden, in denen Minderheiten auch der ihnen zustehenden Schutz gewährt wird.
Letzte Bearbeitung: 21. August 2025
[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird gelegentlich auf „gendergerechte“ Sprachformen – männlich weiblich, divers – verzichtet. Bei allen Bezeichnungen, die personenbezogen sind, meint die gewählte Formulierung i.d.R. alle Geschlechter, auch wenn überwiegend die männliche Form steht.
EN