Die neue DLV-Gebühr – Diskussionen um Läufers Geld – Kein Zugriff auf „wilde“ Veranstaltungen – RA Markus Grigat in LAUFZEIT & CONDITION
Wenn der DLV an den Einnahmen dieser „Wilden" partizipieren will, muss er sie von den Vorteilen einer genehmigten Veranstaltung überzeugen und für die geforderte Veranstalterabgabe eine adäquate Gegenleistung erbringen.
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