Blog
31
05
2016

Welt-Nichtrauchertag 31. Mai 2016 ©Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V. (ABNR)

Welt-Nichtrauchertag am 31. Mai 2016

By GRR 0

Am 31. Mai 2016 ist Weltnichtrauchertag. Das diesjährige von der Deutschen Krebshilfe und dem Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V. ausgegebene Motto in Deutschland lautet:

Kein Platz für giftige Botschaften.
Stoppt Tabakwerbung jetzt!

Das ABNR fordert zum Weltnichtrauchertag 2016 die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, ein Außenwerbeverbot für Tabakprodukte umzusetzen. Denn Tabakwerbung wirkt – sie verführt nachgewiesenermaßen Jugendliche zum Rauchen, normalisiert das Rauchen und erschwert Raucherinnen und Rauchern, mit dem Rauchen aufzuhören. Ein umfassendes Verbot von Tabakwerbung hingegen kann dazu beitragen, den Anteil der Raucherinnen und Raucher in Bevölkerung zu senken. 

Wirkung von Tabakwerbung auf Kinder und Jugendliche

Tabakwerbung dient dazu, den Tabakkonsum zu erhöhen und die Akzeptanz des Rauchens in der Gesellschaft zu fördern. Da die meisten Raucherinnen und Raucher im Teenageralter mit dem Tabakkonsum beginnen und dann zumeist dauerhaft rauchen, sind Jugendliche die bevorzugte Zielgruppe der Tabakwerbung:

  • Junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren nehmen Tabakwerbung in ihrer Umgebung in größerem Umfang wahr als ältere Personen.
  • Tabakwerbung fördert bei Jugendlichen den Einstieg in das Rauchen und unterstützt den Übergang vom Experimentieren zum regelmäßigen Rauchen.
  • Je mehr Tabakwerbung Jugendliche sehen, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie mit dem Rauchen beginnen.
  • Tabakwerbung kann bei Jugendlichen das Bild von rauchenden Personen und vom Rauchen selbst positiv beeinflussen.

Wirkung von Tabakwerbung auf Raucherinnen und Raucher
Tabakwerbung am Verkaufsort verführt zum Kauf von Zigaretten. Raucherinnen und Raucher, die am Verkaufsort Tabakwerbung wahrnehmen, hören mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit auf zu rauchen als diejenigen, die die Werbung weniger bemerken.

Wirksamkeit von Tabakwerbeverboten
Länder mit umfassenden Werbeverboten zeigen eine höhere Reduzierung des Zigarettenkonsums als Länder mit weniger umfassenden Werbeverboten.

Ein Verbot der Tabakwerbung steht im Einklang mit der Verfassung
Ein umfassendes Werbeverbot für Tabakprodukte umfasst neben einem Verbot der Außenwerbung auch ein Verbot von Werbefilmen für Tabakwaren im Kino, ein Verbot der Sichtbarkeit von Tabakprodukten an Verkaufsstellen und ein Verbot des nationalen Sponsorings. Ein solch weitreichendes Werbeverbot steht im Einklang mit dem Grundgesetz (Art. 5 Abs. 1 S. 1, Art. 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1) und ist somit verfassungsgemäß.

Die Forderungen des ABNR zum Weltnichtrauchertag 2016

Deutschland hat sich als Vertragspartei der internationalen Framework Convention on Tobacco Control (FCTC) längst zur Umsetzung eines umfassenden Tabakwerbeverbots verpflichtet. Im Zuge der Umsetzung der europäischen Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU in deutsches Recht sollte Deutschland nun seinen internationalen Verpflichtungen nachkommen und die bestehenden Werbeverbote ausweiten. Das Bundeskabinett hat am 20. April 2016 beschlossen, dass ab 2020 die Außenwerbung für Tabakerzeugnisse einschließlich E-Zigaretten verboten werden soll. Das Gesetz wird nun dem Bundesrat und von diesem dann weiter dem Deutschen Bundestag zur Abstimmung zugeleitet.

Aus gesundheitspolitischer und rechtlicher Sicht muss Deutschland seinen Verpflichtungen gemäß FCTC nachkommen und in einem ersten Schritt ein Verbot der Außenwerbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten umsetzen.

Werden Sie aktiv!

Es gibt viele Möglichkeiten, sich zum Weltnichtrauchertag und darüber hinaus zu engagieren:

  • Werben Sie über soziale Netzwerke für ein umfassendes Verbot der Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten. Ob als Schüler, Lehrer oder Eltern: Schlagen Sie in Ihrer Schule Projekte und Projekttage vor, die Werbung und Konsum von Tabakprodukten und E-Zigaretten zum Thema machen.
  • Bieten Sie Informationsstände und -veranstaltungen zur Tabakprävention für Ihre Kollegen, Mitarbeiter, Patienten oder Kunden an.
  • Regen Sie in Ihrer Firma, in Ihrem Unternehmen und in Ihrer Institution Gesundheitstage und Raucherentwöhnungskurse an.
  • Wirken Sie darauf hin, dass Ihre Kommune nicht länger Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten auf ihren Werbeflächen annimmt.
  • Motivieren Sie Ihre Bundestagsabgeordneten, sich für ein umfassendes Werbeverbot für Tabakprodukte und E-Zigaretten einzusetzen.

Wir unterstützen Sie gerne mit kostenlosen Informationsmaterialien

Mit Hilfe der Bestellformulare der Deutschen Krebshilfe ( Bestellformular Krebshilfe) und des Deutschen Krebsforschungszentrums ( Bestellformular DKFZ) können Sie Informationsmaterialien bestellen.
Folgende Materialen können Sie auch direkt herunterladen:

  • Das Plakatmotiv 2016 ( pdf-Format)
  • Das ABNR-Faltblatt zum Welt-Nichtrauchertag 2016 „Kein Platz für giftige Botschaften. Stoppt Tabakwerbung jetzt!“ ( pdf-Format)
  • Das ABNR-Positionen 10/2015 – Tabakwerbung ( pdf-Format)
  • Das Das ABNR-Positionen 11/2016 – Die europäische Tabakproduktrichtlinie – eine Chance für ein Verbot der Außenwerbung sowie weiterer Formen der Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten ( pdf-Format)

Die Publikationen des Deutschen Krebsforschungszentrums zum Them Tabakwerbeverbot können sie ebenfalls direkt herunterladen:

Quelle: Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V. (ABNR)

Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V. (ABNR)

author: GRR

Comment
0

Leave a reply