Teilhabebericht ©Inklusion bewegt Deutschland
Teilhabebericht der Bundesregierung zeigt anhaltende Benachteiligungen
Das Bundeskabinett hat am 18. Januar den neuen Teilhabebericht vorgelegt. Zum zweiten Mal werden somit die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen, auch mit Behinderungen, dargestellt. Er beschreibt Entwicklungen zwischen 2005 und 2014.
Zentrales Ergebnis: Immer noch ist die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in vielerlei Hinsicht eingeschränkt. Hierbei gilt häufig: Je schwerer die Beeinträchtigungen, desto geringer sind die Teilhabechancen. Die Daten des Berichts zeigen, dass die Zahl der Menschen mit Beeinträchtigungen von 10,99 Mio. im Jahr 2005 auf 12,77 Mio. im Jahr 2013 gestiegen ist. Dies entspricht einem Zuwachs um 16% (bei gleichzeitigem Rückgang der Bevölkerung um 2%). Im selben Zeitraum ist der Anteil der Menschen mit Beeinträchtigungen an der Gesamtbevölkerung von 13,3% auf 15,8% gestiegen.
Laut dem Bericht wurden 2015 bereits 91% der Kinder mit Beeinträchtigungen im Vorschulalter in inklusiver Form betreut. Ab dem Schulalter trennen sich die Bildungswege von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen jedoch. Zwar steigt der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischer Förderung, die eine Regelschule besuchen. Allerdings sind die Schülerzahlen an den Förderschulen nicht in entsprechendem Umfang gesunken. Der größere Teil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischer Förderung wird weiterhin in Förderschulen unterrichtet. Viele Kinder mit Förderbedarf erzielen keinen Bildungsabschluss.
Dazu sagte Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Es gibt mehr Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland als früher. Daher ist es gut, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Repräsentativbefragung in Auftrag gegeben hat, um die Lage dieser Menschen noch detaillierter analysieren. Denn die Belange aller Menschen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen müssen deutlich mehr beachtet werden. Es muss selbstverständlicher werden, dass Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben teilhaben, dass Kinder mit Behinderungen auf allgemeine Schulen gehen und alle so wohnen können, allein oder betreut, wie sie es möchten.“
Der Teilhabebericht wird alle vier Jahre erstellt. Die Berichterstellung ist im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (§ 66 SGB IX) und Artikel 31 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgelegt. Ein Beirat mit Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und von Verbänden der Menschen mit Beeinträchtigungen begleitete das Verfahren.
Mit Blick auf das Wahljahr 2017 forderte die Beauftragte: „Der Teilhabebericht zeigt, dass Menschen mit Behinderungen sich ebenso für Politik interessieren wie alle anderen Menschen in Deutschland. Alle Barrieren, die sie an ihrer Beteiligung hindern, müssen abgebaut werden, bauliche ebenso wie die durch komplizierte Sprache. Deshalb kämpfe ich für ein allgemeines, umfassendes Wahlrecht auch für jene Menschen, die unter Betreuung in allen Angelegenheiten stehen.“
Quelle: Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen