Die DLV-Zentrale in Darmstadt - Symbolbild - Foto: Horst Milde
Selbstherrlichkeit – Die nationale Norm als unumgängliches Dogma? LG Telis Finanz Regensburg
Regensburg, 7. Juli 2017 (orv) – Im späten Herbst, wenn die Nominierungsrichtlinien wieder einmal viel zu spät konzipiert werden, sitzen die Experten des DLV zusammen und beraten ihren elitären Leistungsanspruch „erweiterte Endkampfchance“ (man versteht im Allgemeinen darunter den zu erwartenden Platz unter den besten Sechzehn) ohne zu wissen, wie im nächsten Jahr kurz vor Meldeschluss die Situation wirklich aussehen wird bei den entsprechenden internationalen Wettbewerben.
Daraus entstehen dann die oft deutlich von den Anforderungen der jeweiligen entry standards abweichenden nationalen Normen für die jeweiligen internationalen Meisterschaften.
So ist es auch wieder 2016 für die Höhepunkte 2017 geschehen.
Wenn dann im Folgejahr die Nominierungen anstehen, handelt man meist wider jeglicher Vernunft nach dem Grundsatz „Funktionär hat immer recht“ und missachtet dabei den Stand der jeweiligen Bestenlisten.
Wie sonst wäre es zu verstehen, dass man junge Hoffnungsträger wie Katharina Trost (1500m U23), Niklas Buchholz und Robert Baumann (beide 3000m Hindernis U20) wegen ein paar Zehntel über der nationalen Norm trotz guter Plätze im internationalen Ranking (Platz 14, 10 und 12) über die Klinge springen lässt, in der Nominierungsliste aber etliche Namen stehen, die schlechtere Bestenlistenplätze aufweisen.
Jene herbstlichen Schätzwerte am grünen Tisch sollten eigentlich keine Athletenleichen im folgenden Sommer hinterlassen.
Quelle: LG Telis Finanz Regensburg
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