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24
01
2010

„Die Erfolge mit strengen Nichtraucherschutzgesetzen im Ausland sind unbestritten, zum Beispiel um Herzinfarkte zu verhüten“, sagt Prof. Dr. med. Helmut Gohlke, Vorstandsmitglied der Deutschen Herzstiftung.

Rauchverbote ohne Wenn und Aber – Deutsche Herzstiftung: Ausnahmen beim Nichtraucherschutz sind unverantwortlich

By GRR 0

(Frankfurt am Main, 12. Januar 2010) Passivrauchen ist keineswegs harmlos. Denn es verursacht Herz-Kreislauf-, Krebs- und Atemwegserkrankungen – und kann tödliche Folgen haben: In Deutschland sind jährlich mehr als 3300 Todesfälle auf das Passivrauchen zurückzuführen.

Deshalb sind wirksame Schutzmaßnahmen gegen Passivrauchen in der Öffentlichkeit notwendig. Anlässlich der aktuellen Diskussion zur Änderung des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes fordert die Deutsche Herzstiftung ein ausnahmsloses Rauchverbot in allen öffentlichen Räumen und Arbeitsstätten, in Restaurants, Bars, Diskotheken und Clubs.

„Die Erfolge mit strengen Nichtraucherschutzgesetzen im Ausland sind unbestritten, zum Beispiel um Herzinfarkte zu verhüten“, sagt Prof. Dr. med. Helmut Gohlke, Vorstandsmitglied der Deutschen Herzstiftung. So ergaben erst kürzlich in renommierten Fachjournalen veröffentlichte Analysen mehrerer wissenschaftlicher Studien aus den USA, Kanada und Europa: Bereits innerhalb eines Jahres nach der Einführung eines strengen Rauchverbots sank die Herzinfarktrate um 17 %, in den nachfolgenden drei Jahren noch weiter um bis zu 36 %. Am meisten profitierten davon Nichtraucher.

„Passivrauchen ist keinesfalls nur eine Belästigung, sondern muss wegen seiner vielfältigen unmittelbaren negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und die dadurch bedingten Todesfälle als Körperverletzung betrachtet werden“, so Prof. Gohlke. Es sei daher nicht zu akzeptieren, etwa durch Ausnahmeregelungen in der Gastronomie Beschäftige und Gäste diesen Risiken auszusetzen, zumal aktuellen Meinungsumfragen zufolge fast drei Viertel aller Deutschen strikte Rauchverbote befürworten. „Wer es ernst mit dem Gesundheitsschutz meint, kann daher nicht für ein Nichtraucherschutzgesetz mit allen möglichen Ausnahmen eintreten. Ausnahmen sind wegen der bedeutenden gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens nicht zu verantworten.“

 
Deutsche Herzstiftung e.V.

 
Dr. Klaus Fleck / Pierre König
Tel. 069/95 51 28-140
Fax: 069/95 51 28-345
E-Mail: koenig@herzstiftung.de
www.herzstiftung.de

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