
Nicht bezahlte GEMA-Gebühr kann teuer werden - Von Philipp Schneckmann ©GEMA
Nicht bezahlte GEMA-Gebühr kann teuer werden – Von Philipp Schneckmann
Ein großer Berliner Verein führte jedes Jahr ein Sommerfest für seine Mitglieder aber auch für Gäste durch. Für die musikalische Umrahmung wurde eine Band engagiert, die nicht nur zu bestimmten Programmpunkten Begleitmusik spielte, sondern in erster Linie natürlich für den Tanzabend da war.
Der Verein machte das bereits seit einigen Jahren und führte dementsprechend auch immer die GEMA-Gebühr ab, da diese Veranstaltung nicht durch die Zusatzvereinbarung des DOSB mit der GEMA abgegolten war. Der abzuführende Betrag war durch die Größe der Veranstaltung allerdings beträchtlich und betrug immerhin fast 4.000 Euro.
Im Jahr 2015 wurde ein neuer Vorstand gewählt, der das Problem nicht erkannte, vom alten Vorstand aber auch nicht darauf hingewiesen wurde, so dass es schlichtweg versäumt wurde, die Veranstaltung bei der GEMA anzumelden und die Gebühr zu bezahlen.
Solch eine große Veranstaltung bleibt aber nicht unbemerkt, zumal sie ja jedes Jahr stattfand. Das Ergebnis war, dass dem Verein eine saftige Rechnung von der GEMA ins Haus flatterte – die normale Gebühr von fast 4.000 Euro sowie auch noch eine Strafe in der gleichen Höhe.
Durch die Nichtanmeldung hatte sich die Gebühr also verdoppelt. Alles Bitten des Vorstandes, Nachsicht walten zu lassen, da man ja neu im Amt sei, half nichts. Der Verein musste zahlen.
Bei den Mitgliedern blieb das natürlich nicht unbemerkt und einige kündigten daraufhin sogar an, den Vorstand schadenersatzpflichtig machen zu wollen. Dieser wandte sich an den Versicherungsmakler des Landessportbundes Berlin, die defendo Assekuranzmakler GmbH, in der Hoffnung, dass der Schaden über die LSB-Haftpflichtversicherung beglichen werden kann, denn schuldhaftes Verhalten lag ja schließlich vor.
Der Versicherungsvertrag des LSB schließt zwar in einem gewissen Umfang Vermögensschäden mit ein, Pflichtverletzungen dieser Art gehören aber zu dem großen Ausschlusskatalog innerhalb der Vereinshaftpflichtversicherungen.
Der Mitarbeiter von der defendo Assekuranzmakler GmbH konnte sich aber daran erinnern, dass er vor einiger Zeit mit dem Verein eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen hatte, was der neue Vorstand leider auch noch nicht realisiert hatte. Nachdem das entsprechende Schadensformular ausgefüllt war, regulierte die Versicherung den Schaden innerhalb weniger Tage. Die Versicherung erstattete den Mehrbetrag, der ja für den Verein den eigentlichen Vermögensschaden darstellte, denn die normale Gebühr hätte der Verein ja ohnehin zahlen müssen.
Nach diesem erfreulichen Ende, nahm der Vorstand das Ereignis zum Anlass, durch die defendo Assekuranzmakler GmbH eine aktuelle Risikobewertung des Vereins vornehmen zu lassen, um festzustellen, welcher Versicherungsschutz bereits vorhanden und welcher zusätzlich erforderlich ist.
Quelle: SPORT in BERLIN – Philipp Schneckmann – März/April 2016