Erklärung des DOSB zu einer möglichen Olympiabewerbung ©LONDON 2012
Erklärung des DOSB zu einer möglichen Olympiabewerbung
Das DOSB-Präsidium hat in seiner Sitzung am Dienstag in Frankfurt/Main eine Erklärung zu einer möglichen deutschen Olympiabewerbung verfasst.
1. Wir begrüßen das Interesse an einer erneuten deutschen Olympiabewerbung. Die zahlreichen Befürworter in München und Garmisch-Partenkirchen für Olympische Spiele im Winter und in Berlin und Hamburg für Olympische Spiele im Sommer zeigen die Faszination, die von Olympischen Spielen ausgeht. Welch positiven Einfluss sie auf eine ganze Region und ein ganzes Land ausüben, haben jüngst London 2012 und Vancouver 2010 wieder bewiesen.
2. Wie von allen Befürwortern betont und von der Mitgliederversammlung des DOSB 2011 beschlossen, ist vor einer erneuten Bewerbung die Zustimmung der Bevölkerung einzuholen. Die Entscheidung über die Form und den Zeitpunkt der Beteiligung der Bürger ist vor dem Hintergrund der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten auf der jeweiligen lokalen Ebene zu treffen. Wir appellieren an alle Befürworter einer erneuten Olympiabewerbung, diese Fragen im Sinne des gemeinsam gewünschten Erfolgs einvernehmlich zu regeln.
3. Internationale Chancen hat eine Olympiabewerbung nur dann, wenn sie auf allen Ebenen (Gemeinde, Land, Bund) auf eine breite Zustimmung der Politik in Regierungs- und Oppositionsparteien trifft. Deshalb fordern wir die Parteien und die politisch Verantwortlichen auf, ihre Entscheidungen zu einer möglichen Olympiabewerbung auch vor dem Hintergrund der internationalen Wahrnehmung auf sachlicher Ebene zu treffen.
4. Der DOSB wird gemäß Beschluss seiner Mitgliederversammlung 2011 im Herbst 2013 gegebenenfalls weitere Entscheidungen zu einer möglichen Olympiabewerbung treffen. Nach der Vergabe der Olympischen Spiele 2020 kann dann verlässlicher beurteilt werden, welche Bewerbung in absehbarer Zeit aussichtsreich ist.
5. Das gilt auch für die Beurteilung einer möglichen Bewerbung um Olympische Winterspiele 2022. Nach den bayerischen Landtagswahlen im September 2013 werden sich der neugewählte Landtag und die Staatsregierung in Zusammenarbeit mit den beteiligten Kommunen verbindlich zu den damit zusammenhängenden Fragen äußern können, insbesondere auch zur ausreichend gesicherten Finanzierung der Bewerbung und zu den erforderlichen rechtlichen Garantien. Dies gilt entsprechend für den Bund nach der Bundestagswahl ebenfalls im September 2013.
Auch auf kommunaler Ebene sollte dann im Hinblick auf die im Frühjahr 2014 anstehenden Kommunalwahlen die Haltung der politischen Kräfte in München, Garmisch-Partenkirchen und dem Berchtesgadener Land bekannt sein. Insgesamt ist es von entscheidender Bedeutung, dass die kommunalen Verantwortungsträger in den möglichen Austragungsorten eine Olympiabewerbung mit ganzer Kraft und voller Überzeugung unterstützen. All diese Faktoren könnten in den von der Landeshauptstadt München für den 10. November 2013 geplanten Bürgerentscheid einfließen.
6. Diese zeitliche Abfolge entspricht auch dem vom IOC vorgesehenen Zeitplan: Der DOSB müsste bis zum 14. November 2013 per einfachem Brief die Absicht einer Bewerbung um die Olympischen Spiele 2022 bekunden. Er kann somit nach den Wahlen im Freistaat Bayern und im Bund, nach der Beteiligung der Bürger, nach dem bis dahin erfolgten Bekanntwerden der anderen Bewerber sowie nach der Entscheidung über den Austragungsort der Olympischen Spiele 2020 alle wesentlichen Gesichtspunkte abwägen.
Dabei würde er gemäß dem Entschluss seiner Mitgliederversammlung 2011 auf das hoch anerkannte Konzept der Bewerbung um die Olympischen Winterspiele 2018 mit München, Garmisch-Partenkirchen und dem Berchtesgadener Land zurückgreifen. Das Bewerbungskonzept („Mini Bid Book“) ist dann erst zum 14. März 2014, das endgültige Bewerbungsdokument („Bid Book“) im Januar 2015 abzugeben.
Quelle: DOSB