Charles Friedek hatte vor dem DIS geklagt, da er der Auffassung ist, dass er mit zwei Versuchen innerhalb eines Wettkampfs in Wesel (25. Juni) mit 17,00 und 17,04 Metern die Nominierungskriterien erfüllt hat.
DLV schlägt Charles Friedek für Olympia vor
Nach einer am späten Samstagabend getroffenen Entscheidung des Deutschen Sportschiedsgerichtes (DIS) in Köln muss der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) den Dreispringer Charles Friedek (Team Referenznetzwerk Leverkusen) zur Nominierung für die Olympischen Spiele in Peking (China) beim DOSB vorschlagen.
Charles Friedek hatte vor dem DIS geklagt, da er der Auffassung ist, dass er mit zwei Versuchen innerhalb eines Wettkampfs in Wesel (25. Juni) mit 17,00 und 17,04 Metern die Nominierungskriterien erfüllt hat. Der DLV vertritt die Auffassung, dass er entweder die A-Norm von 17,10 Metern einmal oder die B-Norm von 17,00 Metern zweimal in unterschiedlichen Nominierungswettkämpfen erfüllen hätte müssen.
Schiedsrichter Dr. Marius Breucker begründete seine Entscheidung, die im Wege des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens erging, damit, dass die Nominierungskriterien des DLV nicht eindeutig seien.
"Die Begründung des Schiedsrichters ist für mich nicht nachvollziehbar. Die einzelnen Versuche in einem Wettkampf werden praktisch wie selbstständige Wettkämpfe behandelt. Dies entspricht nicht unserem Regelwerk, wonach nur der beste Versuch gewertet wird. Würden die einzelnen Versuche eine selbstständige Bedeutung haben, könnte bei einem Wettkampf theoretisch ein Athlet die Plätze eins bis sechs selbst belegen.
Wir werden Charles Friedek dem DOSB vorschlagen, der jetzt die Entscheidung über die Nominierung treffen muss", sagte DLV-Präsident Dr. Clemens Prokop.