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2016

Radikale Kehrtwendung des DLV in die andere Richtung - Bis auf Marathon und Gehen werden alle Rio-Normen international angepasst ©DLV

DLV – Radikale Kehrtwendung in die andere Richtung – Bis auf Marathon und Gehen werden alle Rio-Normen international angepasst – LG Telis Finanz Regensburg

By GRR 0

Regensburg, 27. Januar 2016 – Es herrschte wohl große Eile in der Redaktion von leichtathletik.de. Bei der Verkündung der „großen Freude“ wollte man diesmal wenigstens der Erste sein, nachdem man monatelang in Sachen Entschärfung der Olympianormen gemauert, gebunkert und abgewiesen hat.

Wie die Neujahrsbotschaft der Bundeskanzlerin kam sie rüber, die Meldung, die nun den aufopferungsvollen Kampf des DLV’s gegen die weltweite Korruption und den Dopingmissbrauch manifestieren sollte: „Der Vorstand des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) stimmte auf seiner Sitzung am Dienstagabend einem entsprechenden Antrag des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) "vollumfänglich" zu.

Der DLV hatte nach dem Doping- und Korruptionsskandal beantragt, zahlreiche der Einzelnormen für die Olympischen Spiele 2016 in Rio de Janeiro zu (Brasilien) zu senken.“

Die betroffenen deutschen Leichtathleten durften es wie alle über die Presseerklärung auf leichtathletik.de lesen. Erfahren haben es wohl einige wenige schon vorher. Nicht vom eigenen Verband, der stets beteuert, die Interessen seiner Athleten im vollen Umfang zu unterstützen, sondern vom DOSB selbst, dessen Justitiar die Anwälte der zur Klage bereiten Marathonläufer/Innen vorab per Mail verständigte, was schon am Donnerstag vorher ebenfalls von gleicher Stelle an gleiche Adresse angedeutet wurde.

Gewusst muss dies DLV Präsident Dr. Clemens Prokop bereits am 19. Januar nach der DLV-Sitzung am 18. Januar haben, als er zwar anlässlich der „Kür zum Sportler Ostbayerns des Jahres 2016“ Marathonläufer Philipp Pflieger und dessen Trainer Kurt Ring freundlich die Hand schüttelte, zur DLV-Initiative einer Normenangleichung durch den DLV aber nichts verlauten ließ.

Wie gesagt, die Meldung am gestrigen Donnerstag musste sehr schnell raus. Als Verursacher derer wollte man nicht hintanstehen. So schnell, dass ursprünglich von „17 Disziplinen“ in der Headline die Rede war, was man nach einiger Zeit schamhaft verbesserte und sich im Text auf „zahlreiche“ einigte.

Deutschlands Leichtathleten werden die Tabelle der neuen Normvorgaben wohl mehrmals verwundert gelesen haben. Es sind eben keine zahlreichen Disziplinen, sondern bis auf Gehen und Marathon eben alle.

Anstatt eine umfangreiche Tabelle mit immer nur gleichen Zahlen bei internationaler und nationaler Norm aufzuführen, hätte ein einfacher Satz genügt: „DOSB und DLV haben sich nun auf die Akzeptanz der internationalen Normvorgaben bis auf die Disziplinen Gehen und Marathon geeinigt. Die Leistungsvorgaben im Marathon und im Gehen wurden ebenfalls ermäßigt.“ Doch das hätte wohl eher nach Kapitulation geklungen.

Und in der Tat, die Hegemonie über die Athleten besteht schon noch mit dem einen oder anderen Mauerchen. Der international gültige Zeitraum vom 1.1.2015 bis 11.7.2016 gefällt den deutschen Verbandsoberen noch immer nicht. Ein ganzes Gewirr von wettbewerbsspezifischen Zeiträumen muss herhalten. Irgendwo muss doch der elitäre Ansatz der „erweiterten Endkampfchance“ noch erkennbar sein und die Leistungsnachweise für Qualifikanten des Jahres 2015 im Olympiajahr selbst wurden keineswegs erleichtert.

Kompliziert geworden sind sie nun, die Nominierungsrichtlinien für Rio 2016. Einerseits die totale Athleten-Zuwendung über die totale Annahme der internationalen Leistungsvorgaben, andererseits die nach wie vor bestehenden Fußfallen über die Qualifikationszeiträume und Leistungsnachweise.

Welchen Sinn gibt zum Beispiel im Marathonlauf ein Leistungsnachweis im Halbmarathon im Zeitraum vom 1. März bis 1. Mai 2016, wenn nachher erst die 12-wöchige Vorbereitung auf den Rio-Marathon beginnt?

„Ziemlich abwegig“ nennt DLV-Präsident Dr. Clemens Prokop, Direktor des Amtsgerichts Regensburg, die rechtlichen Ausführungen von Dr. Paul Lambertz, dem Anwalt der Marathonläufer Pflieger und Flügel.

Als „ziemlich abwegig“ könnte man auch jene Distanz bezeichnen, die der Präsident derzeitig zu den Marathonläufern hat, weil sie wohl nichts zur so wichtigen Medaillenbilanz in Rio beitragen werden.

In den Hinterköpfen der DLV-Befehlsgeber spielt wohl auch das Prinzip Angst eine gewisse Rolle.

Wie sagte doch Sportdirektor Thomas Kurschilgen in der Frankfurter Allgemeinen: „Es ist das gute Recht eines jeden Athleten, dass er sich mit juristischem Beistand einbringen kann“, und weiter: „Es wäre eine boshafte Unterstellung, zu behaupten, dass juristische Einwendungen Konsequenzen für die Athleten hätten.“

Da ist er dann plötzlich wieder, der erhobene Zeigefinger des immer noch autoritären Systems, dessen Anspruch auf die „erweiterte Endkampfchance“ meist wichtiger ist, als die Träume seiner eigentlich Schutz befohlenen Athleten.

Bevor Dr. Clemens Prokop das martialische Wort „abwegig“ in den Mund nimmt, möge er sich mal die Olympische Charta ein bisschen genauer durchlesen.

Quelle: LG Telis Finanz Regensburg

 

author: GRR

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