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01
2015

24.06.2007 Hella Halbmarathon Hamburg

Die neue DLV-Maut! Ein alternatives Gebührenmodell für den DLV? Karsten Schölermann (Hamburg) und sein Vorschlag

By GRR 0

Im vergangenen Jahr wurden wir Straßen- und Volkslaufveranstalter mit dem Beschluss des DLV konfrontiert,  dass wir ab 2016 einheitlich 1,00 € Verbandsgebühren pro Finisher zu zahlen haben.

Anstelle von bisher regional unterschiedlichen Gebührensätzen von maximal 0,50 Cent pro Finisher (in Hamburg beispielsweise 0,10 €  für Volksläufe bzw.0,25 € für Straßenläufe).  Dies sei erforderlich, um eine bundeseinheitliche Regelung zu haben, auf deren Grundlage dann „endlich" die wilden Veranstalter – notfalls im Klagewege – zur Kasse gebeten werden könnten.  

Dies sein nun Beschluss – und somit mögen wir doch alle einheitlich ab 2016 den Verbandseuro „einfach obendrauf"  legen.  

„Wenn es alle machen tut es nicht weh"!

Hierzu schreibt der GRR-Chefstatistiker und „Wirtschaftsweise" Dr. Roland Döhrn in der Dezemberausgabe des „Laufmarkt-Newsletters" (https://www.germanroadraces.de/24-0-41221-dr-roland-doehrn-der-laufmarkt-newsletter.html) (siehe auch unter den GRR-News, als auch als Auszug in der GRR -"DLV-Laufmaut"-SERIE zu finden):

„…der DLV (hat) nach meiner Einschätzung drei Probleme bei seiner Entscheidung nicht angemessen berücksichtigt:

· Erstens ist fraglich, ob Veranstalter eine solche Abgabe – wie das vom DLV geplant ist – einfach auf das Startgeld aufschlagen können, ohne Teilnehmer zu verlieren. Deshalb kann es letztlich sein, dass nicht – wie geplant – die Läuferinnen und Läufer die Abgaben tragen, sondern die Veranstalter.
· Zweitens: Wenn dies aber der Fall ist, hat eine solche Abgabe regressive Wirkungen, d.h. sie belastet kleine Veranstalter mit im Allgemeinen niedrigeren Startgelder stärker als große, und sie trifft kurze Laufstrecken mit im allgemeinen niedrigen Startgeldern – deren Zielgruppe häufig Einsteiger sind – stärker als lange Laufdistanzen.
· Drittens dürften die Wirkungen in den einzelnen Teilen Deutschlands unterschiedlich ausfallen, da ein großer Teil der Gebühren bisher durch die Landesverbände festgelegt wurde."

Auch die meisten Hamburger Straßen- und Volkslaufveranstalter empfinden die in unserem Bundesland nun angekündigten erheblichen Erhöhungen, ohne jeden Bezug zur tatsächlichen Höhe des Meldegeldes, gänzlich unsolidarisch. 

Auch auf der Jahrestagung der „German Road Races e.V." (GRR)wurde ein einstimmiger Beschluss zur „Neuverhandlung der Höhe der Gebühren" gefasst.

Deshalb möchte ich nun mit einem konstruktiven Vorschlag an die in unserer Diskussion Beteiligten wenden.

Er basiert auf den folgenden Gedanken:

–   Eine Gebühr sollte grundsätzlich unter maximaler Transparenz der Gegenleistungen erhoben werden.

– Die 10 Forderungen der GRR (https://www.germanroadraces.de/24-0-40698-german-road-races-grr-ev-praezisiert-vorstellungen.htm ) müssen durch den DLV verbindlich beantwortet werden.

–  Die „regressive Wirkung" sollte durch ein am tatsächlichen Meldegeld*  orientiertes abgestuftes Gebührenmodell pro Finisher abgemildert werden:

o    Bis       10,00  €    = 0,25 Cent

o   11,00    30,00  €    = 0,50 Cent

o   31,00    50,00 €    = 0,75 Cent

o   Ab        50.00 €    = 1,00 Euro

*Es gilt die Definition  gemäß „Laufmarkt.de – Meldegeldspiegel". Es zählt die Höhe des normalen Meldegeldes für einen Start auf der jeweiligen Wettkampfstrecke, 3 Monate vor der Veranstaltung.

**Staffeln zählen nur ein Mal. 

Karsten Schölermann,
hella hamburg halbmarathon

hella halbmarathon hamburg

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author: GRR

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