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01
2016

Deutsche Meisterschaften 2016 auf der Straße immer noch vakant ©Horst Milde

Deutsche Meisterschaften 2016 auf der Straße immer noch vakant – Für 10km, Halbmarathon und Marathon fehlen die örtlichen Ausrichter – LG Telis Finanz Regensburg

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Regensburg, (orv) –  Sucht man im DLV-Terminkalender 2016 Ort und Datum der Deutschen Meisterschaften im Straßenlauf über 10km, im Halbmarathon und im Marathon, sucht man vergeblich.

Eine Notiz am Ende der Meisterschaftsstellung weist darauf hin, dass der DLV für 7 Meisterschaften noch keine örtlichen Ausrichter gefunden hat, davon 5 noch gar nicht im Jahreskalender terminiert wurden, darunter auch die Straßenlaufmeisterschaften im Halbmarathon, die in den letzten Jahren immer im April stattfanden und jene über 10km – bisher immer Anfang September – sowie jene im Marathon, die schon öfter je nach Ausrichter entweder im Frühjahr oder im Oktober stattfanden.

Das Jahr 2016 beginnt also mit einem organisatorischen Novum. Leidtragende sind die Athleten und deren Vereine, die derzeit nicht planen können.

Dabei ist der Dachverband seiner Satzung entsprechend verpflichtet (§ 2, Aufgaben des Verbandes, Absatz 2.2 und 2.3), „Termine der Verbandsveranstaltungen festzulegen“ bzw. „Deutsche Meisterschaften in Wettbewerben nach Maßgabe der Leichtathletikordnung durchzuführen.“

Nach gesundem Menschenverstand beinhalten diese Passus, dass dies wohl rechtzeitig vor den allgemein dafür notwendigen Vorbereitungsperioden für die dafür in Frage kommenden Athleten geschieht. Warum das derzeit nicht so ist, beantwortete unserer Redaktion ein Mitarbeiter der AG Wettkampfwesen mit dem Hinweis, dass die finanziellen Verhandlungen mit den in Frage kommenden Ausrichtern noch nicht abgeschlossen sind.

Dazu muss man wissen, dass letztendlich der örtliche Ausrichter das finanzielle Risiko von oft in eine bestehende Veranstaltung eingegliederten Deutschen Straßenlaufmeisterschaften selbst trägt und sich bisweilen gegen die Werbe- und Marketinganforderungen des DLV sträubt.

Kommt der örtliche Ausrichter den DLV-Anforderungen nach, ist er laut Vertrag verpflichtet, 50% seines erwirtschafteten Gewinns an den Dachverband abzuführen. Die Leistung des Verbands besteht allein in der Vergabe des Titels „Deutsche Meisterschaften“ und der Überwachung der ordentlichen Durchführung.

Alle für die Meisterschaften in Frage kommenden Sachkosten (Medaillen, Zeitnahme, Veranstaltungsheft, Infrastruktur, Funktionärskosten) hat der örtliche Ausrichter zu tragen.

Es stellt sich die Frage, warum solche Verhandlungen nicht rechtzeitig bei beginnender Saison im Herbst des zurückliegenden Jahres abgeschlossen werden konnten. Es stellt sich ebenso die Frage, ob finanzielles Profitdenken des DLV die satzungsgemäß verpflichtenden Ausrichtungen von Deutschen Meisterschaften gefährden dürfen und es stellt sich die Frage, warum man das in Frage kommende Athleten- und Vereinsklientel informationstechnisch so lange im Regen stehen lässt.

Allein das Veranstaltungsmanagement in der Geschäftsstelle in Darmstadt weist neun Mitarbeiter aus. Die für eine vernünftige Jahresplanung notwendigen Informationen dieses Ressorts kommen indessen immer später, Begründungen dafür werden nur unzureichend abgegeben.

Das ist nicht gut in Zeiten wie diesen, in denen Sportverbände und deren Funktionäre zuweilen und leider immer öfter ein ganz schlechtes Bild abgeben.

Quelle: (orv) LG Telis Finanz Regensburg

 

author: GRR

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