
Das Geld liegt auf der Straße und immer häufiger im Gelände. Die Trails wie hier beim Ultra Trail Lamer Winkel im Bayerischen Wald boomen und sollen Geld in die leere Kasse des DLV spülen. ©Erwin Fladerer
Das Geld liegt auf der Straße – Die DLV-Laufmaut und Änderungen ab 2015 und 2016 – Erwin Fladerer von der Bayerischen Laufzeitung
Es juckt nicht wirklich, aber so ist es halt mal in Deutschland, dass wir jetzt von der Bezeichnung „Straßenlauf“ und „Volkslauf“ abkommen und offiziell nur noch von „Läufe“ sprechen. Das nimmt der DLV (Deutscher Leichtathletik Verband) zum Anlass auch wieder mal an der Gebührenschraube zu drehen.
Und dies in ordentlichem und umfangreichem Maße. Denn von 2016 an werden nahezu alle, also auch kommerzielle Veranstaltungen einer Gebührenpflicht unterworfen. Was die kleinen Veranstalter an den Rand des Ruins bringt, aber irgendwie dann auch für gerechtfertigt halten. Wenn schon sie bis auf den letzten Euro zur Kasse gebeten werden. Denn der DLV verlangt für alle Teilnehmer ab U20 nun 1 Euro pro Teilnehmer.
Für was fragen sich viele?
Denn außer der Terminkoordination, Terminveröffentlichungen und einer Haftpflicht für Veranstalter trägt nicht der DLV, sondern vor allem die kleinen und mittelgroßen Läufe die finanzielle Hauptlast an Organisation und Durchführung. Und verlangen dafür häufig wenig bis selten sattes Startgeld.
Fast unverschämt hört sich da die Empfehlung des DLV an die Veranstalter an, die Startgelder einfach zu erhöhen und an die Läufer weiterzugeben. Der ist wie im richtigen Leben das letzte Glied der Kette und hat zu bezahlen.
Steffny nennt es die „Laufmaut“
Laufurgestein Manfred Steffny und Herausgeber des Spiridon Laufmagazins nennt es die „Laufmaut“. „Sie wird vor allem die kleinen und die ganz großen Veranstalter treffen“, meint er. Und stellt fest, dass bisher nicht nachvollziehbar ist, wohin die Gelder überhaupt fließen (Stand Dezember 2014). Hier sollte der DLV Transparenz beweisen und nicht deswegen eine gute Einnahmequelle sehen, weil die Läufer auf der Straße und in der Landschaft weiterhin an Quantität zunehmen.
Das Geld liegt also auf der Straße und nicht auf der Bahn, das weiß der DLV schon lange. Doch jetzt holt er es sich. Und bekommt dafür ordentlich Gegenwind.
Denn so mancher Veranstalter, ob klein oder groß werden entweder nicht bezahlen oder vor Gericht gehen. Oder ganz einfach ihre Veranstaltung beim Verband nicht mehr melden.
Die German Road Races e.V. (GRR), eine Interessengemeinschaft deutscher Läufe, will dafür eine gezielte Förderung des Nachwuchses oder eine bessere Ausbildung von Trainern und Übungsleiter. Sie haben einen „Wunschzettel“ dem Bundesausschuss Laufen überreicht.
Und mittlerweile liegt dem DLV auch daran, diese Transparenz zu beweisen und nicht nur nach deutscher Amtssprache davon zu reden, dass die Gelder in Millionenhöhe „innerhalb der satzungsgebundenen Aufgaben zur Förderung der Leichtathletik zu verwenden seien“. Das reicht dem Läufer nicht!
Gibt es eine gerechte Erhebung?
Und: wenn schon eine Gebühr, dann sollte sie für alle sein. Also auch für bisher beim Verband nicht gemeldete Veranstaltungen, für die zahlreichen Firmenläufe und Spaßläufe im Schlamm, mit Farbe und Showeffekten.
Vom sogenannten „Finisher-Euro“ ausgenommen sollen Kinder und Jugendliche bis U20 sowie karitative Läufe nach Absprache sein. Das ist einerseits richtig, aber wer Ausnahmen schafft muß sie auch klar definieren. Reicht bei Benefizläufen nun1 €uro des Startgeldes, 20 Prozent oder müssen es 100 Prozent für karitative Zwecke wie bei „Shoe4africa“ in München am 21. Juni oder „Wingsforlife“ am 3. Mai sein?
Fest steht: der DLV wird sich schwer tun gegen die Macht der Veranstalter, die wohlwissend ihre Läufer hinter sich haben. Und vor allem mit einer gerechten und wenn schon vollständigen Erhebung der „Laufmaut“.
Erwin Fladerer
Die Bayerische Laufzeitung
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