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19
03
2024

Organspende - Ja oder Nein - Graphik: Quellenangabe: © Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln

Das digitale Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende startet – Neu: Die persönliche Erklärung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende online eintragen.

By GRR 0

Information der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Das digitale Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende startet heute. Zusätzlich zum Organspendeausweis und der Patientenverfügung steht damit nun eine digitale Möglichkeit zur Verfügung, die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende festzuhalten.

Bürgerinnen und Bürger können nun ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende online mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion, wie zum Beispiel dem Personalausweis, im Organspende-Register unter  https://www.organspende-register.de

Die Vorteile: Online hinterlegte Erklärungen sind direkt auffindbar, können nicht verloren gehen und entlasten die Angehörigen, weil sich die Entscheidung für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende schnell ermitteln lässt. Der Eintrag im Register ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Die Daten werden sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert. In den Entnahmekrankenhäusern dürfen nur dafür berechtigte Ärztinnen und Ärzte sowie Transplantationsbeauftragte eine Abfrage im Organspende-Register durchführen. Voraussetzung hierfür ist die erfolgte Todesfeststellung der möglichen Spenderin oder des möglichen Spenders oder der Hirntod steht bei den betroffenen Personen unmittelbar bevor oder wird als bereits eingetreten vermutet.

Im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2024 wird der Zugang zum Organspende-Register um eine weitere Möglichkeit der Authentifizierung erweitert: Versicherte können dann ihre Krankenkassen-App nutzen, in der sie sich mit der sogenannten GesundheitsID identifizieren, um ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende im Organspende-Register festzuhalten. Die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende kann auch weiterhin im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung oder jeder weiteren schriftlichen Form festgehalten werden.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert

Welche Geräte und Dokumente sind für die Abgabe erforderlich? Welche Zugangswege gibt es? Wie funktioniert das Eintragen der Entscheidung im Organspende-Register? Welche Alternativen gibt es zum Organspende-Register? Diese und weitere Fragen beantwortet die BZgA auf ihrer Informationsseite zum Organspende-Register:  https://www.organspende-info.de/organspende-register.

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
K1 – Presse und Öffentlichkeitsarbeit, übergreifende Kommunikation
Maarweg 149-161
50825 Köln

 

author: GRR