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05
11
2010

Bundesregierung leistet unverzichtbaren Beitrag für Olympiabewerbung München 2018

By GRR 0

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Bericht zur Bewerbung  der Stadt München um die Ausrichtung der XXIII. Olympischen und XII. Paralympischen Winterspiele  2018 zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit dem Bericht wurden die für das Bewerbungsverfahren  erforderlichen Regierungsgarantien sowie weitere notwendige Unterlagen und Erklärungen vorgelegt.

Bundesinnenminister de Maizière erklärt hierzu:

"Mit der heutigen Kabinettentscheidung setzt die Bundesregierung den Beschluss des Deutschen  Bundestages vom 2. Juli 2009 zur Unterstützung und Förderung der Olympiabewerbung um und leistet  damit ihren unverzichtbaren Beitrag für eine erfolgreiche Bewerbung.Die Bundesregierung wird sich  auch weiter dafür einsetzen, dass die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 in  Deutschland stattfinden. Die olympische Idee, durch Sport gegenseitiges Verstehen, Freundschaft und  Fair Play zu fördern, verdient unsere Unterstützung. Sollte die Bewerbung erfolgreich sein, könnte  München als erster Olympia-Gastgeber, der sowohl die Sommer- als auch die Winterspiele ausgetragen  hat, olympische Geschichte schreiben."

Die bayrische Landeshauptstadt München wurde am 22. Juni 2010 durch das Internationale Olympische
Komitee (IOC) mit einer hervorragenden Bewertung neben Annecy (Frankreich) und Pyeongchang (Republik Korea) als Kandidatenstadt nominiert. Bis zum 11. Januar 2011 ist nunmehr das  entscheidende Bewerbungsdokument, das sogenannte Bid Book, zu erarbeiten und dem IOC vorzulegen.

Das Bid Book wird Aussagen wie beispielsweise zur politischen Struktur der Bundesrepublik Deutschland oder zu den hier geltenden Zoll- und Einreisebestimmungen enthalten. Erforderlich ist  auch ein sogenanntes Multi Party Agreement, das die Garantien aller an der Olympiabewerbung  Beteiligten umfasst. Die in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallenden Regierungsgarantien  beinhalten etwa die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Durchführung der Spiele, die Geltung  bestimmter rechtlicher Bestimmungen zur Dopingbekämpfung und die sichere und friedliche  Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele.

Neben dem Bid Book werden der Bericht der IOC-Evaluierungskommission und die jeweilige Präsentation
der Kandidatenstädte Grundlage für die Wahl der Gastgeberstadt (Host City) anlässlich der IOC-Vollversammlung am 6. Juli 2011 in Durban/Südafrika sein.

Im Fall einer positiven Entscheidung durch das IOC würde der Bund Gesellschafter des für die Spiele
verantwortlichen Organisationskomitees werden. Zudem würde er sich an der Ausrichtung der Spiele  auch in finanzieller Hinsicht beteiligen, u. a. mit Finanzbeiträgen für die Kosten der  Sportstätten, die Umsetzung der Umweltprojekte, die geplanten Verkehrsinfrastrukturmaßnahmensowie  die Durchführung der Paralympischen Spiele.

Für den Fall, dass dem Organisationskomitee nach  Abschluss der Spiele 2018 ein Fehlbetrag verbleibt, würde sich der Bund in Höhe von einem Drittel  am Defizitausgleich, neben dem Freistaat Bayern und der Landeshauptstadt München, beteiligen.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2010/11/muenchen2018.html
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Bundesministerium des Innern

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author: GRR

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