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Weiterhin wichtig bleibt es zudem, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten - Symbolbild - Foto: LSB NRW - Bowinkelmann

Bestmöglich geschützt in der vierten Welle – BZgA motiviert zur Corona-Schutzimpfung und empfiehlt die AHA+L-Formel einzuhalten – Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

By GRR 0

Köln, 15. November 2021. Vor dem Hintergrund der stark ansteigenden Infektionen mit dem Coronavirus ruft die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) dazu auf, sich mit der Corona-Schutzimpfung gegen einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf zu wappnen.

 

Weiterhin wichtig bleibt es zudem, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Auch wenn Geimpfte ein niedrigeres Risiko haben, sich anzustecken und schwer an COVID-19 zu erkranken, ist trotz Impfung eine Infektion mit dem Coronavirus möglich. Daher sollten sich alle unbedingt weiter an die AHA+L-Formel halten: 1,5 Meter Abstand einhalten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen und regelmäßig Lüften.

Nur so kann die weitere Ausbreitung des Coronavirus, wenn sich in der kalten Jahreszeit Menschen vermehrt in geschlossenen Innenräumen aufhalten, eingedämmt werden.

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), betont: „Angesichts steigender Fallzahlen empfiehlt die BZgA allen, die noch nicht geimpft sind und für die keine Kontraindikation vorliegt, sich jetzt impfen zu lassen, damit sie bestmöglich vor einem schweren COVID-19-Krankheitsverlauf geschützt sind. Mit den hohen Inzidenzen steigt aktuell das Risiko einer Infektion. Die Impfung möglichst vieler Menschen trägt dazu bei, dass das Virus sich nicht mehr so schnell ausbreiten kann. Jede Impfung ist daher auch ein Zeichen der Solidarität mit denjenigen in unserer Gemeinschaft, die besonderen Schutz brauchen, weil sie nicht geimpft werden können. Setzen Sie dieses Zeichen!“

Vor allem älteren Menschen, Bewohnerinnen und Bewohnern und Betreuenden in Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche sowie pflegerischem und medizinischem Personal wird sechs Monate nach der vollständigen Impfung eine Auffrischimpfung empfohlen. Prinzipiell ist eine solche Booster-Impfung für alle Erwachsenen sechs Monate nach der letzten Impfung möglich. Bei Menschen mit starker Immunschwäche kann die Auffrischung bereits vier Wochen nach der letzten Impfung sinnvoll sein.

Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission STIKO zur Auffrischimpfung ist abrufbar unter:

www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html

Die BZgA informiert aktuell und wissenschaftlich gesichert zur Corona-Schutzimpfung, zu Schutzmaßnahmen im Alltag in Zeiten von Corona sowie zum richtigen Verhalten bei Krankheitszeichen und zu psychischer Gesundheit auf der BZgA-Internetseite unter:

www.infektionsschutz.de/coronavirus

Zudem gibt die BZgA Antworten auf Fragen rund um COVID-19 und die Corona-Schutzimpfung und unterstützt mit Videos und Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen unter:  www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung

Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: www.bzga.de/infomaterialien

Fax: 0221/8992257
E-Mail: bestellung@bzga.de

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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author: GRR