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20
07
2015

Aufmerksamkeiten an Vereinsmitglieder - Heidolf Baumann in SPORT in BERLIN ©WIKIPEDIA

Aufmerksamkeiten an Vereinsmitglieder – Heidolf Baumann in SPORT in BERLIN

By GRR 0

Bereits um die Jahreswende "geisterte" durch die Medien und auch bereits durch einschlägige Literatur, dass die Grenze für Aufmerksamkeiten an Mitglieder gemeinnütziger Vereine von 40 auf 60 Euro angehoben worden sein soll ohne, dass der Verein Gefahr läuft, seine Gemeinnützigkeit zu verlieren.

Durch die Lohnsteueränderungsrichtlinien wurden ab dem 1.1.2015 die Grenzbeträge für Aufmerksamkeiten (Sachzuwendungen, Arbeitsessen und Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen) angehoben.

Geschenke des Arbeitgebers zum Geburtstag oder anderen persönlichen Anlässen oder bei Betriebsveranstaltungen sind dann bis zu einem Wert von 60 Euro steuerfrei. Bisher betrug der Wert 40 Euro (Lohnsteuer-Richtlinien R 19.6). Damit sind aber lediglich die Zuwendungen von Arbeitgebern an Arbeitnehmer gemeint.

Die bisherige 40-Euro-Grenze für Vereine basiert auf einer Verwaltungsregelung im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (Ziffer 9 zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO). Danach sind Zuwendungen an Mitglieder ohne Schaden für die Gemeinnützigkeit, "soweit es sich um Annehmlichkeiten handelt, wie sie im Rahmen der Betreuung von Mitgliedern allgemein üblich und nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen sind".

Eine konkrete Zahl ist darin aber nicht benannt. Es muss daher abgewartet werden, ob sich demnächst durch eine neue Verwaltungsregelung die Zuwendungsgrenze ebenfalls an die Aufmerksamkeiten-Regelung der Lohnsteuer-Richtlinien bindet und sich damit auch für gemeinnützige Einrichtungen auf 60 Euro erhöht.

Dazu ist es erforderlich, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine klare Richtlinie herausgibt. Momentan handhaben die einzelnen Bundesländer das aber noch sehr unterschiedlich

Der Landessportbund Berlin wollte daher wissen, welche Auffassung das Finanzamt für Körperschaften I in Berlin vertritt und hat eine Anfrage an dieses gerichtet.

Zitat aus der Antwort des Finanzamtes vom 25.03.2015:

"Gegen die in Ihrem Schreiben erwähnte Anhebung der Obergrenze für Zuwendungen an Vereinsmitglieder von 40 € auf 60 €, analog zur Lohnsteuer-Richtlinie R 19.6, bestehen von Seiten des Finanzamtes keine Bedenken."

Das heißt, dass im Land Berlin ab sofort für Aufmerksamkeiten bei persönlichen Anlässen wie z.B. Geburtstage, Hochzeiten, die Geburt eines Kindes oder ein besonderes Vereinsjubiläum 60 Euro pro Anlass veranschlagt werden können.

Diese Zuwendungen dürfen aber nur in Form von Sachgeschenken, wie Blumen, Büchern oder kleinen Präsenten erfolgen – Geldgeschenke sind grundsätzlich verboten und würden die Gemeinnützigkeit gefährden.

Dieser Betrag kann aber auch für die Ausrichtung von Vereinsfesten verwendet werden oder als Zuschuss für eine Vereinsreise. Übersteigen die Kosten allerdings den Betrag von 60 Euro pro Person, dann müssen die Mitglieder selbst zuzahlen, indem sie eben beim Vereinsfest Eintritt bezahlen oder zur Vereinsreise einen Eigenanteil leisten müssen.

Abschließend noch ein Wort in eigener Sache
Das war mein letzter Artikel, den ich als Mitarbeiter des Landessportbundes Berlin geschrieben habe. Nach 22 Jahren als Vereinsberater gehe ich am 1. Juni 2015 in die reguläre Altersrente.

Ich möchte mich daher bei allen Vorständen der Vereine und Verbände aber auch bei allen Mitgliedern für die gute Zusammenarbeit und das Vertrauen, das Sie mir entgegen gebracht haben, bedanken. Bei dieser Gelegenheit möchte ich aber auch noch einmal meine Hochachtung den vielen Ehrenamtlichen gegenüber zum Ausdruck bringen, die sich regelmäßig in ihren Sportorganisationen engagiert haben. Ganz gleich, ob es sich dabei um den Vorsitzenden handelte, den Schatzmeister, den Übungsleiter oder die Eltern, die ihre Kinder zu Wettkämpfen fuhren.

Alle haben sich für ihre Vereine und Verbände eingebracht und damit einen wichtigen sozialpolitischen Beitrag geleistet, was oft auch zu Lasten des Privatlebens ging.

Heidolf Baumann in SPORT in BERLIN
h.baumann@lsb-berlin.de    
Tel: 030 / 300 02 100

Hier die Online-Petition zum Unterstützen gegen die DLV-LAUFMAUT: 

Online-Petition "Stoppt die DLV-Laufmaut"

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