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28
07
2021

Zum Kampf von Swiss Athletics gegen Doping: Swiss Athletics setzt sich vorbehaltlos für einen dopingfreien Sport ein und legt in der Dopingprävention seit Jahren grössten Wert auf die Sensibilisierung der Athletinnen und Athleten, und zwar stufengerecht in allen Fördergefässen. Damit sollen insbesondere Fälle von unbeabsichtigtem Doping verhindert werden.

Alex Wilson verpasst wegen Verfahren Olympische Spiele – Swiss Athletics

By GRR 0

Die ad hoc Kammer des Court of Arbitration for Sport (CAS) hat den Sprinter Alex Wilson (Old Boys Basel) bis auf Weiteres provisorisch gesperrt. Damit verpasst er die Olympischen Spiele in Tokio.

Alex Wilson wurde am 15. März 2021 durch Antidoping Schweiz ausserhalb eines Wettkampfes positiv getestet. In der Probe wurden Trenbolon und Metaboliten davon nachgewiesen.

Bei Trenbolon handelt es sich um eine sogenannt nicht-spezifische Substanz, die unabhängig von der nachgewiesenen Menge verboten ist. Antidoping Schweiz hat daraufhin am 28. April 2021 eine provisorische Sperre verhängt. Dagegen hat der Athlet Einsprache erhoben. Er führt den positiven Befund auf den Konsum von kontaminiertem Fleisch zurück.

Mit Verfügung der Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic vom 18. Mai 2021 wurde die provisorische
Sperre vorläufig ausgesetzt. Nach Abschluss des entsprechenden Verfahrens wurde die provisorische Sperre mit Entscheid der Disziplinarkammer vom 2. Juli 2021 definitiv aufgehoben.

Mit der Aussetzung der provisorischen Sperre war Alex Wilson vom 18. Mai 2021 wieder startberechtigt und wurde am 5. Juli 2021 für die Olympischen Spiele selektioniert.

Gegen den Entscheid der Disziplinarkammer für Dopingfälle hat World Athletics am 22. Juli 2021 bei der ad hoc Kammer des CAS Einsprache erhoben. Diese Einsprache wurde heute gutgeheissen, womit Alex Wilson heute erneut mit einer provisorischen Sperre belegt wurde.

Das parallel zum Verfahren betreffend provisorische Sperre eingeleitete ordentliche Verfahren vor der Disziplinarkammer für Dopingfälle läuft derzeit noch. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Zur Rolle von Antidoping Schweiz, WADA und Athletics Integrity Unit Swiss Athletics ist froh, dass es in der Schweiz mit Antidoping Schweiz eine funktionierende, unabhängige, mit der Welt-Antidoping-Agentur WADA kooperierende Antidoping-Agentur gibt und der internationale Leichtathletik-Verband World Athletics mit der Athletics Integrity Unit
unterdessen ebenfalls über eine unabhängige Organisation verfügt, welche internationale Standards in der Dopingbekämpfung von globalen Sportverbänden setzt. Swiss Athletics hat volles Vertrauen in diese Organisationen.

Zum Kampf von Swiss Athletics gegen Doping
Swiss Athletics setzt sich vorbehaltlos für einen dopingfreien Sport ein und legt in der Dopingprävention seit Jahren grössten Wert auf die Sensibilisierung der Athletinnen und Athleten, und zwar stufengerecht in allen Fördergefässen. Damit sollen insbesondere Fälle von unbeabsichtigtem Doping verhindert werden.

Statements Christoph Seiler, Präsident Swiss Athletics
Zu den jüngsten Negativ-Schlagzeilen um Kariem Hussein und Alex Wilson «Die beiden Fälle sind nicht miteinander vergleichbar und es ist kein Zusammenhang ersichtlich.

Für alle Leichtathletik-Fans und für mich als Verbandspräsident sind sie eine riesige Enttäuschung. Persönlich ärgert mich, dass gleich zwei etablierte Athleten deswegen in die Schlagzeilen geraten.»

Zu einem möglichen Reputationsschaden für die Schweizer Leichtathletik
«Wir durften in den letzten Jahren viele tolle Momente miterleben. Diese beiden Einzelfälle sind ein Tiefschlag, der schmerzt; sie werden die Leichtathletik und den Aufschwung jedoch nicht nachhaltig schädigen können. Dazu ist das Fundament, das in den letzten Jahren aufgebaut wurde, zu breit. Aber natürlich sind wir gefordert, die Fälle auch intern detailliert aufzuarbeiten und mögliche Lehren daraus zu ziehen.»

Statements Peter Bohnenblust, Geschäftsführer Swiss Athletics
Zum hängigen Verfahren gegen Alex Wilson
«Es ist nicht an Swiss Athletics, sondern an den unabhängigen nationalen und internationalen Anti-Doping-Gremien zu beurteilen, ob Alex Wilson in sanktionswürdiger Weise gegen das Doping- Statut verstossen hat. Wir vertrauen diesen Instanzen und stehen hinter den getroffenen Entscheidungen. Das Urteil des CAS ist aus Sicht des betroffenen Athleten ein Rückschlag. Es gilt aber weiterhin die Unschuldsvermutung, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.»

Zu Auswirkungen auf das Schweizer Leichtathletik-Team in Tokio:
«Die beiden betroffenen Athleten sind erst gar nicht nach Tokio gereist und waren somit auch nicht direkt mit dem Team in Kontakt. Unsere Delegationen haben sich in der Vergangenheit immer wieder durch einen ausgeprägten Teamspirit ausgezeichnet. Ich bin überzeugt, dass sich unser Team in Tokio von diesen Schlagzeilen, die überhaupt nichts mit ihm zu tun haben, nicht vom Weg abbringen lässt. Swiss-Athletics-intern haben wir uns so organisiert, dass unsere
Delegationsleitung und unser Staff in Tokio sich ausschliesslich auf den Sport konzentrieren kann.»

Chronologie des Verfahrens

15.03.21 Dopingprobe durch Antidoping Schweiz
08.04.21 Positiver Befund auf Trenbolon und Metaboliten gem. Analyserapport
17.04.21 Mitteilung Analyseergebnis durch Labor an Antidoping Schweiz
28.04.21 Provisorische Sperre durch Antidoping Schweiz
18.05.21 Aussetzung der prov. Sperre durch die Disziplinarkammer
02.07.21 Definitive Aufhebung der prov. Sperre durch die Disziplinarkammer
05.07.21 Olympiaselektion von Alex Wilson durch Swiss Olympic
16.07.21 Antrag Antidoping Schweiz an die Disziplinarkammer auf Eröffnung eines ordentlichen Verfahrens (zur Behandlung der materiellen Aspekte des Falls)
22.07.21 Rekurs von World Athletics an die ad hoc Kammer des CAS in Tokio gegen die Aufhebung der prov. Sperre
27.07.21 Entscheid der ad hoc Kammer des CAS in Tokio betreffend Wiedereinsetzung der prov. Sperre

Quelle: Swiss Athletics

author: GRR