World Athletics - Logo
World Athletics antwortet auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
World Athletics nimmt das Urteil der tief gespaltenen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Kenntnis.
Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass die DSD-Regelungen ein notwendiges, angemessenes und verhältnismäßiges Mittel zum Schutz des fairen Wettbewerbs in der Frauenkategorie sind, wie sowohl das Schiedsgericht für Sport als auch das Schweizerische Bundesgericht nach einer detaillierten und fachkundigen Bewertung der Beweise festgestellt haben.
Die Klage wurde gegen den Staat Schweiz und nicht gegen World Athletics eingereicht.
Wir werden uns mit der Schweizer Behörde über die nächsten Schritte abstimmen und sie angesichts der stark abweichenden Meinungen in der Entscheidung ermutigen, den Fall an die Große Kammer des EGMR zu verweisen, um eine endgültige Entscheidung zu treffen.
In der Zwischenzeit bleiben die aktuellen DSD-Bestimmungen, die vom Welt-Leichtathletik-Rat im März 2023 genehmigt wurden, in Kraft.
Horst Milde nach Informationen von World Athletics