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31
01
2014

TAS bestätigt Urteil gegen Stéphane Joly ©swiss athletics

TAS bestätigt Urteil gegen Stéphane Joly

By GRR 0

Der Internationale Sportgerichtshof (TAS) mit Sitz in Lausanne hat das erstinstanzliche Urteil der Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic gegen den Langstreckenläufer Stéphane Joly bestätigt.

Die Disziplinarkammerhatte Joly im Juni 2013wegen der Anwendung einer verbotenen Substanz oder Methode(Auffälligkeiten imBlutprofil) zu einer Sperre von zwei Jahren mit Wirkung ab dem29. April 2013verurteilt. Der Athlet bleibt somit bis zum 28. April 2015 gesperrt.

Seine zwischen dem 14. Oktober 2010 und dem 16. März 2012 erzielten Resultate werden annulliert.

Sowohl Stéphane Joly als auch Antidoping Schweiz hatten das erstinstanzliche Urteil vor das TAS weitergezogen. Joly verlangte einen Freispruch, Antidoping Schweiz forderte eine Verlängerung der Sperre auf vier Jahre.

Die Anhörung der beiden Parteien fand am 17. Dezember 2013 in Lausanne statt.

Swiss Athletics bekennt sich vorbehaltlos zu einem dopingfreien Leistungssport.

 

Swiss Athletics – Beat Freihofer

author: GRR

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