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24
02
2011

Volkslaufveranstalter muss für Strassennutzung zahlen

Strassennutzung: Kreis Wesel übt sich in moderner Wegelagerei

By GRR 0

SCHERMBECK Der Kreis Wesel ist nicht zimperlich, wenn es um die Erhebung von Gebühren geht. So lässt er nicht zu, dass irgendjemand ungeschoren davonkommt, wenn jemand die Straßen seines Zuständigkeitsbereiches nutzt.

Was den Landwirten vorerst noch bei ihren Fahrten mit Traktoren und schweren Landmaschinen erspart bleibt, ist bei den Schermbecker Leichtahleten schon praktizierte Wirklichkeit. Für ihren 20. Halbmarathon, den sie am 12. September letzten Jahres veranstalteten, mussten die Leichtathleten 40 Euro zahlen. „Übermäßige Straßennutzung“, bescheinigte die Sachbearbeiterin Frau Kuntschke den SVS-Leichtathleten in ihrem Schreiben vom 29. Juli.

Potenzielle Straßenschädigung
Der Kreis Wesel gehört übrigens zu den wenigen Betrieben, die eine Vorableistung einfordern, denn das Geld für die potenzielle Straßenschädigung durch Läufer musste bereits bis zum 12. August überwiesen werden. Widerspruch war nicht erlaubt. „Sie können gegen den Bescheid unmittelbar klagen“, teilte Frau Kuntschke mit, verwies dabei auf das „Zweites Gesetz zum Bürokratieabbau vom 9. 10. 2007“ und fügte gleich eine halbseitige Rechtsmittelbelehrung mit. Bereits ein halbes Jahr vorher verlangte der Kreis Weseler Sachbearbeiter Dieter Kreilkamp den Leichtathleten 40 Euro für die „übermäßige Straßennutzung“ beim Schermbecker Volks- und Straßenlauf an.

Dreifachen Satz abgeknöpft

Beim Landesbetrieb Wald und Straßen hatten die Leichtathleten mehr Glück, zumindest auf den ersten Blick. Für die übermäßige Nutzung der Waldwege forderte Herr Volmering vom „Fachgebiet Hoheit“ zwar am 3. Februar 2010 keine Gebühren für die Durchführung der beiden großen Läufe, aber für die Mitteilung von Auflagen, die im Wald zu beachten sind, musste der Verein 60 Euro zahlen.

Als Begründung wurde der „etwas erhöhte Aufwand für die Genehmigung von zwei Veranstaltungen, Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde“ genannt. Mehr als den dreifachen Betrag mussten die Leichtathleten für die Erlaubnis des Grundeigentümers zahlen. Das Land Nordrhein-Westfalen ist Eigentümerin des Dämmerwaldes, und wenn so viele Läufer auf einmal kommen, dann überschreitet das nach Mitteilung der Behörde „den Rahmen des allgemeinen Betretungsrechtes zum Zwecke der Erholung“.

 Quelle:  Dorstner Zeitung, Author  H.Scheffler

 https://www.dorstenerzeitung.de/lokales/schermbeck/Kreis-Wesel-uebt-sich-in-moderner-Wegelagerei;art4250,1197580

 

 

  •  Volkslaufveranstaltungen des SV Schermbeck 

 

       – 28. Schermbecker Volks- & Straßenlauf   am 15. Mai 2011  mit

 

  •   5 km Wertung Schüler/-innen bis M/W 80 
  •  10 km Wertung Schüler/-innen bis M/W 80 

 

       https://www.svs-leichtathletik.de/index.php?content=12&task=view

       Erster Lauf zum Lippe-Issel-Cup 2011 

 

      –  21. Schermbecker Halbmarathon am Sonntag, den 11. September 2011

     https://www.svs-leichtathletik.de/index.php?content=141&task=view

vr 

 

 

author: GRR

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