Die Frauenfußball-WM 2011 profitiert wohl schon von der Befreiung der Quellensteuer
Sportausschuss – Steuerbefreiung bei sportlichen Großereignissen – Michael Reinsch, Berlin, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
In Zukunft sollen mehr Welt- und Europameisterschaften in Deutschland stattfinden. Darauf zielt eine Änderung des Jahressteuergesetzes 2009, die der Sportausschuss des Bundestages am Dienstag mehrheitlich begrüßte. Laut Paragraph 50 (4) verzichtet der Gesetzgeber künftig auf den bisher notwendigen Nachweis eines volkswirtschaftlichen Nutzens, um eine Veranstaltung von der Einkommenssteuer zu befreien.
Künftig genügt, dass die Veranstaltung im besonderen Interesse der Öffentlichkeit liege. Dieses sei insbesondere daran zu erkennen, dass um die Veranstaltung ein internationaler Wettbewerb stattfinde.
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„Eigentlich ist es eine Sauerei, dass viele Geld verdienen“
Die sportpolitische Sprecherin der SPD, Dagmar Freitag, sagte, das besondere öffentliche Interesse in diesem sportbegeisterten Land liege auf der Hand. Auch der Staat habe ein Interesse, Deutschland im Ausland zu präsentieren. Klaus Riegert von den Unionsfraktionen nahm die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 als Beispiel; ihr volkswirtschaftlicher Nutzen sei mit Händen zu greifen.
Dem gegenüber machten die Vertreter des Finanzministeriums deutlich, dass nicht einmal für dieses Ereignis ein solcher Nutzen belegbar sei. Um nicht Recht brechen zu müssen für die Unterstützung von Sportveranstaltungen, habe man neue Regeln gefasst. „Eigentlich ist es eine Sauerei, dass viele Leute Geld verdienen und der Staat auf Steuern verzichtet“, sagte Winfried Hermann von den Grünen.
WM 2009 profitiert nicht, WM 2011 wohl aber schon
Die Mehrheit der obersten Finanzbehörden der Länder und der Bundesfinanzminister müssen einer solchen Ausnahme zustimmen. Die Steuerbefreiung wird zur Unterstützung einer Bewerbung, nicht aber für bereits vergebene Meisterschaften gewährt. Generell entfällt die bisher übliche Besteuerung von Hotel- und Reisekosten, die der Gastgeber übernimmt.
Anlass zur Änderung des Gesetzes waren die erfolglosen Bewerbungen von Berlin und Hamburg um das Endspiel der Champions League. Die Leichtathletik-WM, die 2009 in Berlin stattfinden, profitiert nicht von einer Steuerbefreiung, wohl aber die Frauen-Fußballweltmeisterschaft 2011.
Michael Reinsch, Berlin, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Dienstag, dem 25. November 2008