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29
01
2008

Ein Uniprofessor schlug mit seinen Nordic-Walking-Stöcken gegen ein ORF-Direktorenauto, das ihn fast niedergemäht hatte.

Nordic Walking Stöcke sind nur zum Walken da

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Nur einen Steinwurf vom ORF-Zentrum (Österreichisches Fernsehen) entfernt kam ausgerechnet ein ORF-Direktorenauto "sehr schnell" daher, so dass der sportliche Akademiker "hin- und zurückspringen musste", um nicht unter die Räder zu kommen.

Das hat den Universitätsprofessor erzürnt. "Hier ist 30!", rief er der BMW-Limousine nach. Und um den Raser zu maßregeln, setzte er noch eines nach, indem er mit seinen Nordic-Walking-Stöcken gegen die Fahrertüre "klopfte" (wie der Professor betont).

"Heast, Oida, bist deppert?", war nicht das Letzte, das er vom ORF-Portier, der das Auto lenkte, hören sollte. Eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung des ORF-Direktorenautos folgte. Als Beweis diente eine Werkstättenrechnung von 809 € und 65 Cent für einen 20 Zentimeter langen Kratzer an der Fahrertür.

Die Beteuerungen des Universitätsprofessors, dass er "nur aus Angst" die Nordic-Walking-Stöcke eingesetzt habe, aber "keinen Schaden anrichten wollte", gingen im Bezirksgericht unter: Man verhängte eine Geldstrafe von 6000 Euro über ihn.

Berufung
Das ließ sich der Mann nicht gefallen. "Man hat aus einem kleinen Kratzer einen Riesenschaden konstruiert", argumentierte der Professor kürzlich vor einem Wiener Berufungssenat (vorsitzender Richter Gerhard Pohnert). Und er wiederholte, dass er mit den Wanderstöcken "ohne Kraftanwendung an die Autotür geklopft" habe. Dagegen mokierte er sich über das Verhalten des ORF-Mannes, der "die erwünschte Besonnenheit eines Berufs-Chauffeurs vermissen" habe lassen, ausfällig und beinahe tätlich geworden sei.

Zum Berufungsprozess hatte der Universitätsprofessor die Nordic-Walking-Stöcke mitgebracht. Zudem ein Stück Blech, das ihm sein Spengler mitgegeben hatte. Damit wollte der Akademiker demonstrieren, dass es gar nicht möglich sei, mit seinen Stöcken überhaupt so einen starken Kratzer zu ritzen.

Reduziert
Diese technische Vorführung wurde ihm allerdings verwehrt, seiner Berufung in Summe auch nicht stattgegeben. Allerdings wurde die Strafhöhe auf 420 Euro reduziert.

Der Akademiker fühlt sich "wirklich unschuldig verurteilt." Die Strafe ist trotzdem rechtskräftig.

Quelle: Artikel vom 28.01.2008 | KURIER -Wien| Andrea Wasinger

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