Michael Vesper, der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), kritisierte, dass ein Arbeitspapier in einer solch brisanten Angelegenheit ausgerechnet aus einer Datenschutzbehörde an die Öffentlichkeit gelange.
Nada „Ausforschende Überwachung“ Steht der Kampf gegen Doping auf dem Spiel? Ein Datenschutzbeauftragter kritisiert das Anti-Doping-Meldesystem der Nada als gesetzeswidrig. Der DOSB verteidigt sich: Die Sportler unterwürfen sich freiwillig dem System. Michael Reinsch in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
Die Meldeauflagen zur Dopingbekämpfung greifen nach Überzeugung des Landesdatenschutzbeauftragten von Rheinland-Pfalz in erschreckender Weise in die Persönlichkeitsrechte der Sportler ein. Der Nationale Anti-Doping-Code führe zu einer „unerträglichen Verletzung ihrer Intim- und Privatsphäre“, heißt es in einem als Entwurf gekennzeichneten Papier des Leiters Privater Datenschutz, Stefan Brink. Die Datenerhebungen und -verarbeitung sei als rechtswidrig einzustufen.
Der Datenschutzbeauftragte ist auf Initiative der Basketball-Gewerkschaft Spin und einiger ihrer Mitglieder tätig geworden. Spitzensportler aus Disziplinen, in denen Doping eine große Rolle spielt, müssen zum Beispiel drei Monate im Voraus ihren Aufenthalt bekannt geben und für jeden Tag eine Stunde angeben, in der sie an einem bestimmten Ort zu erreichen sind. Durch „ausforschende Überwachung“ erhalte die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) Einblicke in die Privatsphäre der Sportler, die selbst staatlichen Strafverfolgungsbehörden nicht gestattet seien.
Sittenwidrige Vorgaben
Sylvia Schenk moniert den Gruppendruck
Die Meldeauflagen, die detaillierte Persönlichkeits- und Bewegungsprofile ermöglichten, zeugten „von einer geradezu grotesken Übersteigerung eines allenfalls im Grundansatz nachvollziehbaren Kontrollinteresses“. Von einer freien Entscheidung der betroffenen Athleten, sich dem Code zu unterwerfen, zu sprechen, wäre geradezu zynisch. „Die Verweigerung der Teilnahme am Anti-Doping-Kampf führt notwendig zum Ausschluss von Veranstaltungen (. . .) und kommt damit einem Berufsverbot gleich.“
Über die Vorgabe, dass Athleten sich bei Urinproben zu entkleiden haben, urteilt Brink: „Solcherlei Vorgaben sind sittenwidrig. Athleten eine Rechtsverpflichtung aufzuerlegen, sich beim Urinieren beobachten lassen zu müssen, verletzt ihre Intimsphäre in empörender Weise.“ Die Beobachtung wurde eingeführt, nachdem Athleten am oder sogar im Körper befestigte Beutel mit sauberem Fremdurin eingesetzt hatten. Brink empfiehlt nun die Begrenzung auf die wesentlich teureren Blutproben.
Michael Vesper, der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), kritisierte, dass ein Arbeitspapier in einer solch brisanten Angelegenheit ausgerechnet aus einer Datenschutzbehörde an die Öffentlichkeit gelange. Zu Brinks Erkenntnis zwei Jahre nach Einführung des Meldesystem Adams sagte er: „Selbstverständlich muss der Datenschutz gesichert sein. Aber die Teilnahme am Spitzensport ist freiwillig. Die Kontrollen sind als Wettbewerbsregeln zu betrachten. Deshalb unterwerfen sich die Athleten ihnen.“
Der Datenschutzbeauftragte der Nada, Lars Mortsiefer, weist darauf hin, dass die Nada seit Jahren den Datenschutz verbessere, zuletzt durch den internationalen Standard der Welt-Anti-Doping-Agentur. Er sei sehr zuversichtlich, beim Treffen mit den Datenschützern aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen in der kommenden Woche den Datenschutz gemeinsam zu optimieren.
Die Rechtsanwältin Sylvia Schenk dagegen beklagt, dass Athleten einem Gruppendruck ausgesetzt seien, auf ihre Rechte zu verzichten. „Dieses Papier ist ein nötiger Weckruf“, sagt die Beauftragte für Sport von Transparency International. Sportler würden in der Dopingbekämpfung unverhältnismäßig stark in Verantwortung genommen.
Michael Reinsch in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Sonnabend, dem 11. Dezember 2010