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22
09
2010

Gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und dem Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) organisiert die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) das Seminar "Dopingbekämpfung im Sport

NADA News – ZENTRALE DER DOPINGPRÄVENTION – NADA-Vorstand trifft Herbert Hainer – SEMINAR DOPINGBEKÄMPFUNG – MELDEPFLICHTEN – Veröffentlichungspflicht liegt beim Fachverband

By GRR 0

 Es hat nicht jeder die Gabe, Dinge auf den Punkt zu bringen. Herbert Hainer kann es. "Wir haben hohes Interesse daran, dass der Sport so dopingfrei wie möglich ist. Und wir gehen diesem Thema nicht aus dem Weg", sagt der Vorstandsvorsitzende des langjährigen NADA-Partners adidas.

Diese Anfang September beim Gedankenaustausch mit der NADA-Spitze in Herzogenaurach formulierten Sätze spiegeln die volle Motivation, die uns dieser Tage an einer Schlüsselstelle der Dopingbekämpfung besonders antreibt. Der Nationale Dopingpräventionsplan, kurz NDPP, soll 2011 seine ganze Wirkung entfalten. Es geht um die Konzentration aller nationalen Kräfte im Anti-Doping-Kampf. Ziel der NDPP-Maßnahmen ist die Entwicklung persönlichkeitsstarker Sportlerinnen und Sportler, für die Doping gar nicht erst in Frage kommt. Die Generation 2020?

 

NADA ALS ZENTRALE DER DOPINGPRÄVENTION

 

Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) übernimmt ab sofort die Rolle als Geschäftsstelle des Nationalen Dopingpräventionsplanes (NDPP). Dies war das Ergebnis des 3. Runden Tisches Dopingprävention am Montag in Köln. Vorrangiges Ziel des NDPP. der 2009 auf Initiative des Bundesinnenministeriums und der Länder ins Leben gerufen wurde, ist die Konzentration aller nationalen Kräfte im Anti-Doping-Kampf. Hierzu zählen neben der NADA die Organisationen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und die Hochschulen.

Aus Bundesmitteln fließen 2011 voraussichtlich rund 370.000 Euro in die Projekte des NDPP, dessen Umsetzung zunächst bis Mitte 2012 gesichert ist. Zusätzliche Gelder sollen aus der Wirtschaft akquiriert werden. "Es gibt in Deutschland viele Institutionen, die gute Projekte im Bereich der Dopingprävention erdacht haben und teilweise bereits durchführen. Wichtig ist es, diese Initiativen zu bündeln, statt Dinge womöglich doppelt zu machen", erklärte NADA-Vorstandsmitglied Dietmar Hiersemann: "Ziel aller NDPP-Maßnahmen ist die Entwicklung persönlichkeitsstarker künftiger Sportlergenerationen, die 'Nein' zu Doping sagen."

In Köln wurden die Rahmenbedingungen für das künftige Prozedere abgestimmt. Die NADA als unabhängige Stiftung privaten Rechts nimmt dabei die zentrale Rolle ein. Sie wird in enger Zusammenarbeit mit den übrigen am Runden Tisch vertretenen Verbänden und Institutionen Maßnahmen entwickeln, begutachten und umsetzen. Für 2011 sind etwa 20 Projekte angedacht. Neben den Athleten selbst werden dabei vor allem Trainer, Lehrer und Eltern als wichtige Multiplikatoren im Mittelpunkt stehen.

 

SEMINAR DOPINGBEKÄMPFUNG IM SPORT

 

Gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und dem Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) organisiert die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) das Seminar "Dopingbekämpfung im Sport – eine gesellschaftliche Aufgabe von internationaler Bedeutung" vom 15.-17. Oktober 2010 in Nördlingen.

Während des Seminars werden aktuelle Themen der Dopingbekämpfung diskutiert. Neben der Dopingprävention werden Aspekte wie Freiheitsrechte, der Einfluss der Sportvermarktung und der Medien, Dopingkontrollmaßnahmen sowie die Sicht der Athleten diskutiert.

Vertreter aus Sport und Politik, Professoren, die im Bereich Doping aktiv sind sowie die Anti Doping Agenturen aus Deutschland, der Schweiz und Österreich werden Vorträge halten.

Das Programm und Anmeldeformular finden Sie hier. 

 

Veröffentlichungspflicht liegt beim Fachverband

 

Ein schwieriges Thema ist die Veröffentlichung von Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen. Die NADA weist darauf hin, dass die in Artikel 14 des Nationalen Anti Doping Codes (NADC) geregelte Pflicht zur Veröffentlichung bei der "für das Ergebnismanagement zuständigen" Organsiation liegt. Dies ist in der Regel der Sportfachverband.

Um den Persönlichkeitsrechten der Sportlerinnen und Sportler und den deutschen Datenschutz-Bestimmungen besser gerecht zu werden, hat die NADA die Vorgaben des Codes der Welt Anti-Doping Agentur (WADC, Artikel 14.2.4) nicht 1:1 übernommen. Zwar verlangt auch der NADC die Veröffentlichung von Sanktionsentscheidungen, im Gegensatz zum WADC verzichtet der NADC aber auf die Forderung nach einer mindestens einjährigen namensgebundenen Veröffentlichung von Sanktionsentscheidungen im Internet.

Die NADA steht Verbänden zur Beratung für mögliche Veröffentlichungs-Regulierungen sowie den Athleten für diesbezügliche Fragen gerne zur Verfügung. Kontaktadresse: recht@nada-bonn.de .

 

NADA-VORSTAND TRIFFT HERBERT HAINER

 

Der Sportartikelausrüster adidas engagiert sich als Premiumpartner der NADA seit Jahren in hervorragender Weise für sauberen Sport. Bei der 63. NADA-Vorstandssitzung am Sitz des Traditionsunternehmens in Herzogenaurach informierte sich der adidas-Vorstandsvorsitzende Herbert Hainer persönlich bei der NADA-Führung über die jüngste Entwicklung im Anti-Doping-Kampf.

Herbert Hainer zeigte sich als entschlossener Anti-Doping-Kämpfer. "Wir haben hohes Interesse daran, dass der Sport so dopingfrei wie möglich ist. Und wir gehen diesem Thema nicht aus dem Weg", erklärte der jugendhaft wirkende 56-Jährige, der adidas bereits seit März 2001 führt und damit dienstältester Vorstandsvorsitzender eines deutschen DAX-Unternehmens ist. Hainer betonte, dass die Wirtschaft sich nach seiner Meinung stärker als bisher für den Anti-Doping-Kampf einsetzen müsse. Neben adidas ist auch die Deutsche Telekom ein Premiumpartner der NADA.

Der NADA-Kuratoriumsvorsitzende Prof. Hanns Michael Hölz äußerte seine Hoffnung, dass adidas mit seinem vorbildlichen Engagement das Bewusstsein der Sportsponsoren für die Notwendigkeit des Anti-Doping-Kampfes erhöhe. "Es geht um die gesellschaftliche Verantwortung für kommende Sportlergenerationen", sagte Hölz. NADA-Geschäftsführer Dr. Göttrik Wewer betonte: "Wir sind der Partner der sauberen Athleten und kämpfen für ihre Chancengleichheit." An dieser Stelle hakte auch adidas-Sportmarketingchef Riehl ein: "Die NADA liefert uns eine wichtige Unterstützung und trägt mit ihrer konsequenten Linie dazu bei, dass wir uns nicht gegen Generalverdächtigungen wehren müssen."

Beeindruckt zeigten sich die NADA-Vorstandsmitglieder bei einem Rundgang über das adidas-Firmengelände. "Eine tolle Atmosphäre – hier liegen viele Jahrzehnte deutscher Sportgeschichte in der Luft", schwärmte NADA-Vorstandschef Armin Baumert. Der frühere Weitspringer fühlte sich an die 1960er Jahre erinnert, als er selbst in Herzogenaurach zu Gast bei der Familie Dassler gewesen war. Inzwischen arbeiten etwa 1.800 Menschen aus 50 Nationen in Herzo-Base. Im Februar 2011 wird auf dem ehemaligen US-Militärgelände ein neues modernes Bürogebäude fertiggestellt, in dem 1.500 Mitarbeiter Platz finden.

Die lockere, motivierende Arbeitsatmosphäre, die in dem deutschen Vorzeigeunternehmen herrscht, wurde auch beim Vortrag von adidas-Mitarbeiterin Inken Schermann deutlich, die den NADA-Vorstand auf einen emotionalen Streifzug durch die adidas-Geschichte mitnahm.

 

MELDEPFLICHTEN

 

Ein effektives Kontrollsystem beruht auf unangemeldeten Kontrollen. Jede Vorwarnzeit kann  dem, der betrügen will, theoretisch die Möglichkeit der Manipulation verschaffen. Zur Kontrollplanung braucht die NADA Informationen über die Aufenthaltsorte, dazu gehören auch die Quartalsabmeldungen („Whereabouts“). Die Kontrolleure müssen die Athletinnen und Athleten auffinden können. Deshalb gelten für die Dopingkontrollen außerhalb der  Wettbewerbe Meldepflichten, die je nach Testpool-Zugehörigkeit unterschiedlich sind.

In den neuen Regelwerken, die ab 1. Januar 2009 gelten, wurden auch die Meldepflichten neu geregelt. Die NADA ist verpflichtet, das Regelwerk der WADA, das unter anderem die Meldepflichten weltweit festlegt, umzusetzen. Für die deutschen Athletinnen und Athleten sind die Meldepflichten  im „Standard für Meldepflichten“ geregelt.

Jeder Athlet ist für die Pflege seiner Daten grundsätzlich selbst verantwortlich. Die Athleten melden ihre Daten, Aufenthaltsänderungen, Whereabouts für die NADA über ADAMS, das Meldesystem der WADA. Die Angaben gelten sowohl für die NADA als auch für die WADA sowie den jeweiligen Internationalen Verband, wenn er an ADAMS angeschlossen ist. Abmeldungen, Änderungen und Whereabouts u.s.w. werden ausschließlich über ADAMS vorgenommen. 

 

Meldepflichten für Athleten des RTP

1. Ein-Stunden-Regelung

Der Athlet bzw. die Athletin benennt für jeden Tag eine Stunde zwischen 6 und 23 Uhr, in der er/sie an einem vorher benannten Ort anzutreffen sein muss. Die Stunde muss jeweils gegen Ende eines Quartals (am 25. des entsprechenden Monats) für die nächsten drei Monate im Voraus benannt werden, kann aber jederzeit verändert bzw. aktualisiert werden. Wird der Athlet bzw. die Athletin in dieser Stunde vom Kontrolleur nicht am benannten Ort angetroffen, bekommt er/sie einen so genannten Strike für ein Kontrollversäumnis. Die NADA hält den Kreis der Athleten/innen, die von der Ein-Stunden-Regelung betroffen sind, so klein, wie es nach den internationalen Regeln möglich ist. Betroffen sein werden hauptsächlich Sportler/innen, die unter Profibedingungen trainieren, so dass in vielen Fällen die Stunde in eine regelmäßige Trainingszeit gelegt werden kann. Möglich ist auch, sie in die frühen Morgenstunden zu legen, dann muss allerdings gewährleistet sein, dass das Klingeln gehört wird, wenn der Kontrolleur vor der Tür steht.  

2. Abgabe und Pflege der Whereabouts

Weil die ausschließliche Anwendung der Ein-Stunden-Regelung im Anti-Doping-Kampf nicht ausreichen würde, muss auch außerhalb der anzugebenden Stunde getestet werden können. Die Athleten/innen sind deshalb verpflichtet, den Kontroll-Organisationen ihre Aufenthaltsdaten mitzuteilen. Und zwar in der Form, dass sie jeweils gegen Ende eines Quartals (jeweils am 25. März, am 25. Juni, am 25. September und am 25. Dezember) ihre Daten für die nächsten drei Monate angeben müssen (Whereabouts). Den Top-Athleten/innen ist diese Pflicht in ähnlicher Form jeweils zum 30./31. dieser Monate bereits seit Oktober 2007 auferlegt.

Bisher stand diese Regelung in Verbindung mit der Verpflichtung, sich ab- oder umzumelden, wenn man mehr als 24 Stunden von seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort entfernt ist. Die 24-Stunden-Regelung wird künftig dadurch ersetzt, dass die Pflege der Daten ausführlicher erfolgen muss und in der Quartalsmeldung für jeden Tag die Wohn- bzw. Übernachtungsadresse sowie regelmäßige Aktivitäten (z.B. Schule, Uni, Arbeitsplatz, Training, Wettkampftermine sowie die jeweils dazugehörige Adresse) anzugeben ist. Diese Angaben müssen natürlich jeweils den Gegebenheiten angepasst werden. Diese Angaben müssen so ausführlich sein, dass der/die Kontrolleur/in den/die Athlet/in ohne telefonische Kontaktaufnahme finden kann. Die WADA untersagt im RTP-Bereich eine telefonische Kontaktaufnahme für Kontrollen. Wird ein/e Athlet/in nicht angetroffen, wird durch die NADA überprüft, ob der Grund darin liegt, dass die angegebenen Daten nicht stimmen. Wird dieser Fall festgestellt, wird ebenfalls ein Strike notiert.

 

Meldepflichten für Athleten des NTP

Abgabe und Pflege der Whereabouts

Die Athleten/innen des NTP (Nationaler Testpool) sind verpflichtet, den Kontroll-Organisationen ihre Aufenthaltsdaten mitzuteilen. Und zwar in der Form, dass sie jeweils gegen Ende eines Quartals (jeweils am 25. März, am 25. Juni, am 25. September und am 25. Dezember) ihre Daten für die nächsten drei Monate angeben müssen (Whereabouts). Den Top-Athleten/innen ist diese Pflicht in ähnlicher Form jeweils zum 30./31. dieser Monate bereits seit Oktober 2007 auferlegt. Bisher stand diese Regelung in Verbindung mit der Verpflichtung, sich ab- oder umzumelden, wenn man mehr als 24 Stunden von seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort entfernt ist. Die 24-Stunden-Regelung wird künftig dadurch ersetzt, dass die Pflege der Daten ausführlicher erfolgen muss und in der Quartalsmeldung für jeden Tag die Wohn- bzw. Übernachtungsadresse sowie regelmäßige Aktivitäten (z.B. Schule, Uni, Arbeitsplatz, Training, Wettkampftermine sowie die jeweils dazugehörige Adresse) anzugeben ist. Diese Angaben müssen natürlich jeweils den Gegebenheiten angepasst werden. Wird ein/e Athlet/in nicht angetroffen, wird durch die NADA überprüft, ob der Grund darin liegt, dass die angegebenen Daten nicht stimmen. Wird dieser Fall festgestellt, wird ein Strike notiert.

 

Meldepflichten für Athleten des ATP

Die Athletinnen und Athleten des ATP sind verpflichtet, die NADA stets über die aktuelle Adresse mit der Telefonnummer und den Rahmentrainingsplan zu informieren. Außerdem sollten sie der NADA Bescheid sagen, wenn sie ihre Karriere beenden. Athleten des ATP unterliegen somit keinen Abmeldepflichten, können aber jederzeit unangemeldet kontrolliert werden.

 

 

Kontroll- und Meldepflichtversäumnisse

Strikes 

Strikes werden für Kontrollversäumnisse innerhalb der Ein-Stunden-Regel
(betrifft nur den RTP) sowie für Meldepflichtversäumnisse (RTP und NTP), also der unvollständigen oder falschen Angabe der Whereabouts, vergeben. Mögliche Versäumnisse werden künftig von der NADA geprüft; sie erteilt auch die Strikes. Eine unabhängige Kommission kann auf Wunsch des betroffenen Athleten anschließend das Verfahren auf seine Richtigkeit überprüfen.

Sanktionen

Hat ein Athlet oder eine Athletin innerhalb von 18 Monaten drei Strikes
bekommen, wird durch den jeweiligen Sportfachverband ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen eingeleitet, das in der Regel zu einer Sperre von ein bis zwei Jahren führen kann. Liegen Strikes von verschiedenen Organisationen (WADA, NADA sowie zuständigem internationalem Verband) vor, werden sie addiert.

 

Relevante Dokumente

PDF Information Meldepflichten 2009 ((28 KB))
PDF Vortrag Meldepflichten – Teil 1 ((310 KB))
PDF Vortrag Meldepflichten – Teil 2 ((414 KB))

NADA

author: GRR

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