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03
11
2014

Leichtathletik Berlin 21.06.2014 Behinderten Sport IDM Berlin Markus Rehm (GER) Weitsprung Foto: Camera4

Markus Rehm behält seinen DM-Titel – DLV-Präsidium beschließt nationale Bestimmung

By GRR 0

Paralympics-Sieger Markus Rehm (TSV Bayer 04 Leverkusen) behält seinen Titel, den er bei den Deutschen Meisterschaften in Ulm (26.7.2014) im Weitsprung mit 8,24 Meter vor Christian Reif (8,20 Meter) geholt hat.

Dies teilte Frank O. Hamm, Vizepräsident Wettkampforganisation und Veranstaltungsmanagement, Markus Rehm schriftlich mit.

Aufgabe von Hamm war es zu prüfen, ob Rehms DM-Er
DLV-Präsidium beschließt nationale Bestimmunggebnis regelkonform
gewesen ist. Obwohl nach Prüfung aller Unterlagen nicht ausgeräumt werden
konnte, dass er einen Vorteil aufgrund technischer Hilfsmittel hatte, wurde der Titel
nicht aberkannt, da sich dieser Vorteil nicht zweifelsfrei beweisen ließ. Wörtlich heißt
es in Hamms Begründung:

„Nach Prüfung aller vorliegenden Unterlagen und einigen ausführlichen
Expertengesprächen deutet vieles darauf hin, dass die von Ihnen ausgeführten
Sprünge nicht vergleichbar sind mit dem Weitsprung anderer Spitzenathleten. In
diesem Zusammenhang ist zu verdeutlichen, dass die Internationalen
Wettkampfregeln der Leichtathletik auch nicht darauf abzielen, ob ein wie auch
immer geartetes Hilfsmittel zunächst einmal einen eventuellen Nachteil eines
Athleten ausgleicht, sondern dass es schon dann unzulässig ist, wenn es an
irgendeiner Stelle einen Vorteil bietet, den ein Athlet ohne dieses Hilfsmittel nicht
hat.

Die in Ulm durchgeführten Messungen indizieren stark, dass ein solcher Vorteil
gegeben ist. Allerdings lässt dieser sich nicht mit absoluter Sicherheit aus den
bisherigen Ergebnissen ableiten, und insofern ist in der Frage zu Ihren Gunsten zu
entscheiden.

Daher werde ich Ihre in Ulm erbrachten Leistungen und damit auch den Titel des Deutschen Meisters nicht aberkennen.“
 
Peter Schmitt

DLV-Präsidium beschließt nationale Bestimmung

 

Das Präsidium des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) hat auf seiner Sitzung
in Darmstadt eine nationale Bestimmung beschlossen, die einerseits Inklusion fördert
und andererseits die teilweise schwierige Entscheidung über einen möglichen Vorteil
regelt.

Mit der Regelung 144.3c, die ab 1. Januar 2015 in Kraft tritt, können künftig
behinderte und nichtbehinderte Athleten gemeinsam starten, werden aber getrennt gewertet.
Die Regelung wurde getroffen, um in der kommenden Saison Athleten mit und ohne Behinderung Rechtssicherheit zu verschaffen und den gemeinsamen Sport zu gewährleisten.

Sie soll gelten, bis es entweder gelingt, sicherzustellen, dass durch die Nutzung technischer Hilfsmittel keine Vorteile erlangt werden und die Leistungen biomechanisch vergleichbar sind, oder auf der Ebene des Internationalen Sports klare Regelungen zu dieser Problematik erlassen werden.

Die Regel 144.3c – Nationale Bestimmung DLV – lautet: „Athleten, die ein oder mehrere Hilfsmittel oder vergleichbare Technologien bzw. vergleichbare Geräte, die nicht ausdrücklich durch andere Regeln erlaubt sind, benötigen und/oder nutzen oder auf die Unterstützung durch andere Personen angewiesen sind, um den Sport ausüben zu können, sind getrennt von anderen Athleten zu werten.“

Peter Schmitt
 
 

author: GRR

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