Marathon: Versicherung und Bonusprogramme für Läufer
Versicherung: Der Traum eines jeden Langstreckenläufers ist der Marathon. Knapp 42,2 km müssen dabei bewältigt werden. Dass gerade ungeübten Hobbysportlern bei hohen Spätsommertemperaturen Zusammenbrüche drohen, liegt auf der Hand. Wer im Riesenpulk von zehntausend Läufern und mehr unterwegs ist, kann sich auch schnell verletzen.
Da überrascht es schon, dass eine private Unfallversicherung in den Startgebühren von oft 50 Euro und mehr in der Regel nicht enthalten ist. Daher ist es wichtig, vor dem Lauf eine solche private Unfallversicherung abzuschließen. Die gesetzliche Absicherung bezieht sich nämlich lediglich auf Unfälle, die bei der Arbeit oder dem Weg dorthin passieren, erklären ARAG Experten. Eine private Vorsorge schützt beim Sport, auch wenn es zu langwierigen Folgeschäden kommt.
Einige Leichtathletik Verbände haben eine obligatorische Unfallversicherung in den Startgebühren enthalten.
Bonusprogramme:
Läufer kommen bei vielen gesetzlichen Krankenkassen in den Genuss von Bonusprogrammen. Die lohnen sich nicht nur für die Versicherten sondern auch für die Versicherer, weil Ausdauersportler in der Regel gesündere Versicherte sind. Es gibt Zuschüsse für Sportkurse, Mitgliedschaften in Fitness-Studios oder Vereinen. Je nach Krankenkasse wird von Nordic Walking bis zum Marathon einiges prämiert. Auch Programme für Senioren werden gefördert.
Insgesamt belohnten die deutschen Krankenkassen im vergangenen Jahr 340 Mio. Euro ihre sportlichen Mitglieder. Die Kassen vergeben meist Bonuspunkte für bestimmte Leistungen, z. B. die Teilnahme an Kursen, die Erlangung des Sportabzeichens oder die Teilnahme an einem Marathon oder Halbmarathon. Für jeden Punkt gibt es am Jahresende Geld – unabhängig vom Einkommen und den gezahlten Beiträgen!
Außerdem werden oft Gebühren für Kurse ganz oder teilweise erstattet. ARAG Experten raten daher dazu, sich erst bei der gesetzlichen Krankenkasse zu erkundigen, bevor man einen Kurs bucht. Die gesetzlichen Krankenkassen sind nämlich per § 20 SGB V verpflichtet, Vorsorgeangebote zu fördern.
Quelle:lifePR