Kurzinfusionen nicht mehr ohne TUE möglich – Schärfere Bestimmungen für Infusionen – Hinweis der NADA
Aus aktuellem Anlass weist die NADA auf schärfere Bestimmungen für Infusionen hin, die besonders für im Spitzensport tätige Ärzte wichtig sind.
Hiernach muss auch bei Infusionen in kleinen Dosen (sogenannte Kurzinfusionen) im Vorfeld eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) erteilt werden, auch wenn die zu verabreichende Menge unter 50 ml liegt und die Substanz grundsätzlich erlaubt ist.
Lediglich im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts sind Kurzinfusionen sowie Infusionen erlaubter Substanzen weiterhin legitim.
Die Welt Anti-Doping-Agentur (WADA) weist in diesem Zusammenhang explizit darauf hin, dass weiterhin nur intravenöse Injektionen mit einer Spritze über eine Nadel oder über Butterfly zugelassen sind. Generell darf dabei die Gesamtmenge von 50 ml auch bei erlaubten Substanzen nicht überschritten werden.
Die NADA hat das Regelwerk Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen angepasst und als Version 3.0, Stand 1. Mai 2011 veröffentlicht.