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21
11
2021

Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) ruft zum Jahresende erneut gemeinsam mit dem Förderverein "Freunde der Leichtathletik" sowie der Fachzeitschrift "Leichtathletik" zur Wahl der "Leichtathleten des Jahres" in sechs Kategorien auf: - Der DLV in Darmstadt - Eingangstür zur Geschäftsstelle - Foto: Horst Milde

KULTUR – SPORT – GESELLSCHAFT- LEISTUNG: Anmerkungen zum Dienstleistungs-unternehmen DLV – Von Dr. Wolfgang Blödorn

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Sport entsprach in der Antike einer rituellen Handlung. Sport ist daher so zeigt es auch die Idee der  Olympischen Spiele kultureller Ritus, kurz Kultur. Kultur wiederum ist ein Ausfluss  gesellschaftlichen Lebens und ein Spiegelbild der gesellschaftlichen Verhältnisse.

Hierüber wurde  um die siebziger Jahre herum öffentlich intensiv und leidenschaftlich diskutiert. Dies soll an dieser  Stelle nicht fortgesetzt werden. Es geht hier lediglich darum, Sport als einen komplexen Gegenstand  zu verstehen.  Sport besitzt in unserer Gesellschaft verschiedene Funktionen. Es gibt u.a. Freizeitsport,  Gesundheitssport, Breitensport und Leistungssport.

Wenn Kultur und Sport die Gesellschaft  widerspiegeln, muss dies auch im Leistungssport der Fall sein. Dies bedeutet, die erbrachte Leistung  in einer wie auch immer gearteten Leistungsgesellschaft wie der unsrigen wird entsprechend  honoriert. Die Bezahlung mit Geld ist eine Form der Honorierung. Eine weitere Form wäre die  öffentliche Anerkennung durch Orden oder Privilegien. Dies war auch in der Frühzeit bei den
Olympischen Spielen der Fall.

Die erbrachte, eigene Leistung steht immer in Konkurrenz zur Leistung der anderen. Das entspricht  dem Wettkampfgedanken, auch in der Leichtathletik. Die Leichtathletik zeichnet sich u.a. dadurch  aus, dass hier in Meter und Sekunden gemessen wird. Die Leistung in der Leichtathletik ist  objektivierbar. Die Leistungen der Athleten in der Leichtathletik können somit objektiv eingeordnet  werden.

Unsere Gesellschaft ist im Wesentlichen dadurch gekennzeichnet, dass die verschiedensten  Leistungen wie Güter auf einem Markt gehandelt werden. Leistungen entsprechen einem Marktwert.  Dieser bestimmt z.B. im Sport das Einkommen der Athleten. Ökonomische Grundsätze gelten daher  auch bei den Athleten und den Organisationen in der Leichtathletik sowie der Marktbewertung ihrer  Leistungen.

Seit der Satzungsänderung 2020 ist der Deutsche Leichtathletik Verband (DLV) seiner Struktur in deOrganisationsform und seinem Selbstverständnis nach einem professionellen  Dienstleistungsunternehmen mit Vorstand und Aufsichtsrat (Präsidium) sowie mit festangestelltem  Personal vergleichbar. Als Dienstleistungsunternehmen im Bereich des (Spitzen)Sports wird er aus  gesellschaftlichen Interessen heraus finanziell mit Steuergeldern unterstützt.

Der DLV ist  gemeinnützig und selbstlos (§1.2 und 1.7 der Satzung) tätig und „verfolgt nicht in erster Linie  eigenwirtschaftliche Ziele“ (§1.7).  Der DLV erbringt Dienstleistungen für seine Mitglieder die zwanzig Landesverbände und deren  Untergliederungen. Zu diesen Untergliederungen können auch Athleten zählen, welche als  Kleinunternehmer (siehe hierzu „Der Leistungssportler als Kleinunternehmer“, A. KRÜGER 1972) im  Halb bzw. Vollprofistatus tätig sind oder werden wollen.

Die Leistungen der im DLV Beschäftigten  sowie der Athleten unterliegen daher einer nicht nur ökonomischen Leistungsbewertung. Diese  findet statt, egal, was DLV oder Athleten darüber denken.

Weder der DLV noch die Athleten können  dieser Leistungsbewertung entkommen.

Der DLV sorgt als Dienstleistungsunternehmen neben der existenziellen Daseinsfürsorge z.B.  Unterstützung bei der Anstellung von Athleten bei Bundeswehr, Bundes und Landespolizei etc.   auch für weitere unterstützende Maßnahmen, wie z.B. der Sporthilfe, die Finanzierung von Trainern,
Kaderlehrgänge, Trainingslager für die in seinem Bereich kleinunternehmerisch tätigen  Spitzenathleten. Diese können sich so dem Leistungssport und den daraus entspringenden Folgen  für ihre individuelle Zukunft widmen.

Da der DLV über das Subsidiaritätsprinzip als ein quasi öffentliches Dienstleistungsunternehmen  professionell wirtschaftlich tätig ist, und die Spitzensportler als Halb oder Vollprofis arbeiten, ist es  angemessen, angebracht, berechtigt und gerechtfertigt, seine bzw. ihre Leistungen anhand von ökonomischen Kriterien, wie zum Beispiel Aufwand und Ertrag/Erfolg wie bei anderen  Unternehmern und Leistungsträgern auch zu bewerten.

Eine öffentliche Kontrolle der DLVTätigkeiten somit indirekt auch der Tätigkeiten der Athleten   entspricht darüber hinaus auch der Mitfinanzierung aus Steuergeldern sowie den damit verbundenen  demokratischen Gepflogenheiten, z.B. nach Herstellung von Transparenz bei Entscheidungen.

Hier  hat der DLV wie es scheint noch Einiges aufzuarbeiten und nachzuholen.

Eine Kontrolle des DLV  in seiner Schlüsselfunktion bei der Verteilung von wie auch immer gearteten Vergünstigungen kann  dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) über das Potenzialanalysesystem (PotAs) nicht  allein überlassen bleiben. Sie bedarf auch der Kontrolle durch die Medien und der Gesellschaft.

Dieser Kontrolle hat sich der DLV als quasi öffentliche Einrichtung zu stellen.

Dr. Wolfgang Blödorn

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